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Schulunfall

Frage: Schulunfall
(7 Antworten)


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Alsoo ich hätt da mal ne Frage

undzwar hatte meine Cousine am Dienstag einen schulunfall und hat sich ihr Fuß gebrochen
aufgrund der glatte ist sie auf dem Schulhof ausgerutscht
und muss nun operiert werden
sie darf ca. 3wochen nicht in die schule


Kann man die schule jetzt anklagen
oder was sollte man machen ?
Frage von _JanaliciouZ_ (ehem. Mitglied) | am 19.02.2010 - 14:25


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Antwort von John_Connor | 19.02.2010 - 14:31
Die Schule haftet für Unfälle.
Ob man sie aber auch wegen der Glätte anzeigen kann, weiß ich nicht.


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Antwort von matata | 19.02.2010 - 14:32
Die Schule ist haftbar für den ordnungsgemässen Zustand ihres Areals wie jeder andere Grundstückbesitzer auch. Also muss der Unfall gemeldet werden bei der Schule und sie hat nach meiner Auffassung die Kosten der Operation und des Krankenhausaufenthaltes zu bezahlen. Gleichzeitig muss eine Meldung des Unfalles an die eigene Unfallversicherung erfolgen mit dem Hinweis auf die Haftbarkeit der Schule wegen des Glatteises. Dann werden sich die beiden Versicherungen zu einer Lösung dieses Versicherungsfalles raufen müssen. Ob eine Anzeige einen Sinn macht, kann dir deine private Unfallversicherung sicher sagen.
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Antwort von eternityuser (ehem. Mitglied) | 19.02.2010 - 14:32
Ich denke schon, dass die Schule dafür haften müsste und wenn der Rektor das schon mitbekommen haben sollte, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass er Angst vor eine Klage hat. Aber hey...wenn deine Cousine noch länger auf diese Schule gehen möchte wäre es vllt doch nicht so klug sie zu verklagen...

Ich habe mal gesucht und folgendes gefunden, könnte vielleicht interessant für dich sein.

http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=31110


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Antwort von Diablos (ehem. Mitglied) | 19.02.2010 - 14:37
Ich würde nicht die Schule anklagen^^ Kommt natürlich darauf an wie alt deine Cousine ist.
Wenn sie jetzt 16 oder so ist....ganz ehrlich. Da muss man halt aufpassen und nicht immer die Schuld bei anderen Suchen.
Wenns ein kleines Kind ist dann würde ich es verstehen.
Es ist ja wohl logisch, dass man von einer Grundschule erwarten kann, dass die sich darum kümmern. Aber bei älteren....naja ich weiß nicht. Aber anklagen auf gar keinen Fall^^


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Antwort von FeetFirst (ehem. Mitglied) | 19.02.2010 - 21:19
jede öffentliche einrichtung ist dazu verpflichtet, das gelände zu streuen/räumen. wir durften damals sogar einmal nicht raus, da kan streusalz zur verfügung war und glättegefahr bestand.

allerdings ist es denke ich auch etwas anderes, wenn extra wege freigeräumt wurden. dann ist es eigenes verschulden.


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Antwort von cleosulz | 19.02.2010 - 21:40
So pauschal lässt sich das sicher nicht beantworten, zumal wir die näheren Umstände ja nicht kennen.
Sicher ist, dass die Schule bzw. der Schulträger dafür verantwortlich ist, dass die Zugänge und Wege zur Schule gestreut sind. Kann er nicht alle Wege abstreuen, muss er Teile davon halt absperren (FeetFirst hat ja so etwas auch geschildert).
Deine Cousine muss wohl nachweisen können, dass der Mangel (das nicht gestreut war bzw. nicht ausreichend gestreut war) im Verantwortungsbereich der Schule bzw. des Schulträgers zu suchen ist.
Bei Eisregen muss nicht sofort gestreut werden. Es darf hierbei das Ende des Regens abgewartet werden, weil es vorher ja unsinnig ist.

Bei den derzeitigen Witterungsverhältnissen muss es aber jedem klar sein, dass die Wege und Straßen nur mit äußerster Vorsicht begangen werden können. Entsprechendes Schuhwerk vorausgesetzt.

Deine Cousine tut jedenfalls gut daran, den Schulunfall bei der Schule umgehend zu melden, sofern sie das noch nicht gemacht hat. Wegen der Geltendmachung von Schadensersatz (Schmerzensgeld) sollte sie evtl. einen Anwalt befragen, wie ihre Chancen sind. Sie muss ja nicht gleich die Schule/den Schulträger verklagen, das ist nämlich nicht so einfach.

Lies doch einfach mal dieses Interview:
http://www.euskirchen.de/index.php?id=899&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2167&tx_ttnews%5BbackPid%5D=1&cHash=0e3e9b2cc0
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Antwort von GAST | 19.02.2010 - 21:43
eine aus meiner klasse hat sich auch mal den fuß auf skiwoche gebrochen, schule hat die kosten gezahlt, und sie hat schmerzensgeld bekommen

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