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Wahlsystem

Frage: Wahlsystem
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Hallo, ich hätte da ma eine Frage zum Wahlsystem.


Ziehen alle in den Wahlkreis gewählten Kandidaten in den Bundestag ein und wie wird dann eine verhältnismäßige Abbildung der Parteien erreicht?

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaub alle im Wahlkreis ziehen in den Bundestag ein und erst dann, werden Kandidaten raus geworfen, weil dann die Überhangmandate kommen.

Wäre nett, wenn jemand es mir verständlich erklären könnte. Danke im voraus :)
Frage von BlackRose3991 (ehem. Mitglied) | am 05.08.2012 - 16:56


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Antwort von cleosulz | 05.08.2012 - 17:42
299 Wahlkreise.

299 - Erststimmen (Direktwahl,
der Wähler entscheidet welcher Abgeordneter im Bundestrag vertreten sein soll)
299 - Zweitstimmen (der Wähler entscheidet sich für die Partei, die im Bundestag vertreten sein soll)

http://www.cvjm.de/arbeitsbereiche/jugendpolitik/arbeitshilfe/bundestagswahlen/

Überhangsmandate:
Scheiden während einer Wahlperiode Abgeordnete aus, so werden "Überhangmandate" abgebaut, das heißt, dafür gibt es keine Nachrücker.

http://www.focus.de/politik/deutschland/wahlen-2009/bundestagswahl/tid-15526/bundestagswahl-zehn-irrtuemer-ueber-die-wahl_aid_435934.html

http://www.bundestag.de/bundestag/wahlen/index.html

Zitat:
Ziehen alle in den Wahlkreis gewählten Kandidaten in den Bundestag ein

=> die 5 %-Hürde muss erreicht sein;
Ausnahme: Eine Partei erzielt 3 Direktmandate ohne die 5 % zu erreichen, dann werden diese Mandate in der Landesliste berücksichtigt.

Beispiel:
Grundmandatsklausel - Bundestagswahl 1994:
Zitat:
Die PDS errang in Berlin vier Direktmandate. Daher konnte sie mit einem Zweitstimmenanteil von nur 4,39 % mit 30 von 672 (4,46 %) Abgeordneten in den Bundestag einziehen, hatte dort jedoch nur Gruppen- und keinen Fraktionsstatus, für den sie 5  % der Sitze benötigt hätte.


Überhangmandat:
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberhangmandat
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