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Fristsachen beim Bademeister abgeben

Frage: Fristsachen beim Bademeister abgeben
(3 Antworten)

 
Hallo zusammen,

ich habe hier eine Fristsache für die Stadt liegen, die ich bis morgen abgeben muss.
Leider komme ich nicht mehr zum Amt, weil es zu weit weg ist und ich keine Lust habe, es morgen noch zum Briefkasten zu bringen.

Der Schwimmbad (bei mir um die Ecke) gehört jedoch der Stadt, der Bademeister ist städtisch angestellt und die Pförtnerinnen ebenso. Bedeutet doch, dass ich diese Fristsachen beim Schwimmbadpersonal abgeben kann, da städtisch angestellt, sodass sie doch verpflichtet sind, es anzunehmen und weiterzuleiten.

Hat hier irgendwer Erfahrung damit und kann mir das bestätitgen?

Vielen Dank im VOraus.
ANONYM stellte diese Frage am 27.09.2012 - 19:38


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Antwort von Fehlerfinder007 | 27.09.2012 - 21:12
Also ich hab zwar keine Erfahrung auf dem Gebiet,
aber ich glaube nicht, dass irgendein Bademeister Lust hat für dich zum Amt zu laufen, nur weil du keine Zeit hast...


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17
Antwort von S_A_S | 27.09.2012 - 21:19
Die Schwimmbäder werden sehr häufig höchstens indirekt von der Stadt betrieben. Da ist niemand direkter angestellter der Stadtverwaltung.

Ich glaube kaum, dass für einen Bademeister eine Verpflichtung besteht so etwas an die Stadtverwaltung weiterzuleiten.

Das andere ist: Wieso kannst du zum Schwimmbad gehen aber nicht zum Briefkasten?


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Beiträge 11937
808
Antwort von cleosulz | 27.09.2012 - 21:39
Leider muss ich dich enttäuschen.
Fristen sind nur gewahrt, wenn sie beim jeweiligen Amt rechtzeitig eingegangen sind.
Fristen beim Amtsgericht XYZ nur wenn sie beim Amtsgericht XYZ eingegangen sind und nicht beim Amtsgericht ABC, auch wenn sie im gleichen Landgerichtsbezirk oder im gleichen Bundesland liegen (gibt wenige Ausnahmen, die sind speziell aufgeführt).
Fristen der Stadtverwaltung - wenn sie beim Bürgermeisteramt eingegangen sind - und nicht bei der Kläranlage.

Mit der Annahme von Schriftstücken ist es so, dass die nicht jeder X-beliebige annehmen darf (muss), sondern nur der Berechtigte.
Das ist in jedem Amt besonders geregelt.
Schriftstücke haben immer den Weg über die Poststelle zu nehmen und bekommen dort einen Eingangsstempel und dieser ist maßgebend.
Nicht jedoch der Zeitpunkt, bei dem du das Schreiben in der städtischen Bücherei oder der städtischen Kläranlage abgegeben hast.

Also .... vielleicht solltest du dich doch noch auf den Weg machen, vor allem, wenn es eine wichtige Fristsache ist.
________________________
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