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Hartz 4

Frage: Hartz 4
(22 Antworten)


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Wenn man Hartz 4 beantragt, wird man ja als Gegenleistung auf den Arbeitsmarkt gestellt.
Heißt das, dass man beim ersten Angebot das man kriegt direkt mitmachen muss? kann mir das jemand erklären?
Frage von WaYnee (ehem. Mitglied) | am 11.01.2010 - 15:49

 
Antwort von GAST | 11.01.2010 - 15:50
nachfragen. wenn du körperlich in der lage bist es auszuüben,
dann schon. es sei denn,du kannst nen guten grund angeben, weswegen du es nicht antreten kannst.

 
Antwort von GAST | 11.01.2010 - 15:51
Gesetz:
Niemand darf zur Arbeit gezwungen werden.
Hä ?
voll das komische Gesetz.


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Antwort von RichardLancelot | 11.01.2010 - 15:52
Money hat Recht, du bist gezwungen eine dir zumutbare Leistung zu erbringen, sonst werden dir die Gelder gekürzt (Was im Übrigen ja auch richtig ist). Allerdings hast du, auch als Hartz4-Empfänger, das Recht auf 3 Wochen "bezahlten" Urlaub im Jahr.

 
Antwort von GAST | 11.01.2010 - 15:52
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.


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Antwort von RichardLancelot | 11.01.2010 - 15:53
Zitat:
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Es wird auch niemand gezwungen. Wer keine Lust hat zu arbeiten bekommt weniger Kohle. Nein sagen kann man immer.

 
Antwort von GAST | 11.01.2010 - 15:54
richard, das wollte ich auch grad schreiben warst schneller^^

 
Antwort von GAST | 11.01.2010 - 15:54
Wie lange kann man Nein sagen?
praktisch könnte man also immer mit hartz 4 leben, oder ?

..naja ok.. gelder werden gekürzt , aber da deutschland ja ein " sozialstaat" ist,werden die schon nicht krepieren,oder? ^^


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Antwort von matata | 11.01.2010 - 15:55
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/hartz-iv/was-ist-hartz-iv.html
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Antwort von RichardLancelot | 11.01.2010 - 15:57
Zitat:
Wie lange kann man Nein sagen?
praktisch könnte man also immer mit hartz 4 leben, oder ?

..naja ok.. gelder werden gekürzt , aber da deutschland ja ein " sozialstaat" ist,werden die schon nicht krepieren,oder
Man kann solange "Nein" sagen wie es einem beliebt. Die Gelder werden in den ersten 3 Monaten um 30%, in den folgenden um bis zu 60% und über 6 Monaten komplett gekürzt. Dann bekommt man nur noch die lebenswichtigen Ausgaben erstattet und lebt quasi am Existenzminimum. Sterben wird man da sicher nicht, aber weggehen, rauchen, trinken, DVDs gucken und ähnliche Späße kann man sich dann stecken

 
Antwort von GAST | 11.01.2010 - 15:59
ich finde sogar den grundbetrag von ~345 € viel zu wenig, da gebe ich ja als student mehr aus..

Die jetzige Koalition is doch sowieso "scheisse", denn sie begünstigt mit ihrer Politik Besserverdienende und somit wird die Kluft zwischen Arm und Reich größer.


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Antwort von WaYnee (ehem. Mitglied) | 11.01.2010 - 16:01
danke für eure antworten :)


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Antwort von RichardLancelot | 11.01.2010 - 16:03
Zitat:
ich finde sogar den grundbetrag von ~345 € viel zu wenig, da gebe ich ja als student mehr aus..
Es verbietet dir ja niemand das du dir noch 400€ dazu verdienst. Und die Kluft zwischen Arm und Reich dehnt sich schon seit den 80er aus, dafür kann die derzeitige Regierung nur bedingt etwas.


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Antwort von algieba (ehem. Mitglied) | 11.01.2010 - 16:13
Zitat:
"Die Gelder werden in den ersten 3 Monaten um 30%, in den folgenden um bis zu 60% und über 6 Monaten komplett gekürzt. Dann bekommt man nur noch die lebenswichtigen Ausgaben erstattet und lebt quasi am Existenzminimum. Sterben wird man da sicher nicht, aber weggehen, rauchen, trinken, DVDs gucken und ähnliche Späße kann man sich dann stecken"


Der 100%ige Regelsatz ist bereits das Existenzminimum oder sogar darunter. Wenn dieser zu 100% gekürzt wird, dann ist nichts mehr da für existenzielle Dinge wie Essen und Trinken.

Späße wie Weggehen, Rauchen etc. sind auch ohne einen Cent Kürzung kaum zu haben.

Und der Sachbearbeiterin ist es im Zweifelsfall ziemlich latte, welche Qualifikation der vor ihr sitzende "Kunde" hat, wenn sie ihm Vermittlungs"vorschläge" unterbreitet. (Ein Bekannter von mir, Programmierer, wurde tatsächlich zu einer "Maßnahme" geschickt, bei der die Teilnehmer gelernt haben, wie man einen Computer hochfährt, die Textverarbeitung öffnet etc. Hätte er sich geweigert, wäre er sanktioniert worden.)

Wer sich als Hartz-4-Empfänger 400 € dazu verdienen will, sollte das schwarz tun, da er ansonsten davon nur 160 € behalten darf.

 
Antwort von GAST | 11.01.2010 - 16:19
Zitat:

Wer sich als Hartz-4-Empfänger 400 € dazu verdienen will, sollte das schwarz tun, da er ansonsten davon nur 160 € behalten darf.


kann ich nur zustimmen..

 
Antwort von GAST | 11.01.2010 - 16:27
xD ich hab mal für 330fr/mon gearbeitet! das sind ca 220€/mon und ich hab ca 144h/mon gearbeitet..also ja ich hab "nichts" verdient... und 1x hab ich für 200fr(140€),211h/mon gearbeitet, hab ich aber nur 1mon lang gemacht nachher wurds mir zu blöd... aber sowas mach ich nie wieder!
und das war beides LEGAL! und wenn das legal ist dann ist 345€/mon WIRKLICH grosszügig...


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Antwort von matata | 11.01.2010 - 16:31
Aber, dass du "wenig" verdienst, hat damit zu tun, dass du keine Ausbildung hast. Die Problematik mit Hartz-IV- Bezügen und Zusatzverdienst ist eine ganz andere
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Antwort von GAST | 11.01.2010 - 16:39
haha ich bin jetzt doch auch arbeitslos aber krieg ich was?nein..ich hab zu wenig verdient! das ist doch nicht fair?! naja ich brauch auch nichts im mom aber trotzdem! ausserdem bin ich in 1 mon 18 dann brauch ich geld..dann müssen meine eltern nicht mehr für mich sorgen!ach das leben ist sch...ön!


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Antwort von RichardLancelot | 11.01.2010 - 16:45
Zitat:
Wer sich als Hartz-4-Empfänger 400 € dazu verdienen will, sollte das schwarz tun, da er ansonsten davon nur 160 € behalten darf.

Das stimmt nicht. Meines Wissens nach sind diese 165€ der Freibetrag und der Überhang wird auf`s ALG angerechnet, was im Endeffekt also keinen Verlust darstellt sondern gegen 0 herauskommt. Man bezieht zwar weniger ALG, aber der Endbetrag bleibt der gleiche, zu dem man noch die 165€ aufschlagen kann.


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Antwort von algieba (ehem. Mitglied) | 11.01.2010 - 16:50
Laut Gesetz liegt der Freibetrag bei 100 €. Vom Verdienst zwischen den 100€ und 400€ werden 20% nicht abgezogen, zwischen 400 € und 800 € sind es 10%. Die verbleibenden 240 €, für die man in unserem 400€-Beispiel arbeiten gegangen ist, werden vom Regelsatz abgezogen.


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Antwort von RichardLancelot | 11.01.2010 - 16:53
Ja, ok, sie werden dir vom Hartz4 abgezogen, aber du bekommst dennoch Geld in entsprechender Höhe, welches du selbst verdient hast, verstehst du? Also, es ist nicht so das man weniger Geld hat wenn man arbeitet, man bekommt nur weniger Stütze und das sollte ja das erklärte Ziel sein wenn man sich nicht als Sozialschmarotzer abstempeln lassen will.

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