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BGB - §100 - 113: Definitionen gesucht

Frage: BGB - §100 - 113: Definitionen gesucht
(8 Antworten)

 
Hey ihr Lieben

muss einige Paragraphen im BGB definieren und was sie aussagen halt beschreiben.
Gibt es eine Inet-Seite wo zu einzelnen Paragraphen etwas erlärt wird? Hab leider nichts gefunden
Wäre sehr dankbar=))

Vieelen dank schon mal im Voraus
ANONYM stellte diese Frage am 14.01.2011 - 16:47


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Antwort von cleosulz | 14.01.2011 - 17:18
100 BGB - Nutzung
Kommt überall vor (Miete, Gebrauch eines Fahrzeugs, bei Sachen + auch Tieren) => Da die “Vorteile der Nutzungen” bei vielen Gebrauchsgegenständen nicht zurückgegeben werden können wäre also nach dieser Vorschrift Nutzungsentschädigung (in Geld) zu zahlen.
Ich mache das, zu einem Stundenlohn von 5 EUR.
Das geht rechtlich in Ordnung, weil es mehr als 100 kg sind und der Arbeitsaufwand von 3 Stunden für die Ernte = 15,00 EUR den Wert der Früchte nicht übersteigt.

siehe auch :
http://de.wikipedia.org/wiki/Nutzung_(Recht)

§ 102 BGB:
Du hast Anspruch auf die Äpfel(in dem Fall auch Früchte) die auf mein Grundstück von deinem Baum überhängen.
(mir gehören sie erst, wenn sie runter gefallen sind).
Rüber kommen kannst du nicht um sie zu ernten; du bittest mich, sie zu ernten.

§ 104 BGB - Geschäftsfähigkeit

http://www.recht-in.de/kommentar/_geschaeftsunfaehigkeit_paragraph_104_bgb_buergerliches_gesetzbuch_kommentar_510.html

§ 105 BGB - wer geschäftsunfähig ist, kann erklären was will, rechtlich gesehen gilt das nicht :-)

http://www.recht-in.de/kommentar/_nichtigkeit_der_willenserklaerung_paragraph_105_bgb_buergerliches_gesetzbuch_kommentar_509.html

§ 106 BGB eingeschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
.... manche Sachen gehen, manche nicht ...

http://www.recht-in.de/kommentar/_beschraenkte_geschaeftsfaehigkeit_minderjaehriger_paragraph_106_bgb_buergerliches_gesetzbuch_kommentar_508.html


§ 107 BGB -> der gesetzliche Vertreter muss zustimmen, sonst gelten die Geschäfte nicht.

http://www.recht-in.de/kommentar/_einwilligung_des_gesetzlichen_vertreters_paragraph_107_bgb_buergerliches_gesetzbuch_kommentar_507.html

§ 108 BGB - was passiert, wenn der gesetzl. Vertreter nicht einwilligen will

http://www.recht-in.de/kommentar/_vertragsschluss_ohne_einwilligung_paragraph_108_bgb_buergerliches_gesetzbuch_kommentar_529.html


Brauchst du mehr Anregungen oder kommst du jetzt alleine zurecht?
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Antwort von cleosulz | 14.01.2011 - 16:55
Im I-Net findest du die entsprechenden Paragraphen.


z. B.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1906.html

Eine Erklärung dazu findest du nicht.
Du meist wohl eine Art "Gesetzesauslegung"? - Kommentare gibt es. Die findest du aber vermutlich nicht ohne Weiteres.

Einen Kommentar zu § 1906 BGB findest du z. B. hier:

http://www.eichstetter.org/geschl.%20Unterbringung.htm

Google eingeben: Kommentar zu § 1906 BGB

Du kannst es so mal probieren.

Um welche §§ handelt es sich denn? vielleicht kann ich dir suchen helfen. ;-)
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Antwort von ANONYM | 14.01.2011 - 16:58
Hey sehr lieb von dir=)

es handelt sich um die § 100-113

also an sich versteh ich im Großen und Ganzen wenn ich die jeweiligen §§ lese. Aber manche sind sehr kompliziert formuliert und habe schwierigkeiten zu verstehn was gemeint ist und was das jeweilige gesetz aussagt


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Antwort von cleosulz | 14.01.2011 - 16:59
OK, ich guck mir die jetzt an und sann schreibe ich hier rein, was ich darunter verstehe bzw. wie das zu verstehen ist ^^ (Aber Vorsicht, bin kein Volljurist!)
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Antwort von ANONYM | 14.01.2011 - 17:02
Tschuldigung, es muss von § 104 bis § 113 sein

vielen dank im voraus=)))))


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Antwort von cleosulz | 14.01.2011 - 17:18
100 BGB - Nutzung
Kommt überall vor (Miete, Gebrauch eines Fahrzeugs, bei Sachen + auch Tieren) => Da die “Vorteile der Nutzungen” bei vielen Gebrauchsgegenständen nicht zurückgegeben werden können wäre also nach dieser Vorschrift Nutzungsentschädigung (in Geld) zu zahlen.
Ich mache das, zu einem Stundenlohn von 5 EUR.
Das geht rechtlich in Ordnung, weil es mehr als 100 kg sind und der Arbeitsaufwand von 3 Stunden für die Ernte = 15,00 EUR den Wert der Früchte nicht übersteigt.

siehe auch :
http://de.wikipedia.org/wiki/Nutzung_(Recht)

§ 102 BGB:
Du hast Anspruch auf die Äpfel(in dem Fall auch Früchte) die auf mein Grundstück von deinem Baum überhängen.
(mir gehören sie erst, wenn sie runter gefallen sind).
Rüber kommen kannst du nicht um sie zu ernten; du bittest mich, sie zu ernten.

§ 104 BGB - Geschäftsfähigkeit

http://www.recht-in.de/kommentar/_geschaeftsunfaehigkeit_paragraph_104_bgb_buergerliches_gesetzbuch_kommentar_510.html

§ 105 BGB - wer geschäftsunfähig ist, kann erklären was will, rechtlich gesehen gilt das nicht :-)

http://www.recht-in.de/kommentar/_nichtigkeit_der_willenserklaerung_paragraph_105_bgb_buergerliches_gesetzbuch_kommentar_509.html

§ 106 BGB eingeschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
.... manche Sachen gehen, manche nicht ...

http://www.recht-in.de/kommentar/_beschraenkte_geschaeftsfaehigkeit_minderjaehriger_paragraph_106_bgb_buergerliches_gesetzbuch_kommentar_508.html


§ 107 BGB -> der gesetzliche Vertreter muss zustimmen, sonst gelten die Geschäfte nicht.

http://www.recht-in.de/kommentar/_einwilligung_des_gesetzlichen_vertreters_paragraph_107_bgb_buergerliches_gesetzbuch_kommentar_507.html

§ 108 BGB - was passiert, wenn der gesetzl. Vertreter nicht einwilligen will

http://www.recht-in.de/kommentar/_vertragsschluss_ohne_einwilligung_paragraph_108_bgb_buergerliches_gesetzbuch_kommentar_529.html


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Antwort von cleosulz | 14.01.2011 - 17:20
Och --- jetzt hatte ich mir so viel Mühe mit der Geschichte von den Äpfeln gemacht ....^^

Es geht also um Geschäftsfähigkeit.
Schönes Thema. Klick dich erst mal durch und frag dann nach.
Sicher musst du auch irgendwelche Rechtsgeschäfte prüfen, ob das geht oder auch nicht (=Taschengeldparagraph usw.).
Nette Geschichten gibt es da.
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Antwort von ANONYM | 14.01.2011 - 17:22
Super, echt toll, vielen vielen dank sehr lieb von dir
hast eine Auszeichnung definitv verdient:)


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Antwort von cleosulz | 14.01.2011 - 17:22
§ 113
Erlauben deine Eltern dir (17) eine Ausbildung in einem Bäckergeschäft, dann darfst du alle erforderlichen Rechtsgeschäfte tätigen, die im Rahmen deiner Ausbildung anfallen. Dein gesetzl. Vertreter muss nicht in jede deiner Rechtsgeschäfte einwilligen.
=> du darfst dann auch kündigen.

Dazu musst du allerdings eine "Ermächtigung vom gesetzl. Vertreter" erhalten haben.

http://www.recht-in.de/kommentar/_dienst_oder_arbeitsverhaeltnis_paragraph_113_bgb_buergerliches_gesetzbuch_kommentar_499.html
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