eu begriffe
Frage: eu begriffe(1 Antwort)
kann mir jemand helfen die folgenden punkte zu erklären ? es geht um die eu 1) Das Europäische Parlament muß ein uneingeschränktes legislatorisches Initiativrecht erhalten. 2) Die nationalen Parlamente müssen im Rahmen des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitskontrolle ein echtes Vetorecht erhalten; das jetzt vorgesehene relative Widerspruchsrecht genügt nicht. 3) Für Rechtsstreitigkeiten um die Frage von Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgerechtigkeit sollte - neben dem Europäischen Gerichtshof oder doch zumindest innerhalb desselben - ein Kompetenzgerichtshof eingerichtet werden. |
Frage von Tiggettos | am 07.12.2012 - 20:38 |
Antwort von matata | 08.12.2012 - 14:28 |
Ich habe mich aus Zeitgründen einmal mit dem ersten Punkt deiner Frage auseinandergesetzt: 1) Legislative: Die Legislative (gesetzgebende Gewalt eines Staates) ist zuständig für die Beratung und die Kontrolle der Exekutive (ausführende Gewalt)und der Judikative (Rechtssprechung). Das Initiativrecht ist das Recht von juristischen Personen oder staatlichen Organen wie des Bundesrates, der Bundesversammlung,etc. Die Europäische Union ist aber kein Staat im eigentlichen Sinne, sondern ein Staatenbund. Laut Statuten der EU hat die EU-Kommission in fast allen Aufgabenbereichen das alleinige Initiativrecht. In der Aussen- und Sicherheitspolitik wird das Initiativrecht sogar noch geteilt zwischen den EU-Aussenministern und den Mitgliedsstaaten. Das Europäische Parlament hat also kein alleiniges Initiativrecht. Das soll geschaffen werden. Auch Frage 2 und 3 haben mit der unterschiedlichen Gesetzgebung innerhalt eines Staates und der EU zu tun. Da sollen Verbesserung gemacht werden. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
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