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McFit Kündigung Rat gesucht

Frage: McFit Kündigung Rat gesucht
(24 Antworten)


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UNd zwar habe ich eine "außerorddentliche Kündigung" von McFit erhalten


Hatte auch vorher eine Mahnung bekommen,

Nun wollen Sie ein Schadenersatzanspruch, der wie folgt ist:

Beitrag von Juni bis August=43,38
Kartengebühr=19
mahngebühren=6
Stornogebühren: 7,50
Schadenersatz bis juni 2013=133,97

Gesamt: 209,85 ¤

Kann ich jetzt ncihts mehr machen? :S

Muss es bis MOntagt überweisen ABEr kann es nicht zaheln, leben von hartz 4 , habe ich keine Möglichkeit?
Frage von chris95 (ehem. Mitglied) | am 30.08.2012 - 21:39


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Antwort von C. Baerchen (ehem. Mitglied) | 30.08.2012 - 21:41
was haste denn gemacht,
dass sie schadesersatz verlangen?


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Antwort von chris95 (ehem. Mitglied) | 30.08.2012 - 21:44
gemacht?nichts, habe auf die letzte Mahnung nicht reagiert bzw nicht bezahlt( da auf mein konto kein geld war)

Hallo...,

nachdem die Zahlung auch auf unsere letzte Mahnung vom 24.7.12 ausblieb und daher die nachfolgend ersichtlichen beiträge rückständig sind, machen wir on unserem recht gebrauch und kündigen deinen vertrag außenordentlich mit wirkum zum 31.8.
wir fordern dich daher auf, den schadenersatzanspruch zuzüglichder bisher enstanden forderung in höhe von insesamt 209,95 bis 3.9 zu begleichen


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Antwort von Bismarck93 (ehem. Mitglied) | 30.08.2012 - 21:51
Haben die dich ernsthaft geduzt? Das spricht ja von Professionalität ;-) Ich würde denen was anderes sagen, wenn die mich duzen würden.

Aber zu deiner Ausgangsfrage. Natürlich können die Schadensersatz fordern. Wenn du zwei oder drei Monate nicht bezahlst ist das ein außerordentlicher Kündigungsgrund, mangels Geld hin oder her. Ich hätte vorher mit McFit gesprochen, ich denke so unmenschlich sind die da nicht, wobei ich das nicht beurteilen kann.

Der Strafschadensersatz ist deshalb möglich, weil dein Vertrag noch bis Juni 2013 gelaufen wäre und denen somit die monatlichen Gebühren, denen du ja vertraglich zugestimmt hast, verloren gehen.

Eine Möglichkeit wäre es, zu klagen, nur würde diese (wahrscheinlich vor dem Amtsgericht, da Streitwert unter 5000¤), höchstwahrscheinlich abgewiesen, da McFit hier im Recht wäre - auch hättest du dann Klagegebühren, ferner wäre ein Anwalt nicht schlecht - und der kostet auch wieder (mindestens die Eigenbeteiligung bei der Rechtschutzversicherung).

An deiner Stelle würde ich für 5¤ einfach mal zur Verbraucherzentrale gehen und bei McFit anfragen, ob sie Ratenzahlung oder so akzeptieren. Denn wenn du einfach gar nicht reagierst, kommt irgendwann der Zwangsvollzug in Form eines Gerichtsvollziehers.

Aus meiner Sicht ist die Forderung McFits aber rechtsgültig, auch wenn ich den Vertrag nicht kenne. Aber da steht das mit der außerordentlichen Kündigung bestimmt drin.

Viele Grüße
Otto


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Antwort von chris95 (ehem. Mitglied) | 30.08.2012 - 21:54
Dein Rta ist also=Zahlen?

Bring t es was , wenn ich persönlich sage: Kann es nicht zahlen oder ob sie eventuell die Kündigung zurücknehmen?

(doer das meine eltern=hartz 4 leben=


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Antwort von Bismarck93 (ehem. Mitglied) | 30.08.2012 - 21:55
P.S.: Das Wort heißt nicht Strafschadensersatz, sondern nur Schadensersatz, denn Strafschadenersatz ist es erst dann, wenn dich ein Gericht in einem Zivilverfahren zu einer höheren Geldstrafe verurteilt als der entstandene Schaden wert war. Asche auf mein Haupt für diesen Fehler.


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Antwort von Bismarck93 (ehem. Mitglied) | 30.08.2012 - 21:58
Jepp, ich würde zahlen sagen, weil McFit im Recht ist. Du kannst dich aber versuchen mit denen zu vergleichen. Das würde bedeuten, dass du mit denen über die Kosten verhandelst, sie eventuell auf einen Teil verzichten, du aber trotzdem eventuell in Raten bezahlst.

Und das mit dem Hartz IV wird sie denke ich nich so richtig interessiere, auch das mit dem Geld nicht, da du einen rechtswirksamen Vertrag unterschrieben hast.

Wie alt bist du? Haben deine Eltern mitunterschrieben?


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Antwort von chris95 (ehem. Mitglied) | 30.08.2012 - 22:03
nien bin 18(ist hier falsch)

also lieber zahloen?-_-

kann man es direkt in einer filiale oder überweisen?


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Antwort von C. Baerchen (ehem. Mitglied) | 30.08.2012 - 22:05
ja. zahlen. gehe morgen mal hin, erörtere deinen fall (dass du nicht sooo viel geld hast) und schlage vor, dass du es in monatlichen raten abbezahlen möchtest. und ob sie dir nicht einen teil erlassen können, ums dir leichter zu machen.


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Antwort von chris95 (ehem. Mitglied) | 30.08.2012 - 22:10
raten? ne wenn dann direkt(kann es durch miene Ersparnisse zahlen) nur finde ich es zu viel-_-

Also erst "handlen" und wenn die stur sind und nein sagen direkt alles zahlen?oder wie würdet ihr effektiv woran gehen?


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Antwort von C. Baerchen (ehem. Mitglied) | 30.08.2012 - 22:14
es is zwar ne menge geld, aber wenn du nich gezahlt hast, bist du im unrecht, du hast also auch keine andere wahl.

nochmal. geh hin, frage, mit wem du da sprechen kannst, rede freundlich(!) mit demnjenigen, erörtere deine situation und sag, dass es dir leid tut und dass du dem nachkommen möchtest aber einfach knapp bei kasse bist. frag, ob sie dir nicht entgegen kommen könnten, so dass du es zeitnah bezahlen kannst. wenn se stur sind, dann gehste halt heim und überweist es denen am sonntag.
kannst also nix bei verlieren ;)


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Antwort von chris95 (ehem. Mitglied) | 30.08.2012 - 22:16
naja am sonntag wäre es doch zu spät :P muss ja am montag in ihrem konto sein-_-


andere frage mal ganz blöd: kann ich mich da eigl wieder anmelden ?lol


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Antwort von C. Baerchen (ehem. Mitglied) | 30.08.2012 - 22:19
ansonsten überweist du es am samstag, dann isses ganz sicher da ;)
aber am sonntag ging bestimmt auch noch.

du. geh woanders hin ;) die ham dich bestimmt iwo als nicht solvent abgespeichert


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Antwort von Bismarck93 (ehem. Mitglied) | 30.08.2012 - 22:19
Kann mich Baerchen nur anschließen. Nur ist es ja auch nicht schön, an das Ersparte zu gehen. Vielleicht kommen sie dir ja entgegen oder nehmen dich wieder auf, wenn du ihnen versicherst, immer deine Beiträge zu zahlen in der Zukunft. Dann wäre der Schadenersatz vom Tisch.

@Chris: Jepp, aber wenn du das per Online-Banking überweist, ist es den Montag drauf ;-) Und wenn die es erst dienstags sehen ist es ihr Problem, da Eingangsdatum dann der Montag ist :D

Und wie gesagt: Der Schadenersatz ist deren entstander Schaden (also die Beträge bis Juni 2013), die sie nicht mehr bekommen können, da sie dich rechtmäßig außerordentlich gekündigt haben.

Und ob du dich da wieder anmelden kannst: Das hängt von denen ab. Die müssen dir keinen Vertrag anbieten, da ein Kaufvertrag (theoretisch auch bei Aldi an der Kasse) auf Gegenseitigkeit beruht und ihn somit jede Seite ablehnen kann.


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Antwort von chris95 (ehem. Mitglied) | 30.08.2012 - 22:31
danke;)

ok ich gehe mal morgen in einer Filiale, und sage, das es mir leid tut und dass ich es nciht zahlen kann und ob sie mir um paar ¤ entgegen kommen könntne


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Antwort von C. Baerchen (ehem. Mitglied) | 30.08.2012 - 22:40
so in etwa ;)

sag aber lieber, dass du echt wenig geld hast und es für dich sehr schwer wird, das zu bezahlen :)


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Antwort von chris95 (ehem. Mitglied) | 30.08.2012 - 22:50
aber jetzt mal anderes betrachtet: wnen man jetzt sagt, habe sehr wenig Geld, da meine Eltern per Hartz 4 leben , könnte man sagen wie soll ich das bitte bezahlen, haben fast ncihts zum leben oder so ähnlich, dann kann man doch sagen, kann ihnen 100 ¤(bsp) geben besser als nichts?löol


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Antwort von S_A_S | 31.08.2012 - 00:19
Wenn du einen Vertrag hast den du nicht bezahlen kannst, solltest du ihn auf lange Sicht los werden. Insofern wundert mich deine Frage ob du dich da jetzt noch mal neu anmelden kannst.

Was du natürlich mit der Firma vereinbaren kannst ist, dass du deine Schulen - und die musst du eben bezahlen - in Raten abzahlst.

An der Kündigung würde ich nicht hadern. Du kannst auch schon einmal jetzt überweisen was du hast und damit im Voraus deinen guten Willen zeigen. Das dürfte ein Mahnverfahren auch erst einmal in die Länge ziehen

Es ist generell mit das schlechteste was man tun kann auf Mahnungen die man zu recht erhalten hat nicht zu reagieren. Auch zusätzlich erhobene Mahngebühren sind rechtens und auch üblich.


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Antwort von C. Baerchen (ehem. Mitglied) | 31.08.2012 - 10:43
und wenn du kein geld hast und trotzdem verträge eingehst, von denen du im vorfeld schon weisst, dass du sie nicht einhalten kannst, dann ist das absolut asozial ;-)


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Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 31.08.2012 - 11:08
Zitat:
könnte man sagen wie soll ich das bitte bezahlen, haben fast ncihts zum leben oder so ähnlich, dann kann man doch sagen, kann ihnen 100 ¤(bsp) geben besser als nichts?löol


Bist Du gut in der Schule?


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Antwort von cleosulz | 31.08.2012 - 16:18
Du bist einen Vertrag eingegangen und hast deinen Teil nicht erfüllt ....
nämlich die vereinbarten monatlichen Beiträge nicht bezahlt.

Daher hat McFit dich entsprechend ihrer AGB fristlos gekündigt.

Falls du die noch nicht kennst:

https://www.mcfit.com/agb.html


Die Kündigung ist ok.
Da steht auch Schadensersatz drin - entsprechend dem BGB.

Da du eine vertragliche Laufzeit von mindestens 1 Jahr (12 Monate) eingegangen bist, darf McFit dir also kündigen und 1 Jahr Beiträge trotzdem in Rechnung stellen. Der Schaden besteht aus mind. 12 Beitragszahlungen, die du jetzt -bedingt durch die Kündigung- nicht leistest.

Die 19 EUR für die Bereitstellung der Karte ist auch ok.
Das steht in den AGB so drin.
Stornogebühren für die Lastschrift gehen auch zu deinen Lasten.

Ebenso ist die Mahngebühr in Höhe von 6 EUR (noch) in Ordnung.

Also: An der Forderung von McFit ist
(vermutlich) nicht viel zu machen.

Was schließt du auch einen Vertrag ab, wenn du ihn nicht erfüllen kannst?

Sei lieber mal froh, wenn die nicht auf die Idee kommen, dich wegen Betrugs anzuzeigen. Du hast kein Einkommen, schließt jedoch großartig Verträge ab (welche Geld kosten), die du dann nicht einhalten kannst (oder willst).

Die Vorschläge von S_A_S und Otto, dass du da mal (kleinlaut) hingehst und fragst, ob du den Betrag nicht in Raten bezahlen kannst, sind nicht schlecht.

Möglich wäre auch, dass du fragst, ob sie die Kündigung zurücknehmen und du selbst ordentlich zum Juni 2013 kündigen kannst?
Die bereits jetzt fälligen rund 80 EUR (bereits fällige Monatsbeiträge, Kartengebühr, Storno- und Mahnkosten) bezahlst du gleich.
Den "Schadensersatz" würdest du dann abtrainieren, bzw. eben bis zum Vertragsende noch als Mitglied die Mitgliedsbeiträge pünktlich bezahlen.
(in den AGB steht, dass der Mitgliedsbeitrag monatlich im voraus zu bezahlen ist!).

Dann hättest du noch was von dem Schadensersatz. (-> müsstest zwar bezahlen, aber eben in mtl. Beiträgen und könntest trotzdem trainieren).

Aber billiger wird das nicht und die Kündigung müsstest du dann auch sofort machen.
Und das geht auch nur, wenn die bei McFit mitmachen.
Wenn die nicht wollen, dann wollen die nicht und du hast Pech. ==> du musst ein volles Jahr Mitgliedsbeiträge bezahlen und darfst nicht trainieren.

Was passiert wenn du nicht bezahlst?

Dann folgt das gerichtliche Mahnverfahren (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid) oder gar ein Klageverfahren.
Es kommen dann mindestens 25 EUR Gerichtskosten dazu + evtl. Anwalts- und Vollstreckungskosten.
Ruck-Zuck wird aus einer Forderung von 210 EUR eine solche von 400 EUR.
Weil die Kosten der Zwangsvollstreckung bezahlt der Schuldner (hier du!)dann auch.

Und da interessiert sich das Gericht nicht dafür, ob du oder deine Eltern von Hartz IV leben oder nicht.

Es gilt nach wie vor der Grundsatz:


Wer bestellt - bezahlt.
Und wer nicht bezahlen kann, hat einfach nichts zu bestellen. BASTA!


Ich habe keinerlei Verständnis für deine Situation.


Zitat:
könnte man sagen wie soll ich das bitte bezahlen, haben fast ncihts zum leben oder so ähnlich, dann kann man doch sagen, kann ihnen 100 ¤(bsp) geben besser als nichts?löol


Und wenn du mir so kommen würdest:
...... dann würde ich dir morgen "Inkasso M....." vorbei schicken. ........grrrrrrrrrrrr
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