Menu schließen

Uni Nachweis der deutschen Sprache

Frage: Uni Nachweis der deutschen Sprache
(4 Antworten)


Autor
Beiträge 0
14
Nachweis der deutschen Sprache


Bewerber aus EU-Staaten müssen das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studierender (DSH 2) nachweisen.

Sie können von der DSH-Prüfung befreit werden, wenn Sie einen der folgenden Abschlüsse nachweisen können:
•Kleines Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts
•Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts
•Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Stufe 2 (DSDS II)
•Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts (ZOP)
•TestDaF - Niveaustufe 4x4
Bitte geben Sie Ihre Deutschkenntnisse an
Keine Deutschkenntnisse
Grundstufe "Deutsch als Fremdsprache"
Mittelstufe eines anderen anerkannten Sprachinstituts
Oberstufe eines anerkannten Sprachinstituts
Zentrale Mittelstufenprüfung des Goethe-Instituts
DSH-Prüfung (DSH 1)
DSH-Prüfung (DSH 2 oder DSH 3)
TestDaF - Niveaustufe 4
Kleines Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts
Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts
Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz
Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts
Muttersprachler
Sonstige




Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit, aber bin türkischer Herkunft. Kann ich dann Deutsch einfach als meine Muttersprache angeben? Bin in Deutschland geboren etc.
Frage von AbiTour (ehem. Mitglied) | am 30.06.2012 - 18:02


Autor
Beiträge 1563
96
Antwort von LsD | 30.06.2012 - 18:15
Du bist mit deutscher Staatsangehörigkeit doch kein ausländischer Studierender und brauchst daher auch keinen Nachweis.


Du hättest so einen Test aber doch sonst hoffentlich auch mit Links bestanden? ;-)
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von AbiTour (ehem. Mitglied) | 30.06.2012 - 18:18
bestimmt :-) soll ich das dann einfach leer lassen oder auf muttersprachler klicken? :D

Zitat:
Bitte geben Sie Ihre Deutschkenntnisse an
Keine Deutschkenntnisse
Grundstufe "Deutsch als Fremdsprache"
Mittelstufe eines anderen anerkannten Sprachinstituts
Oberstufe eines anerkannten Sprachinstituts
Zentrale Mittelstufenprüfung des Goethe-Instituts
DSH-Prüfung (DSH 1)
DSH-Prüfung (DSH 2 oder DSH 3)
TestDaF - Niveaustufe 4
Kleines Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts
Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts
Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz
Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts
Muttersprachler
Sonstige



Autor
Beiträge 1563
96
Antwort von LsD | 30.06.2012 - 18:39
Welche Sprache hast du denn in den ersten Lebensjahren gelernt? Dahin geht die Definition von Muttersprache..

Wenn deine Eltern z.B. nur türkisch mit dir gesprochen haben, wird es schwierig. Wenn du aber von Kindesalter an Deutsch gelernt hast -> Muttersprache oder zumindest 2. Muttersprache.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 30.06.2012 - 20:42
Wenn er die deutsche Staatsangehörigkeit hat und hier seine Hochschulreife erlangt hat, dann wird im Allgemeinen davon ausgegangen, dass er Deutsch als Muttersprache spricht oder zumindest keinen Nachweis über seine Fähigkeiten erbringen muss.

Dass es leider (zumindest auf dem Papier) "Deutsche" gibt, die kein Deutsch sprechen ist zwar traurig, aber wohl kaum die Regel. Zumal sie dann wohl kaum hier in Deutschland das Abitur erlangt hätten...

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Einstieg ins Studium-Experten?

> Du befindest dich hier: Support-Forum - Einstieg ins Studium
ÄHNLICHE FRAGEN: