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Lehrer hat meine Klausur verloren

Frage: Lehrer hat meine Klausur verloren
(3 Antworten)

 
Ich habe vor den Winterferien eine Physikklausur nachgeschrieben.
Nun stellt sich heraus, dass mein Lehrer die Klausur verloren hat und fordert, dass ich entweder die erste schriftliche Note, die sehr schlecht ausfiel, auch als zweite zu verwenden oder die nachzuschreiben. Ich möchte aber keines von beidem, da ich kaum Zeit habe mich darauf vorzubereiten. Kann ausserdem nicht nachvollziehen warum ich für das Versäumnis meines Lehrers einstehen muss. Habe meine Klausur auch auf jeden Fall abgegeben, da ich meine Klausur dem Lehrer (ein anderer), der uns beaufsichtigte, die Klausur abgegeben habe und mein Physiklehrer auch zu mir sagte, dass er sie verloren hat. Weiß zufällig jmd etwas über die Rechtslage (und nicht wie Schulen da verfahren, den Schüler unter Druck setzten und versuchen es unter den Tisch zu kehren)?
ANONYM stellte diese Frage am 18.01.2013 - 17:32


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Antwort von cleosulz | 18.01.2013 - 19:06
Hallo,
hier kannst du nachlesen, welche Recht du hast:

http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-student/klausur-verloren-gegangen-und-verschwunden-was-tun.html

=> Da sich der Inhalt nicht rekonstruieren lässt, hast du in diesen Fällen einen Anspruch, die Klausur zu wiederholen.


Hat er sie schon bewertet/benotet und danach verschlampt => darf er die Note verwenden.

Also das doppelte Verwenden der 1. Klausurnote halte ich für unzulässig (Bauchgefühl).

Hier noch eine Entscheidung des VerwG Koblenz aus dem Jahr 2012:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/muss-eine-verloren-gegangene-klausur-bewertet-werden_026606.html

VerwG Koblenz, Urteil v. 26.04.2012, Az.: 7 K 619/12.KO
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Antwort von cleosulz | 18.01.2013 - 19:29
Anspruch darauf, die Klausur zu wiederholen - interpretiere ich jetzt einmal so, dass du das nicht tun musst -> (außer des ist eine Pflichtanmeldung - z. B. beim Studium).

Handelt es sich um eine "normale Klassenarbeit" =>

Dann läufst du jedoch Gefahr, dass deine Gesamtnote (Notendurchschnitt) -> (weil du ja nur 1 oder halt weniger Klausuren geschrieben hast) schlechter ist.

Ganz schlecht also für dich, wenn bisher nur 1 Klausur geschrieben wurde, du die 2. fehlende Klausur jetzt nicht nachschreiben willst.
Dann hast du für die Benotung insgesamt nur die eine (sehr schlechte) Klausur zur Verfügung :(

Aber ich verstehe dein Problem nicht:
Wenn du den Stoff vor den Ferien drauf hattest, dann musst du ihn jetzt ja nur noch auffrischen.
Das ist in meinen Augen sogar eher noch ein Vorteil.

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Antwort von cleosulz | 18.01.2013 - 19:52
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Koblenz&Datum=26.04.2012&Aktenzeichen=7%20K%20619/12

Zitat:


Verlorengegangene Klausur kann nicht als "bestanden" bewertet werden - Gegenstand der Bewertung können nur tatsächlich und eigenverantwortlich vom Prüfling erbrachte Leistungen sein

Ohne Klausur - keine Benotung!



Die Leitsätze der Entscheidung kannst du hier nachlesen:

http://www.zvr-online.com/index.php?id=126
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