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Hartz IV: löste welche Sozialleistungen ab?

Frage: Hartz IV: löste welche Sozialleistungen ab?
(3 Antworten)


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Beiträge 0
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haallooo :)


ich habe eine frage uns war
habe ich im Internet schon nach geforscht aber ich fand nicht wirklich was raus . .
also versuche ich mein glück hiieer :$

welche Sozialleistungen hat Hartz IV abgelöst?
Frage von tamschunt (ehem. Mitglied) | am 06.03.2011 - 19:15


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808
Antwort von cleosulz | 06.03.2011 - 19:33
Durch Hartz IV wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengeführt.


Zitat:
Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) für Erwerbsfähige zum Arbeitslosengeld II auf einem Niveau unterhalb der bisherigen Sozialhilfe.


zur Arbeitslosenhilfe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosenhilfe

zur Sozialhilfe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialhilfe_%28Deutschland%29
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 e-Hausaufgaben.de - Team


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Beiträge 11937
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Antwort von cleosulz | 06.03.2011 - 20:08
zur Frage: Was finanziert der Staat?

oder

Was finanziert der Staat mit Hartz IV

ein Link, der auf viele Fragen eine Antwort gibt:

http://hartz.info/index.php?topic=7.0


Zitat:
Was ist in der Regelleistung enthalten, wie setzt sie sich zusammen:

Nahrung, Getränke, Tabakwaren ca. 37 %
- Bekleidung, Schuhe ca. 10 %
- Wohnung (ohne Mietkosten), Strom…. ca. 8 %
- Möbel, Apparate, Haushaltsgeräte ca. 7 %
- Gesundheitspflege (z.B. Kosten für Medikamente, Hilfsmittel) ca. 4 %
- Verkehr ca. 4 %
- Telefon, Fax ca. 9 %
- Freizeit, Kultur ca. 11 %
- Beherbergungs- und Gaststättenleistungen ca. 2 %
- sonstige Waren und Dienstleistungen (insb. Kosten für Körperpflege und Hygiene) ca. 8 %


Quelle:
www.hartz.info/de
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Beiträge 1243
13
Antwort von Waldfee1 | 07.03.2011 - 21:21
Das ist nicht ganz richtig so. Die Sozialhilfe wurde zwar bei der Einführung von Arbeitlosengeld II grundlegend verändert und es sind auch Teile davon im Arbeitslosengeld II wieder zu finden. Aber die Sozialhilfe ist ein eigenständige Bereich geblieben und im SGB (ich glaube Teil II) für alle Erwerbstätigen/Nichterwerbstätige festgeschrieben. Bei den Nichterwerbstätigen also Bedüftigen entspricht das also sozusagen einer Grundsicherung bei Erwerbsminderung.

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