Menu schließen

Von der Schule ausgeschlossen werden durch GERICHT?

Frage: Von der Schule ausgeschlossen werden durch GERICHT?
(10 Antworten)

 
hallo erstma.

ein maedchen aus meiner klasse ist nun 3 wochen in der schile "entschuldigt", sie ist NICHT krank.
das "geruecht" (unteranderem von ihren guten freunden) geht rum das:
sie hat musik runter geladen aus dem inet und wurde erwischt. nun strafgeld. - ist ja moeglich. kann gut sein.
ABER, darf sie dann 3 wochen vom unterricht ausgeschlossen werden? wenn ja WARUM?
GAST stellte diese Frage am 12.02.2011 - 21:51


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von sayyeah93 (ehem. Mitglied) | 12.02.2011 - 21:53
NEIN.. das hat nix damit zutun..

das recht von der schule zu fliegen musst du dir sehr hart erkämpfen..
deine guten freundinen sollten erstmal überlegen bevor se was sagen..

 
Antwort von GAST | 12.02.2011 - 21:54
das sind net meine freundinen, sondern ihre.
und es ist ein geruecht, schaetze.und es kann doch nur illegal sein das recht auf schule zu verweigern?


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von sayyeah93 (ehem. Mitglied) | 12.02.2011 - 21:58
illegal ist es nicht..
eher n zwang zur schule zu gehn..
sie wird schon n trifftigen grund haben nicht zu kommen..
vielleicht is se ja wirklich vor gericht.. NA UND?
klar kommt die wieder..
UND WENN NICHT? dann ham die eltern wohl keine kohle mehr für die schule XDDD..
SCHULE=PFLICHT (bis zu bestimmten lebensjahr)!

 
Antwort von GAST | 12.02.2011 - 21:59
beantwortet iwie nih meine3 frage, warum koennte sie denn ausgeschlossen sein, ist es moeglich wegen einem illegalen download?


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von sayyeah93 (ehem. Mitglied) | 12.02.2011 - 22:03
wie gesagt:
NEIN.. es ist unmöglich wgen solchen sachen ausgeschlossen zu werden..

WAS sollte es da für ne begründung geben?
erregung öffentlichen ärgernisses? son quatsch..

 
Antwort von GAST | 13.02.2011 - 12:10
Der Schulbesuch ist ein Privileg; im Jugendstrafrecht ist ein Ausschluss vom Schulunterricht nicht als Strafe vorgesehen. Im Gegenteil, falls ein jugendl. Straftäter - nach dem der Katalog der Strafmaßnahmen wie: Verweis, Verwarnung, Ableistung von Sozialstunden nicht gegriffen hat, dann gibt es "Jugendarrest" - und die werden so gelegt, dass der Schulbesuch davon nicht betroffen ist (Also Wochenend-Arrest oder Ferienarrest). Die Suspendierung vom Unterricht ist eine reine Schulstrafe, die kurz vor dem Verweisen von der Schule eingesetzt wird.


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von I.need.money (ehem. Mitglied) | 13.02.2011 - 13:01
Also auf meiner Klasse ist einer zu Jugendarrest verurteilt worden und der ist dann auch ne zeitlang nicht in der Schule gewesen deshalb.
Kurze Strafen werden schon in die Ferien gelegt, aber ich glaub wenn die Strafen sehr lange sind, kanns auch in der Schulzeit liegen.


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von sayyeah93 (ehem. Mitglied) | 13.02.2011 - 13:23
ach son müll..
die kann zwar erstmal dick cash bezahlen aber sie landet nicht im jugendknast..
WEGEN MUSIKDOWNLOAD?! son kohl..
sie hat ja niemanden umgebracht..

 
Antwort von GAST | 13.02.2011 - 13:25
ja xD dachte ihc mir auch. wegen musikdownloads ^^
aber hier in deutschland kriegen filesharer und so teilweise härtere strafen als gewaltverbrecher ^^
muss man sich auch mal überlegen was da schief gelaufen ist


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von sayyeah93 (ehem. Mitglied) | 13.02.2011 - 13:29
ich denk ma nicht, das sie so "KLUG" war die sachen auch noch hochzuladen, obwohl auch die leute die downloaden strafen kriegen.. zum thema upload von musik:
da muss man echt bescheuert sein...
(schließlich erledigen das ja schon andere idioten und da muss man eigentlich nicht ma lange warten.. noch n ungeschriebenes naturgesetz, wie das mit den pc games und cracks..)

Aber wenn sies hochgeladen hat wärs echt n FAIL!
aber so bescheuert war die bestimmt nicht..

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Laberecke-Experten?

2047 ähnliche Fragen im Forum: 0 passende Dokumente zum Thema:
> Du befindest dich hier: Support-Forum - Laberecke
ÄHNLICHE FRAGEN: