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Lehrer oder Schüler - Wer hat Recht? Ramadan Freistellung.

Frage: Lehrer oder Schüler - Wer hat Recht? Ramadan Freistellung.
(2 Antworten)


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Bald ist Ramadanfest (Donnerstag) und da schreibe ich ein Englischtest.


Die Lehrer möchte mir nicht freigeben wegen dem Fest, außer ich habe ein Attest

Frage: Darf Sie es tatsächlich? Hat man kein Recht dafür frei zubekommen, auch wenn man ein test schreibt?
Frage von abi15 (ehem. Mitglied) | am 05.08.2013 - 14:29


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Antwort von cleosulz | 05.08.2013 - 14:36
Ach man, die Frage stellst du doch regelmäßig.
Und regelmäßig bekommst du doch die gleiche Antwort.
Eigentlich sollten die Lehrer dir dafür frei geben, wenn du jedoch da einen Test schreibst, dann ist das natürlich blöde.

R-e-c-h-t ....
das ist was anderes ;)

Du willst dich doch sicher nicht gleich zum Beginn des Schuljahres unangenehm in den Mittelpunkt stellen.

Wie wäre es mit einem Vorschlag zur Güte:
Du (bzw. deine Eltern, falls du noch nicht volljährig sein solltest) stellen einen Antrag auf Befreiung vom Unterricht für diesen Tag, weil da das islamische Zuckerfest gefeiert wird und aufgrund der Schulordnung freigegeben werden kann.

Wenn die Schule darauf eingeht. OK.
Wenn nicht - dann gehst du zur Schule und schreibst den Test.
Vielleicht bekommst du auch frei, nachdem du den Test mitgeschrieben hast.
________________________
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Antwort von cleosulz | 05.08.2013 - 14:58
Hamburg:



In Hamburg sind die Schülerinnen und Schüler öffentlicher Schulen, die einer islamischen Religionsgemeinschaft angehören, an religiösen Feiertagen vom Schulbesuch zu befreien (Richtlinien und Hinweise für die Erziehung und den Unterricht ausländischer Kinder und Jugendlicher in Hamburger Schulen, ).



Hier Seite 8:
http://bildungsserver.hamburg.de/contentblob/2555498/data/einfuehrung-in-das-aufgabengebiet-interkulturelle-erziehung.pdf

Zitat:
Die „Richtlinien und Hinweise für die Erziehung und den Unterricht ausländischer Kinderund Jugendlicher in Hamburger Schulen“ von 1986 besagen Folgendes:
„Anreligiösen Feiertagensind ausländische Kinder und Jugendliche, die derentsprechenden Religion angehören, vom Schulbesuch zu befreien.

Annationalen Feiertagen wird den betreffenden Schülern im allgemeinen keine besondere Unterrichtsbefreiung gewährt. (...)“


In der Regel wird dir die Befreiung nur für den Gottedienst = in deinem Fall die religiöse Feier der Muslime erteilt.
Also nicht unbedingt der ganze Tag ist schulfrei, sondern du wirst nur für die Zeit der religiösen Feierlichkeit freigestellt.

Wenn euer Zuckerfest in der Mosche erst am Abend beginnt, dann hast du vorher Schule!
Wenn es um 10 Uhr bereits vorbei ist, dann musst du danach noch zum Unterricht.

________________________
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