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....weg?

Frage: ....weg?
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hi leute,


das hier ist mir jetz bisschen unangehnem, hab mein fürhrerschein abgeben müssen und nun Bescheid war beim ersten ma zeimlich euphorisch weil geglaubt mit nen blauen Auge davon gekommen aber nun lass ich ihn noch ma und ich glaube beim ersten ma nicht wirklcih richtig gelesen zu haben. Was bedeutet denn jetz ....."ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen[..] ...der zuständigen verwaltungsbehörd wird untersagt, ihnen vor Ablauf einer Frist[...] eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. FS weg oder? :(
Frage von Sigma5 (ehem. Mitglied) | am 25.09.2011 - 15:42


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Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 25.09.2011 - 15:45
Ihnen
wird die Fahrerlaubnis entzogen

Was verstehst du daran nicht?

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Antwort von matata | 25.09.2011 - 15:46
Der Führerschein ist weg, das hast du richtig interpretiert. Es ist eine Frist gesetzt, wenn du frühestens wieder eine Fahrerlaubnis bekommst.
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Antwort von Sigma5 (ehem. Mitglied) | 25.09.2011 - 17:15
nein nein die frage is doch viel mehr muss ich jetz den führerschein komplett neu machen?

 
Antwort von GAST | 25.09.2011 - 17:16
ruf morgen an. morgen ist montag


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Antwort von Pianist94 (ehem. Mitglied) | 25.09.2011 - 17:26
Nun ich denke mal das du eine bestimmte Zeit bekommen hasst wo du kein Fahrzeug bewegen darfst weil du keinen FS hasst. Nach der frist wirst du deinen lappen wieder bekommen ;) ... ich denke nicht das du den neu machen musst ! -> AUßER <- ! Du bist noch in der Probephase ... dann musst du einen Idiotentest machen um ihn wieder zu bekommen :D .. das haben wir in der Fahrschule letztens gelernt :D
Ich hoffe für dich das du ihn schnell wieder bekommst ;)


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Antwort von Sigma5 (ehem. Mitglied) | 25.09.2011 - 17:30
nee nee hab ihn schon 5 jahre aber dieses beamten deutsch versteh doch keiner , Fahrverbot, Fahrerlaubnisentzug, usw. wer soll das nur richtig verstehn.....das mit der mpu entscheidet so wie ich das recheriert habe ja gar nicht das gericht sonder dann die verwaltungsstelle, aber wie gesagt weiss nicht ob ich den fs nach ablauf der frist wirklich wieder bekomme ?ßß


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Antwort von sayyeah93 (ehem. Mitglied) | 25.09.2011 - 19:46
hört sich nicht gut an, was haste denn gemacht?


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Antwort von Sigma5 (ehem. Mitglied) | 25.09.2011 - 20:04
nee dummheit, will nur wiss ob ich ihn neu machen muss oder eben nur warten und dann wieder bekomm......mhhhmm


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Antwort von StTischtennis (ehem. Mitglied) | 25.09.2011 - 20:19
Tja, also ich würd mal sagen für diese Frist is der Führerschein jetzt erst mal weg und danach steht aller wahrscheinlichkeit nach ne mpu an; um zu testen ob du überhaupt (noch) geeignet bist deinen führerschein wieder zu bekommen. aber wenn du die mpu bestanden hast, ob du dann noch mal ne prüfung machen musst oder nicht, des weiß ich leider nicht -ist übrigens auch in jedem bundesland anders, also am besten mal bei der bescheid ausstellenden behörde morgen anrufen ;-)


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Antwort von cleosulz | 27.09.2011 - 21:17
.... Das heißt, dass dir dein Führerschein entzogen und eingezogen wird.
Er wird dann von der Verwaltungsbehörde vernichtet.

Beim Fahrverbot wird der Führerschein nur in amtliche Verwahrung genommen und du bekommst den selben Führerschein nach Ablauf der Fahrverbotsdauer zurück.
Beim Fahrerlaubnisentzug ist das anders.
Da wird dein Führerschein eingezogen und dann vernichtet.
Zitat:
...der zuständigen Verwaltungsbehörd wird vom Gericht untersagt, ihnen vor Ablauf einer Frist[...] eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.


Das bedeutet, dass die zuständige Verwaltungsbehörde => das zuständige Landratsamt dir vor Ablauf der dort ausgesprochenen Frist (Beispiel 6 Monate => nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach Rechtskraft des Urteils bzw. des Strafbefehls) dir einen neuen Führerschein ausstellen darf.

Du kannst also etwa mind. 6-8 Wochen bevor die Frist abläuft, beim Landratsamt einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Es dauert bis der Antrag so weit bearbeitet ist, dass ein neuer FS ausgestellt werden kann.
Ob du noch einmal eine Führerscheinprüfung machen musst oder zu einem MPU-Test musst, das entscheidet das Landratsamt (Führerscheinstelle).
Da kommt es darauf an, wie die den Führerschein "verloren" hast.

Alkohol, Drogen, Gefährdung des Straßenverkehrs durch risikoreiches Fahrverhalten oder unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Lies hier mal unter "Entziehung der Fahrerlaubnis" nach:



Zitat:
Das Landratsamt darf dem Antragsteller erst dann eine neue Fahrerlaubnis erteilen, wenn er einen Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis gestellt hat und sich bei der Antragstellung keine Bedenken gegen die Eignung ergeben. Zuständig für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die Verwaltungsbehörde des Hauptwohnsitzes zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Da die vorgeschriebenen Ermittlungen (wie z.B. Auskunft aus dem Verkehrszentralregister) einige Zeit in Anspruch nehmen, empfehlen wir, bereits 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist (jedoch nicht früher!) über die jeweilige Wohnsitzgemeinde einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu stellen.


Am besten erkundigst du dich bei deiner zuständigen Führerscheinstelle. Ist die gerichtliche Entscheidung schon rechtskräftig?
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