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Verfassung von Berlin

Frage: Verfassung von Berlin
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Regelt die Verfassung von Berlin Art.
39 die Grundsätze zum Wahlrecht für die BVV?
Frage von mamfred | am 06.11.2011 - 17:21


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Antwort von Waldfee1 | 06.11.2011 - 17:34
Art. 39 VvB(Gesetz) - Landesrecht Berlin
Wahlgrundsätze
(1) Die Abgeordneten werden in allgemeiner,
gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt.
(2) Parteien, für die im Gebiet von Berlin insgesamt weniger als fünf vom Hundert der Stimmen abgegeben werden, erhalten keine Sitze zugeteilt, es sei denn, dass ein Bewerber der Partei einen Sitz in einem Wahlkreis errungen hat.
(3) Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in Berlin ihren Wohnsitz haben.
(4) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(5) Alles Nähere, insbesondere über den Ausschluss vom Wahlrecht und von der Wählbarkeit sowie über das Ruhen des Wahlrechts, wird durch das Wahlgesetz geregelt.

gültig, wie der Name schon sagt (VvB - Verfassung von Berlin) für das Bundesland: Berlin


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Antwort von mamfred | 06.11.2011 - 17:45
Wenn BVV und Kommunalwahl dasselbe sind, dann bin ich verwirrt. Ich lese, dass man auch 16 Jahre sein kann, um zu wählen. Was ist denn nun richtig?


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Antwort von Waldfee1 | 06.11.2011 - 17:56
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist die Volksvertretung auf Ebene der Berliner Bezirke. Aber dein in der 1.Frage genannter Artikel (Art. 39) bezieht sich auf die VvB (Verordnung von Berlin)


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Antwort von mamfred | 06.11.2011 - 18:10
Was heißt das jetzt im Endeffekt?


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Antwort von Waldfee1 | 06.11.2011 - 18:20
Zitat:
Regelt die Verfassung von Berlin Art. 39 die Grundsätze zum Wahlrecht für die BVV?
Wenn BVV und Kommunalwahl dasselbe sind, dann bin ich verwirrt. Ich lese, dass man auch 16 Jahre sein kann, um zu wählen. Was ist denn nun richtig?


1. Die VvB regelt in Art. 39 die Wahlgrundsätze
2. BVV und Kommunalwahl sind nicht das Gleiche
3. Ich komme nicht aus Berlin, aber ich bin der Meinung, dass die Absenkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre nicht durch den LT gegangen ist, da die verfassungsmäßige Zweidrittel-Mehrheit nicht erreicht wurde


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Antwort von matata | 06.11.2011 - 18:31
http://www.berlin.de/lzpb/wahlen_2011.html
siehe Unterlinks mit den nötigen Erklärungen zu
- Wahlleitfaden
- zweisprachige Wahlfibeln
- Basiswissen
- Kommentierte Links
- Parteien, die sich zur Wahl stellen

Abgeordnetenauswahl : Teilnahme wenn volljährig

Bezirksverordnetenversammlungen : wählen wenn am Wahltag 16-jährig und in Berlin wohnhaft
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Antwort von mamfred | 07.11.2011 - 14:22
Wieso steht eigentlich in der VvB, dass die Wahl "direkt" ist?


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Antwort von Waldfee1 | 07.11.2011 - 18:15
http://www.wahlrecht.de/forum/messages/42/2653.html?1173105418


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Antwort von mamfred | 07.11.2011 - 21:31
Was ist dann der Unterschied zwischen unmittelbar und direkt?

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