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Lagerfeuer am Rhein

Frage: Lagerfeuer am Rhein
(2 Antworten)


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Hallo, haben neulich am Rhein mit ein paar Freunden ein kleines Lagerfeuer gemacht.
Dabei wurden wir vom Ordnungsamt aufgefordert das Feuer sofort auszumachen, haben wir natürlich auch direkt gemacht. Zwar mussten sie leider unsere Personalien aufnehmen und den Vorfall an das Gartenamt weitergeben-.- konnten uns aber nicht genau sagen was dann auf uns zu kommen wird. Und merkten darauf hin, dass sie im Protokoll auch auf jeden Fall erwähnen werden, dass wir das Feuer gleich ausgemacht haben und das es nur 10 Minuten gebrannt hatte und wir dazu altes Holz was da schon rum lag, verwendet haben. Nun ja, Freunde von mir sagten, dass sie schon tausend mal dort Feuer gemacht hätten und das auch das Ordnungsamt kam, aber Post haben sie wohl nie bekommen. Jetzt schau ich in den Briefkasten und sehe da ein Brief vom Gartenamt.-.-Da es ein Landschaftsschutzgebiet ist, ist es dort verboten ein Lagerfeuer zu enfachen und stellt somit eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000, 00¤ geahndet werden!:-O. Ohje, mit der Konsequenz haben wir überhaupt nicht gerechnet. Im Brief liegt ein Anhörungsbogen bei, den müssen wir auf jeden Fall innerhalb der 2 Wochen abschicken. Hat das jemand auch schon gehabt und weiß villt jemand was man da machen könnte?
Frage von beautyella92 (ehem. Mitglied) | am 21.05.2012 - 18:36


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Antwort von John_Connor | 21.05.2012 - 18:50
Zitat:
Freunde von mir sagten, dass sie schon tausend mal dort Feuer gemacht hätten und das auch das Ordnungsamt kam, aber Post haben sie wohl nie bekommen.


Ist ja natürlich immer eine sehr verbindliche Aussage.
-.-
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es (wenn) ein hohes Bußgeld geben wird. Ernst solltet ihr das aber trotzdem betrachten und hoffentlich eure Konsequenzen daraus ziehen.
So ein bescheid hat auch eine gute Abschreckungswirkung, wie man ja gerade lesen kann. ;)
Vielleicht reicht denen das ja auch.^^


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Beiträge 11943
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Antwort von cleosulz | 21.05.2012 - 19:42
Wie alt seid ihr denn?
Alle knapp über 18 ^^? = jung und unerfahren?

Schreib in den Anhörungsbogen genau das, was du im Thread geschrieben hast.

Unterstreiche, dass ihr nicht wusstet, dass das Anzünden eines Feuers an der Stelle verboten ist und dass die Feuerstelle im Naturschutzgebiet lag.
Hättet ihr das gewusst, hättet ihr so was nicht gemacht.

Es tut euch ganz furchterlich leid und ihr ward schließlich auch einsichtig, was man auch daran erkennt, dass ihr das Feuer sofort gelöscht habt.

Vielleicht hattet ihr euch ja auch schon Gedanken über die Sicherheit gemacht und deshalb darauf geachtet, dass

- keine Brandgefahr davon ausging
- ständig eine Aufsichtsperson beim Feuer war / ihr habt das Feuer nicht alleine gelassen
- es war ein kleines Feuer war (?)

Das Erscheinen der Ordnungshüter war euch eine Lehre und ihr werdet so was nie mehr wieder tun.
Bittet von der Verhängung eines Bußgeldes abzusehen.
(so was kann das Ordnungsamt, es kann es auch bei einer mündlichen/schriftlichen Verwarnung belassen.)
________________________
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