Uni Nachweis der deutschen Sprache
Frage: Uni Nachweis der deutschen Sprache(4 Antworten)
Nachweis der deutschen Sprache Bewerber aus EU-Staaten müssen das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studierender (DSH 2) nachweisen. Sie können von der DSH-Prüfung befreit werden, wenn Sie einen der folgenden Abschlüsse nachweisen können: •Kleines Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts •Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts •Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Stufe 2 (DSDS II) •Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts (ZOP) •TestDaF - Niveaustufe 4x4 Bitte geben Sie Ihre Deutschkenntnisse an Keine Deutschkenntnisse Grundstufe "Deutsch als Fremdsprache" Mittelstufe eines anderen anerkannten Sprachinstituts Oberstufe eines anerkannten Sprachinstituts Zentrale Mittelstufenprüfung des Goethe-Instituts DSH-Prüfung (DSH 1) DSH-Prüfung (DSH 2 oder DSH 3) TestDaF - Niveaustufe 4 Kleines Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts Muttersprachler Sonstige Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit, aber bin türkischer Herkunft. Kann ich dann Deutsch einfach als meine Muttersprache angeben? Bin in Deutschland geboren etc. |
Frage von AbiTour (ehem. Mitglied) | am 30.06.2012 - 18:02 |
Antwort von LsD | 30.06.2012 - 18:15 |
Du bist mit deutscher Staatsangehörigkeit doch kein ausländischer Studierender und brauchst daher auch keinen Nachweis. Du hättest so einen Test aber doch sonst hoffentlich auch mit Links bestanden? ;-) ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von AbiTour (ehem. Mitglied) | 30.06.2012 - 18:18 |
bestimmt :-) soll ich das dann einfach leer lassen oder auf muttersprachler klicken? :D Zitat: |
Antwort von LsD | 30.06.2012 - 18:39 |
Welche Sprache hast du denn in den ersten Lebensjahren gelernt? Dahin geht die Definition von Muttersprache.. Wenn deine Eltern z.B. nur türkisch mit dir gesprochen haben, wird es schwierig. Wenn du aber von Kindesalter an Deutsch gelernt hast -> Muttersprache oder zumindest 2. Muttersprache. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 30.06.2012 - 20:42 |
Wenn er die deutsche Staatsangehörigkeit hat und hier seine Hochschulreife erlangt hat, dann wird im Allgemeinen davon ausgegangen, dass er Deutsch als Muttersprache spricht oder zumindest keinen Nachweis über seine Fähigkeiten erbringen muss. Dass es leider (zumindest auf dem Papier) "Deutsche" gibt, die kein Deutsch sprechen ist zwar traurig, aber wohl kaum die Regel. Zumal sie dann wohl kaum hier in Deutschland das Abitur erlangt hätten... |
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