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Eine rechtliche Frage

Frage: Eine rechtliche Frage
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Hallo,

ich möchte mal aus Neugier folgendes wissen, da ich im Internet nicht fündig geworden bin:

Mal angenommen euer Partner betrügt euch, ihr erwischt euren Partner und die Person und geht dann zum Fremden hin und ballert dem dann eine rein.
Im Schlimmsten Fall hat er ein blaues Auge.

Bekommt man dadurch eine Anzeige bzw. Strafe? Ich meine der Typ muss ja schließlich mit rechnen, dass so etwas passiert ... oder?

Andererseits gehören immer 2 dazu, aber trotzdem, wer bekommt dann Recht? Die 3. Person oder der "Schläger"?

Danke
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Frage von brabbit | am 21.08.2010 - 20:24


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Antwort von knuffelmoped (ehem. Mitglied) | 21.08.2010 - 20:28
Da es nicht verboten ist mit vergebenen Frauen ins Bett zu gehen,
bist du der Einzige, der ne Anzeige wegen Körperverletzung bekommen kann, wenn der Geschlagene denn Anzeige erstattet.


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Antwort von Waldfee1 | 21.08.2010 - 20:31
Meiner Meinung nach die 3.Person, wenn du wirklich angezeigt werden würdest. Da in unserem Rechtsstaat ein Grundsatz gilt: "Nicht gleiches mit gleichen zu vergelten !"


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Antwort von brabbit | 21.08.2010 - 20:32
Also hat die betroffene Person gar keine Chance? Der andere Typ hat es ja provoziert oO Echt komisch dieses System ...
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Antwort von -max- (ehem. Mitglied) | 21.08.2010 - 20:33
natürlich ist das nicht erlaubt ^^
ob du ne Anzeige wegen Körperverletzung bekommst ist ja aber dann immernoch in 1. Linie davon abhängig, ob er dich auch anzeigt.

Ob er nun deine Freundin gevögelt hat oder nicht ist vollkommen unbedeutend. Selbst wenn das eine Strafttat währe, dann darfst du es immernoch nicht.
Was du machst ist Selbstjustiz und das ist nunmal nicht erlaubt.
Du kannst dafür natürlich seine Frau/Freundin beglücken... oder seine Mutter. Da hat keiner was gegen, ausser er selber natürlich


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Antwort von -max- (ehem. Mitglied) | 21.08.2010 - 20:37
Zitat:
Also hat die betroffene Person gar keine Chance? Der andere Typ hat es ja provoziert oO Echt komisch dieses System ...


alter... was ist wenn der andere nix davon wusste, dass sie zu dir gehört?`oder sie es trotzdem macht?
dann dürftest du theoretisch auch ihr eine reinballern. Immerhin trägt sie ja am meisten dazu bei.
Aber das sind sowieso immer die geilsten Typen, die jemandem eine reinhaun, weil jemand seine Freundin angesprochen hat, obwohl er das garnicht wissen kann.



Wenn dich jemand 4 min verbal beleidigt darfst du den auch nicht einfach vermöbeln.
Kannst ihn ja anzeigen wegen Rufmord (wenn es öffentlich ist), oder Beleidigung usw.
Aber alles was du machst und über eine Anzeige hinausgeht ist selbstjustiz und somit verboten.


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Antwort von brabbit | 21.08.2010 - 20:37
Zitat:
Du kannst dafür natürlich seine Frau/Freundin beglücken... oder seine Mutter. Da hat keiner was gegen, ausser er selber natürlich


LOL


Na gut. Schade auch. Dachte, dass auch dieser emotionale Aspekt berücksichtigt wird ...

Danke :D
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Antwort von -max- (ehem. Mitglied) | 21.08.2010 - 20:39
Zitat:
Na gut. Schade auch. Dachte, dass auch dieser emotionale Aspekt berücksichtigt wird ...


wo kämen wir denn da hin?
Emotionale Aspekte sind viel zu individuell.
Dann würde ja jeder der sagt "ICh hab dem eine gegeben, weil der hat mich doof angeguckt" einfach davon kommen.


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Antwort von brabbit | 21.08.2010 - 20:42
Also steht der Typ alleine da und kann seine Wut nirgends auslassen? Und rechtlich gesehen lässt sich aus der Sicht des Typen auch nichts machen?

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Antwort von Kickaffe | 21.08.2010 - 23:56
das einzige is das er ne kleine strafminderung bekommt weil es
im Affekt passiert is wenn er demjenigen eine klatscht wenn er sie auf frischer tat erwischt hat
aber auch unwahrscheinlich das wegen sowas ne Anzeige gestellt wird und das Strafmaß wäre sowieso nicht so hoch.......das wäre dann wohl leichte körperverletzung oder so


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Antwort von *Money* (ehem. Mitglied) | 22.08.2010 - 02:34
Zitat:
as wäre dann wohl leichte körperverletzung oder so

bei mir sicherlich nicht^^


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Antwort von auslese | 22.08.2010 - 02:54
Ja logischerwiese bekommt der, dem du eine reinhaust, recht...

Ob derjenige damit rechnen muss? Nein, sicher nicht - sofern die Ische nichts sagt. Woher sollte er es also wissen?
Wobei ich demjenigen, der meine Freundin anfässt, auch eins aufs Auge geben würde.. Das ist wohl sone Prinzipsache. Ich finde, nicht immer sollte wegen jeder Kleinigkeit die Polizei mitmischen. Manchmal sollte man Dinge auch untereinander klären. Und so etwas gehört eindeutig dazu. Ist wohl auch ne allgemein akzeptierte anerkannte Sache so - meiner Meinung nach..

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