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Schuh reklamieren

Frage: Schuh reklamieren
(4 Antworten)


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Habe vor ca.2,5 Monaten einen Schuh gekauft und der fängt schon allmählich an an den Seiten kaputt zu gehen, obwohl ich nicht große Strecken zurückgelegt habe bis
jetzt. Besteht die Möglichkeit zu reklamieren? Ein Schuh sollte meiner Meinung nach etwas länger halten. Habe dafür 50¤ bezahlt. Ist also nicht ein Billigschuh.
Frage von AbiTour (ehem. Mitglied) | am 29.04.2012 - 23:28


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Antwort von John_Connor | 29.04.2012 - 23:37
Ist trotzdem eine Sache der Kulanz.
Hatte mal bei zalando für 50 Steine Schuhe gekauft,
die nach 3 Monaten schon total kaputt waren und konnte die ohne Probleme gegen mein Bares wieder umtauschen.
Einen Versuch ist es zumindest wert.


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Antwort von AbiTour (ehem. Mitglied) | 29.04.2012 - 23:45
Ich hoffe die kommen nicht mit Reperatur oder so an, denn dann ist der Schuh eh wieder nach 2 Wochen futsch...


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Antwort von cleosulz | 30.04.2012 - 00:36
Ich finde schon, dass du einen Schuh, der 50 EUR gekostet hat und du erst kurze Zeit "unter normalen Bedingungen" getragen hast, reklamieren kannst.

Der Kaufpreis ist da nicht maßgebend. Denn auch bei Schuhen gilt die 2 -jährige Gewährleistung.
Diese gilt allerdings nicht für Verschleiss, sondern nur für für Verarbeitungsmängel.
Im ersten halben Jahr nach Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass die Schuhe zum Zeitpunkt der Kaufs mängelfrei waren.
Danach kehrt sich die Beweislast um und der Käufer muss das belegen können.
Wenn sich nach 2 Monaten mit den Schuhe laufen, das Innenfutter auflöst, die Sohle abgeht oder bricht , ist das ein Gewährleistungsfall.

Der Händler muss die Schuhe nachbessern, dir neue geben oder auch das Geld wieder auszahlen.

Das ist kein guter Wille des Händlers, sondern dein Recht, wobei meines Wissens er zunächst nachbessern darf.
Du darfst nicht ohne Weiteres den Kaufpreis zurückverlangen.

Aber auch ein nachgebesserter Schuh darf nach 2 Wochen nicht wieder kaputt sein.
________________________
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Antwort von russia_ladyX (ehem. Mitglied) | 01.05.2012 - 12:45
also im bgb gibts ein paragraph: tritt innerhalb 6 mon ein mangel auf, so muss der verkäufer beweisen, dass er den mangel nicht zu vertretern hat beweislastumkehr)
eig kannst du ihn dann die ersten 6 mon zurück geben nd dein geld zurück bekommen...

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