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Erbgesundheitspflege 3. Reich<--->genetische Beratung heute?

Frage: Erbgesundheitspflege 3. Reich<--->genetische Beratung heute?
(1 Antwort)


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Kann mir jemand bitte helfen ?


Ich muss den erbgesundheitspflege im 3.Reich mit dem Grundgesetzt und der genetischen Beratung heute vergleichen weiß aber nicht wie ich das machen soll

danke an ale die helfen :)
Frage von Anna2012 (ehem. Mitglied) | am 03.05.2012 - 16:39


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Antwort von matata | 03.05.2012 - 17:10
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Verh%C3%BCtung_erbkranken_Nachwuchses


http://www.verfassungen.de/de/de33-45/ehegesundheit35.htm
Gesetzestext

http://www.wissen.de/lexikon/nuernberger-gesetze

http://www.ns-eugenik.de/
Beispiele von Zwangsmassnahmen

http://ns-schulzeit.bonn.de/faecher/bio.htm
Manipulierung durch die Schule

http://de.wikipedia.org/wiki/Humangenetische_Beratung

http://www.frauenarzt-infos.de/Praenatal/Beratung.htm

http://www.uni-kiel.de/medgen/beratung.htm

http://www.admin.ch/ch/d/sr/810_12/a15.html
Gesetze in der Schweiz

http://www.buzer.de/gesetz/8967/a163148.htm
Gesetze in Deutschland

Erkläre zuerst, was die beiden Begriffe bedeuten!
Erkläre dann die Auswirkungen und Folgen der Massnahmen im 3. Reich und stelle klar, wie die humangenetische Beratung heute gehandhabt wird.

Der grösste Unterschied ist, dass die Gesetze zur Erbgesundheitspflege im 3. Reich auf keinerlei medizinischer Grundlage beruhten und mit Zwang durchgesetzt wurden.
Humangenetische Beratung findet in ganz bestimmten Fällen statt und wird empfohlen, wenn in der Familie Erbkrankheiten medizinisch einwandfrei festgestellt wurden. Die Inanspruchnahme der Beratung ist freiwillig, genauso wie die Durchführung allfälliger medizinischer Massnahmen.
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