Menu schließen

Monitor reklamieren bei MM ohne Verpackug?

Frage: Monitor reklamieren bei MM ohne Verpackug?
(4 Antworten)


Autor
Beiträge 5739
78
Hallo,

stelle gerade fest, dass mein paar Tage alter Monitor, den ich bei Media Markt gekauft habe einen Defekt hat.
Das Bild flackert stark an manchen Stellen. Will das Teil reklamieren, habe jedoch die Verpackung schon weggeworfen, da in den ersten Tagen alles ok war und ich somit von ausgegangen bin, dass nichts passieren wird. Normalerweise bewahre ich Verpackungen immer Wochen auf, da ich sehr faul bin ^^

Hat jemand eine Ahnung ob das klappt? Keine Lust wegen der Verpackung auf viel Geld sitzen zu bleiben. Die Rechnung ist jedoch vorhanden. Sollte doch klappen oder?

Danke
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team
Frage von brabbit | am 11.11.2013 - 21:31


Autor
Beiträge 11945
808
Antwort von cleosulz | 11.11.2013 - 21:39
Habe irgendwann irgendwo mal gelesen, dass eine nicht vorhandene Oiginalverpackung kein Grund ist eine Garantieleistung abzulehnen. (Gibt da irgend eine Gerichtsentscheidung ....)

Vor allem, wenn du das Gerät direkt dort hin bringst (also nicht per Post/Paketdienst).
Es ist verständlich, dass MM lieber die Orginalverpackung mit Styropor usw. ist, weil sie das Gerät ja auch weiter verschicken müssen.
Aber für die Geltendmachung von Garantieansprüchen durch dich, hat das nichts zu sagen.

==> also hin mit dem Monitor zu MM und reklamieren (Gerät aber schön fein säuberlich einpacken, nicht dass durch den Transport ein weiterer Schaden auftritt.)
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 11945
808
Antwort von cleosulz | 11.11.2013 - 21:41
==> http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/08/kann-man-eine-defekte-sache-auch-ohne-originalverpackung-zurueckgeben/

http://www.helpster.de/garantie-ohne-originalverpackung-so-machen-sie-von-ihrem-gewaehrleistungsrecht-gebrauch_13355#anleitung

===> Es geht bei deiner Reklamation um Gewährleistungsansprüche (nicht Garantie!).

Ein besonderes Thema ist die Garantie. Im Gegensatz zur Gewährleistung ist das kein gesetzlicher, sondern ein vertraglicher Anspruch.
Der Garantiegeber, idR der Hersteller der Sache, ist in der Formulierung seiner Bedingungen weitgehend frei.
Wenn da Rücksendung in Originalverpackung vorgeschrieben wird und sich der Kunde nicht daran hät, können Garantieansprüche verloren gehen.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 5739
78
Antwort von brabbit | 11.11.2013 - 21:41
Wahrscheinlich auch mit Stromkabel? Weil ich alles schön mit Kabelbinder festgemacht habe und dann alles leider zerstöre müsste :(
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 11945
808
Antwort von cleosulz | 11.11.2013 - 21:44
Frag einfach nach. Aber vermutlich musst du alle Kabel mitgeben.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Computer & Technik-Experten?

1656 ähnliche Fragen im Forum: 0 passende Dokumente zum Thema:
> Du befindest dich hier: Support-Forum - Computer & Technik
ÄHNLICHE FRAGEN: