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deutsche grammatik

Frage: deutsche grammatik
(6 Antworten)


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beim Satz, Das ist eine gesetzliche Regelung.Ich möchte wissen warum ist gesetzliche attribut mit Partizip?
Frage von radmila (ehem. Mitglied) | am 02.06.2011 - 11:12

 
Antwort von GAST | 02.06.2011 - 11:29
whaa. schlimm.

kannst du deine frage mal in anständigem deutsch verfassen?

ansonsten:
geschte zum kiosk, kaufste tüte deutsch, isste, stellste frage neu!


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Antwort von radmila (ehem. Mitglied) | 02.06.2011 - 11:31
ich habe einen satz
Das ist eine gesetzliche Reglung .
unsere deutschlehrerin hat geschrieben das gesetzliche ein Attribut mit Partizip ist stimmt das ?


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Antwort von kaeferlie (ehem. Mitglied) | 02.06.2011 - 11:41
Ich versteh die Frage immer noch nicht ganz...
Also Gesetzliche ist ein Attribut..
Soo und weiter?.
Ich komm echt nicht klar

 
Antwort von GAST | 02.06.2011 - 12:17
hm ich bin mir auch nicht sicher
Allerdings find ich es in diesem Fall sehr unlustig und unangemessen, die Fragestellerin so zu behandeln. Schließlich fragt die Person etwas über die deutsche Grammatik nach und versucht es anscheinend zu lernen/zu verstehen?

Das ist eine gesetzliche Regelung.
Dies ist wohl ein Beispielsatz und der Threadersteller fragt, warum und ob das Wort, welches im Satz enthalten ist, "gesetzliche" gleichzeitig ein Attribut und ein Partizip ist.

Ich vermute, es ist ein Attribut, weil wikip. sagt:
Zitat:
Das Attribut bestimmt das Bezugswort näher. Als Wort oder Wortgruppe ist es Teil eines Satzgliedes und bestimmt dessen Eigenschaften mit. Attribute stehen abhängig von der Wortart des Bezugswortes als vorangestelltes Linksattribut oder als nachgestelltes Rechtsattribut. Ihre Stellung im Satzglied kann durch die Umstellprobe nicht verändert werden.

Also ein Linksattribut^^
das Partizip kenn ich nur ausm Lateinischen, bin mir da nicht sicher. Frag doch noch mal die Lehrerin, oder vllt. meldet sich ja ein Deutschprofi ;)


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Antwort von mfy86 | 02.06.2011 - 12:59
hier auf dieser Site sind sehr schöne Antworten für deine Frage. Die dir sicher weiter helfén.

http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20060908233705AAAitSP


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Antwort von algieba (ehem. Mitglied) | 02.06.2011 - 15:29
Zitat:
unsere deutschlehrerin hat geschrieben das gesetzliche ein Attribut mit Partizip ist stimmt das ?


`Gesetzlich` ist in dem Satz ein Attribut, das stimmt. Ein Attribut bestimmt ein Nomen näher und genau das tut `gesetzlich` mit `Regelung`.

Es ist aber definitiv kein Partizip. Partizipien werden von Verben abgeleitet. Beispiel `essen`: Das Partizip Präsens davon ist `essend`, das Partizip Perfekt `gegessen`. Oder `legen`: `legend`, `gelegt`. Es fallen zwei Dinge auf: 1. hat `gesetzlich` weder die Endung -nd noch die Endung -en oder
Zitat:
-t
, wie man es von Partizipien erwarten kann, sondern die Endung
Zitat:
-lich
. 2. Von welchem Verb sollte `gesetzlich` denn abgeleitet worden sein?

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