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2 Ausbildungsplätze was soll ich tun

Frage: 2 Ausbildungsplätze was soll ich tun
(4 Antworten)


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Hi Leute,
Ich habe direkt nach dem Vorstellungsgespräch eine zusage bekommen für eine Ausbildung in einem Unternehmen.
Nun warte ich noch nach einer Antwort von einem anderen unternehmen den ich lieber bevorzuge bzw.
Auch eine gute Chance habe eine zusage zu bekommen.
Was soll ich nur bloß tun wenn das erste unternehmen mir nicht die zeit gibt und sofort eine unterschrift haben möchte?
Soll ich trotzdem unterschreiben?
Darf man das?
Frage von 71388 (ehem. Mitglied) | am 28.02.2013 - 13:02


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Antwort von Tiggettos | 28.02.2013 - 15:27
hey

also in der regel kann man davon ausgehen, dass ein unternehmen einem bewerber die unterlagen (ausbildungsvertrag) zuschickt oder mitgibt ....
dementsprechend hast du immer eine gewisse pufferzeit

mind 2 tage und max 5 tage ! zumindest sind das die gängigen zeitbegrenzungen
alles darüber hinaus kann dazu führen das man die stelle nichtmehr bekommt

der vetrag ist erst rechtskräftig wenn du unterschrieben hast solltest du dann abspringen könnte das unternehmen theoretisch eine schadensersatz klage veranlassen oder eine im vertrag festgelegte summe fordern ...

prinzipiell solltest du immer zeit bekommen dir den vertrag durchzulesen
ist dies nicht der fall würde ich erst garnicht unterschreiben, denn im kleingedruckten könnte genausogut eine falle stehen


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Antwort von 71388 (ehem. Mitglied) | 28.02.2013 - 17:32
Außerdem muss ich noch ein sehtest und gesundheit... test machen wird durch dies verzögert?

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Antwort von cleosulz | 01.03.2013 - 14:06
Du kannst den Arbeitsvertrag unterschreiben.
Die Unterschrift würde ich an deiner Stelle jedoch so lange wie möglich rausschieben.
Ich gehe davon aus, dass du während der Probezeit jederzeit ohne Angaben von Gründen deinen Ausbildungsvertrag kündigen kannst. Auch dann, wenn du die Ausbildung noch nicht angetreten hast.

Ansonsten kannst du hier die Rechte und Pflichten eines Auszubildenden nachlesen:

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-azubi.html

Wenn du dann weißt, dass du die Ausbildung im Betrieb A oder B antreten willst, gehört es sich, dass du rechtzeitig (spätestens wenn du dich entschieden hast), damit der Betrieb, dem du abgesagt hast, ich um einen neuen Azubi rechtzeitig bemühen kann bzw. einem abgelehnten Bewerber die Stelle noch rechtzeitig anbieten kann.

Jedes Jahr erscheinen hunderte von Auszubildende einfach nicht zu Ausbildungsbeginn, ohne Hinweis.
Das ist einfach unmöglich und der Betrieb kann in diesem Fall auch Schadensersatz verlangen (s. obiger Link!)
________________________
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Antwort von 71388 (ehem. Mitglied) | 01.03.2013 - 18:26
Danke :)

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