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Oberförster zum Polizisten

Frage: Oberförster zum Polizisten
(4 Antworten)


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Also ich hab vorn paar Tagen folgendes gelesen:

Die Titulierung eines Polizisten als "Oberförster" stellt keine (strafbare) Beleidigung dar.

Stimmt das? - Als Begründung stand da das es keine Beleidigung ist sondern ein Titel und zudem Neutral somit undefiniert.

Dann könnte ich den Polizisten doch auch "Diener des Volkes" nennen.
Ist ja so. oder?! Hmm.

Beamtenbeleidigung per se soll auch kein Strafbestand sein - da wir alle vorm Gericht gleich sind und einen Beamten zu beleidigen genauso viel zählt wie einen "normalen" Mitmenschen. Also dieses ganze TRara von wegen Beamtenbeleidigung soll überbewertet werden.

Auch wird im Text erwähnt dass wenn man seinen Satz mit "Meiner Meinung nach.." oder "Ich denke..." anführt, man eigentlich so ziemlich alles sagen kann, da es die eigene Meinung ist.

Und wie sieht es mit dem dutzen des Polizisten aus? Ist das erlaubt. Und war da nicht mal was mit dem Bohlen? Also dass er in Hamburg Polizisten dutzen darf?

Oder die Frage: "Sind sie ein Arsc.....?" - Ist fragen erlaubt? Man stellt ja nur eine Frage. Er kann ja nein antworten, odeR?

Achjaa.. .Fragen über Fragen =P

Ja, wäre toll wenn jemand mir da ein wenig abhilfe verschaffen kann. Am besten mehr Fakten und weniger vermutungen:)

Und bevor ichs vergesse:

http://www.sprachnudel.de/tag/polizist

Das sind Synonyme für das Wort "Polizist". Schon komisch was da alles kommt ^^
Frage von Rubi-Bubi-Man (ehem. Mitglied) | am 24.11.2010 - 06:18


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Antwort von Geissbock | 24.11.2010 - 07:47
Wenn du z.B. sagst "Ich persönlich halte Sie für ein Arschloch",
dann ist es ja freie Meinungsäußerung. Trotzdem würde ich sowas zu nem Polizisten nie sagen, denn was er letztendlich in seinem Bericht schreibt, ist ne ganz andere Sache.
Wenn du allerdings nen Zeugen hast, der wortwörtlich wiedergeben kann/will was du gesagt hast, dann könnte es funktionieren.

Ach ja, wenn ein Polizist dich beleidigt (ja, auch sowas kann vorkommen), darfst du ihn natürlich auch anzeigen.


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Antwort von Rubi-Bubi-Man (ehem. Mitglied) | 24.11.2010 - 16:45
Ja viele argumentieren ja mit absatz5 der menschenrechte.. freie meineung und so :)


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Antwort von John_Connor | 24.11.2010 - 16:50
Hier stimmt nicht alles!

http://tinyurl.com/2wqxoql

Bei Galileo und Konsorten liefen schon etliche Beiträge über Beamtenbeleidigung etc.


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Antwort von cleosulz | 27.11.2010 - 17:46
Ich kenne Leute, die sind wegen " acab ", das sie bei einem Open Air gesungen haben, als die Herren in Grün einmarschierten, wegen Beamtenbeleidigung verurteilt worden (Geldstrafe; rechtskräftig!).

Also recht freundlich sein.
Ich finde, dass man alle Leute mit Respekt behandeln sollte und dazu gehören auch diese Damen und Herren.
Wenn wir sie nämlich brauchen, weil jemand unser Handy geklaut hat oder bei einer Unfallaufnahme usw., dann können wir doch auch alle nett zu ihnen sein. Oder würde in dem Fall euch einfallen, den Gegenüber als "Schnittlauch", "Bulle" oder "Arsch" zu bezeichnen.

Also => immer schön nett bleiben.
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