Menu schließen

Rechtliche Situationen

Frage: Rechtliche Situationen
(4 Antworten)


Autor
Beiträge 0
14
Hallo Leute,

kann mir jemand die Reihenfolge auf: Welche Menschen, die von mir unten genannten Begriffen sind, sind relativ gesehen am besten gestellt, welche am schlechtesten?

1.Asylbewerber
2.Aufenthaltsgestattung
3.Aufenthaltsbefugnis
4.Ausländer
5.Aussiedler
6.Flüchtling
7.Flughafenregelung
8.Kontigentflüchtling
9.Konventionsflüchtling
10.Spätaussiedler

ich bin mir dabei sehr unsicher und bräuchte dringend eure HILFEE.... dankeee:)
Frage von engelschoen (ehem. Mitglied) | am 25.04.2011 - 16:16


Autor
Beiträge 5739
78
Antwort von brabbit | 25.04.2011 - 16:23
Mach einen Ansatz. Ich kann keine Eigenleistung erkennen.

________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Albert_Einstein (ehem. Mitglied) | 25.04.2011 - 18:11
so wie das aussieht, sollten die dem alphabet nach geordnet werden?! wenn ja, dann müsste man 2. und 3. tauschen...


aber wenn man die fragestellung so anscahut, lässt sich nciht wirklich erkkennen, was die aufgabe is odeR?

 
Antwort von GAST | 25.04.2011 - 18:33
ich schätze und behaupte aus erfahrungen;
am schlechtesten:
1. hast du schonmal die leute dort besucht?
6.hast du schonmal mit paar leute gesprochen?
4. man unterstellt den ausländern, dass sie hier nicht arbeiten und ungebildet sind, aber ich kenne ausländer die rechtsanwelte sind und sehr gebildet sind! und man tut von politik aus nicht viel´, um die deutsche sprache zu lernen, also weiß es von meiner mutter wenn sie zu
einer sprachschule möchte, muss sie für die kosten selber gerade stehen.


am meisten:
2 und 7

die anderen kann ich nicht konkret einschätzen, ich hoffe bringen dir diese informationen weiter! ;)


Autor
Beiträge 11945
808
Antwort von cleosulz | 29.04.2011 - 20:48
Aussiedler
Spätaussiedler sind keine Ausländer, sondern Deutsche

Kontigentflüchtlinge erhalten eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung

Konventionsflüchtling
lies hier nach:
http://www.juraforum.de/gesetze/aufenthg/60-verbot-der-abschiebung

=> dürfen nicht in ein Land abgeschoben werden, in denen sie um Leib und Leben fürchten müssen
(haben also nicht unbedingt ein Aufenthaltsrecht)

Ausländer:
Sind Bürger, die nicht die Staatsangehörigkeit des Landes besitzen, in dem sie sich befinden.

Zitat:
Wikipedia sagt hierzu:

Nach einigen Rechtsordnungen (z. B. im Ausländerrecht vieler Länder), gilt als Ausländer, wer die Staatsangehörigkeit eines ausländischen Staates besitzt, nicht aber die des Inlandes.



Asylbewerber: => erhält während des Asylverfahrens Aufenthaltsgestattung (zeitlich beschränkt auf die Dauer des Asylverfahrens, der Aufenthaltsraum kann auf ein bestimmtes Bundesland oder sogar auf einen bestimmten Landkreis beschränkt sein = kein freies Reiserecht)

Wird Asyl bejaht: => Aufenthaltsbefugnis / nach 2005: Aufenthaltserlaubnis
Asylberechtigte genießen im Bundesgebiet die Rechtsstellung nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge.
=> also zunächst Asylbewerber dann bei Anerkennung Status eines Flüchtlinges

Wird Asyl verneint:
Prüfung ob Abschiebungsverbote vorliegen.
Werden auch diese Abschiebungsverbote verneint, erlässt das Bundesamt mit seinem Ablehnungsbescheid zugleich eine Abschiebungsandrohung. => Asylbewerber muss dann ausreisen.

oder der abgelehnte Asylbewerber kann u. U. eine Aufenhtaltsduldung erhalten.


Also stehen Aussiedler/Spätaussiedler rechtlich am besten abgesichert da.
Sie sind rechtlich gesehen keine Ausländer und unterstehen daher keinen Beschränkungen was das Aufenthaltsrecht betrifft.


Kontigentflüchtlinge (Bürgerkriegsflüchtlinge) sind anerkannte Flüchtlinge, die ein unbefristetes Aufenthaltsrecht bekommen. => inclusive Ausweisungsschutz!


Asylbewerber können Kontigentflüchtlinge
oder auch Konventionsflüchtlinge sein, müssen es aber nicht sein.

Asylbewerber sind noch nicht anerkannte Flüchtlinge.

Asylbewerber erhalten zunächst einmal für die Dauer des Verfahrens eine Aufenthaltsgestattung, die nur vorübergehend ist.

Je nach Status (anerkannt oder abgelehnt) dürfen sie da bleiben oder müssen ausreisen.
dableiben => Aufenthaltserlaubnis
ausreisen => ausreisen .... oder u. U. aus humanitären Gründen z. B. eine Aufenthaltsduldung


So, nun darfst du dir aussuchen, was du am liebsten sein wolltest und was nicht.

Spätaussiedler/Aussiedler und Flüchtlinge können nicht abgeschoben werden.
Spätaussiedler/Aussidler haben jedoch die deutsche Staatangehörigkeit und daher mehr Rechte (z.B. Wahlrecht, können Beamte werden usw.)

....... spann mal die Gedanken weiter.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Politik-Experten?

2 ähnliche Fragen im Forum: 1 passende Dokumente zum Thema:
> Du befindest dich hier: Support-Forum - Politik
ÄHNLICHE FRAGEN:
BELIEBTE DOWNLOADS: