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Hausaufgaben: AGB-Klauseln

Frage: Hausaufgaben: AGB-Klauseln
(16 Antworten)


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Hast du eine Frage zu BWL Hausaufgaben oder einem anderen Thema?

Gib hier deine Frage so detailliert wie möglich ein..
AGB-Klauseln von verschiedenen Unternehemen:
1. WIr sind berechtigt den PKW auch in einer anderen als der bestellten Farbe zu liefern.
2. Sollten es die wirschaftlichen Umstände erfrdern, so können nachträglich jederzeit die Vekaufspreise entsprechend erhöht werden. Rüctrittserklärtung bzw. eine Preisherbsetzung ausgeschlossen.
3. Reklamationen sind nur innehalb von acht Tagen nach Warenempfang möglich; bei einer nicht mehr möglichen Nachbesserung einer mangelhaften Ware wird eine Rücktrittserklärung bzw. eine Preisherabsetzung ausgeschlossen.
4. Grundsätzlich gelten die AGB, schriftlich oder mündlich getroffene Vereinbarungen sind unwirksam.
5. Die gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
Frage von Amir85 | am 23.05.2019 - 21:22


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Antwort von matata | 23.05.2019 - 21:31
Und wie lauten deine Fragen zu diesen Klauseln?

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Antwort von Amir85 | 23.05.2019 - 21:52
Hast du lösung?


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Antwort von matata | 23.05.2019 - 22:05
Nein, denn mir fehlt eine konkrete Frage...
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Antwort von Amir85 | 23.05.2019 - 22:10
Entscheiden sie mithilfe des BGB ob und warum in den folgenden Beispielen die gesetzlichen Bestimmungen befolgt oder verletzt wurden. Das ist die konkrete Frage


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Antwort von matata | 23.05.2019 - 22:12
Das ist überhaupt nicht mein Fachgebiet, ich kenne mich damit nicht aus. Da musst du leider selber nachschlagen und nachlesen...
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Antwort von cleosulz | 23.05.2019 - 22:18
Was willst du wissen?

AGB müssen einer gesetzlichen Kontrolle standhalten.

Als Maßstab gelten hier die Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und die guten Sitten (§ 138 BGB). Sie müssen transparent = verständlich sein.

AGB sind in der Regel Bestandteil des Vertrages (wenn darauf im Vertrag hingewiesen wird => Es gelten die AGBs). Und einer Privatperson müssen sie zugänglich gemacht werden (also entweder müssen sie im Vertrag ausdrücklich aufgeführt werden oder es muss ein Hinweis darauf geben, wo der Vertragspartner sie lesen kann) - und dies muss ihm auch möglich sein.

Klauselverbote findest du hier: www.gesetze-im-internet.de
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Antwort von cleosulz | 23.05.2019 - 22:25
Lies hier einmal unter der Ziffer 3 "Wirksamkeit von Klauseln" nach.
Damit dürftest du auf die richtige Antwort kommen.
www.hk24.de
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Antwort von cleosulz | 23.05.2019 - 22:27
Stelle deine Antworten ins nachfolgende Antwortfeld (mit kurzer Begründung)

Ich schau dann mal drüber.
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Antwort von cleosulz | 23.05.2019 - 22:51
Leider bist du schlafen gegangen.
Ohne einen gewissen Eigentanteil werde ich dir keine fertigen Lösungen liefern.

Auf diesen Seiten findest du ähnliche Fragen mit Lösungshinweisen zum Nachschlagen.
www.google.com
bzw. einige unwirksame AGB mit der entsprechenden Erläuterung
agb24.de
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Antwort von Rikko (ehem. Mitglied) | 23.05.2019 - 23:03
1. WIr sind berechtigt den PKW auch in einer anderen als der bestellten Farbe zu liefern.
Die Farbe ist wesentlicher Bestandteil der Ware und kann nicht einfach einseitig geändert werden.

2. Sollten es die wirschaftlichen Umstände erfrdern, so können nachträglich jederzeit die Vekaufspreise entsprechend erhöht werden. Rüctrittserklärtung bzw. eine Preisherbsetzung ausgeschlossen.
Das geht nicht, weil einseitig nicht einfach Vertragsbestandteile wie der Preis geändert werden können.

3. Reklamationen sind nur innehalb von acht Tagen nach Warenempfang möglich; bei einer nicht mehr möglichen Nachbesserung einer mangelhaften Ware wird eine Rücktrittserklärung bzw. eine Preisherabsetzung ausgeschlossen.
Hier gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, die nicht durch AGB Klauseln geändert werden können.

4. Grundsätzlich gelten die AGB, schriftlich oder mündlich getroffene Vereinbarungen sind unwirksam.
Dieser Satz allein wäre gültig. Ist oft Bestandteil von AGB´s

5. Die gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.

Auch das ist gültig, es handelt sich um den Eigentumsvorbehalt.

Überraschende Klauseln sind unwirksam. Sonst mal Teile des AGB-Gesetzes lesen.


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Antwort von Amir85 | 23.05.2019 - 23:15
Okay Dankeeschön :-)
Habe noch 4 Fragen^^villt könntest du mir diese auch noch schnell beantworten, aber auch nur wenn du magst.:P Rikko
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Verkäufers
7. Mit dem Kauf eines Fernsehgerätes verpflichtet sich der Käufer, alle notwenidge Reparaturen in der Werkstatt des Verkäufers durchführen zu lassen.
8. Im Falle des Zahlungsverzugs ist eine Vertragsstrafe vn 25 % des Kaufvertrages zu zahlen.
9. Der Käufer ist nicht berechtigt, auh bei rechtzeitiger und begründeter Rüge oder aus anderen Gründen, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten oder zu kürzen.


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Antwort von Rikko (ehem. Mitglied) | 23.05.2019 - 23:48
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Verkäufers

Das scheint ok zu sein. Der Gerichtsstand ist frei wählbar und der Erfüllungsort auch.

7. Mit dem Kauf eines Fernsehgerätes verpflichtet sich der Käufer, alle notwenidge Reparaturen in der Werkstatt des Verkäufers durchführen zu lassen.

So etwas gibts bei Autos, da sollte man nur in Vertragswerkstätten reparieren lassen, damit die Garantie erhalten bleibt, bei Fernsehgeräten glaube ich es nicht. Man kann mit dem verkauf nicht auch Folgeleistungen verbinden, aber nicht sicher, wegen der Garantie.

8. Im Falle des Zahlungsverzugs ist eine Vertragsstrafe vn 25 % des Kaufvertrages zu zahlen.

Das geht nicht, weil der Käufer dadurch unangemessen benachteiligt wird. Was, wenn der Käufer mehrfach in Verzug gerät? Am ende zahlt er ja mehrfach den Kaufpreis

9. Der Käufer ist nicht berechtigt, auh bei rechtzeitiger und begründeter Rüge oder aus anderen Gründen, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten oder zu kürzen.
Das geht auch nicht, weil ja damiteine wesentliches recht des Käufers beschnitten wird. Nämlich das recht bei Reklamation auf Minderung! Dies ist im BGB aber vorgesehen.


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Antwort von Amir85 | 23.05.2019 - 23:50
Rikko ich bedanke mich bei 😍😍😍😍


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Antwort von cleosulz | 24.05.2019 - 14:29
Anmerkung zu:

Zitat:
8.
Im Falle des Zahlungsverzugs ist eine Vertragsstrafe vn 25 % des Kaufvertrages zu zahlen.

Anwtowrt von Rikko:
Das geht nicht, weil der Käufer dadurch unangemessen benachteiligt wird. Was, wenn der Käufer mehrfach in Verzug gerät? Am ende zahlt er ja mehrfach den Kaufpreis

Die Antwort ist im Ergebnis richtig.
Aber da gilt es etwas näher zu erläutern:

In den AGB kann man viel vereinbaren. Auch eine Vertragsstrafe.
Vertragsstrafen sind also nicht allgemein ungültige AGB.

Diese ist jedoch nach der Rechtssprechung des BGH gedeckelt.

Eine in den AGB vereinbarte Vertragsstrafe muss daher auch unter Berücksichtigung ihrer Druck- und Kompensationsfunktion in einem angemessenen Verhältnis zu der Vergütung stehen, den der Vertragpartner durch seine Leistung verdient.
Der BGH sah hier die Höhe bei 5 % des Auftragswertes insgesamt.

Die Richtige Antwort für die Nr. 8 ist:
Vertragsstrafe kann vereinbart werden.
Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des Kaufvertrages ist aber eine unwirksame AGB.

Sie benachteiligt den Vertragspartner unangemessen und übersteigt die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung genannten 5 % des Auftragswertes.

Hier gilt wieder die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB.
Also ist dieser Punkt der AGB insgesamt unwirksam.
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Antwort von Amir85 | 01.06.2019 - 15:59
Hi Ich hab eine Frage Warum gibt es AGB-Gesetz?


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Antwort von matata | 01.06.2019 - 16:34
Weil sonst du als Kunde beliebig oft übers Ohr gehauen würdest von Verkäufern und Händlern... Und weil Verkäufer und Händler sonst von ihren Kunden nach Belieben verschaukelt würden und ihrem Geld hinterher rennen müssten...

Ganz im Ernst: Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln Verträge jeglicher Art auf schnelle und vereinfachte Art. So muss nicht bei jedem Geschäftsabschluss oder beim Kauf von einem Paar Schuhen jedes Mal ausdiskutiert werden,
- wie lange die Garantiefrist läuft
- welche Teile eventuell von der Garantie ausgeschlossen sind
- wie lange Lieferfristen sein dürfen
etc.

https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Gesch%C3%A4ftsbedingungen_(Deutschland)

https://www.gruender-welt.com/agb/
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