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Entwicklung des Paragraphen 116 AFG

Frage: Entwicklung des Paragraphen 116 AFG
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"1989 entscheidet das Bundessozialgericht letztinstanzlich die Revision der AG-Verbände zu 3. im Sinne der Gewerkschaft."


Kann mir jemand dieses Satz erklären?
Heißt es, dass das Bundessozialgericht die Klage der AG-Verbände zurückweist und die im Stichpunkt 3 vorkommenen Fakten wiedereintreten?
Also wieder die Bezahlung der Ausgesperrten?

p.s.
3) 1986 entscheidet das hessische Landessozialfericht auf Klage der AG-Verbände gegen obige Entscheidung (bezieht sich auf Bezahlung des Gehalts bei Streik -> "Franke Erlass") zugunsten der Auffassung der Gewerkschaft.
Frage von mamfred | am 12.03.2012 - 20:31


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Antwort von krissy09 (ehem. Mitglied) | 12.03.2012 - 20:44
Würde es so deuten,
dass eine zuvor stattgefundene Verhandlung (ausgehend von dem Arbeitgeberverband) wieder aufgenommen wurde (in Revision gehen = einem zuvor beschlossenen Gerichtsbeschluss wiedersprechen - Verfahren neu aufnehmen), weil sie den Aspekt "im Sinne der Gewerkschaft" als nicht rechtens empfinden.

Aaaaaber ich bin mir absolut nicht sicher, irgendwie fehlt da der Kontext ;)

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