Ausbildungsvertrag: Rechtliche Fragen ---> Antworten ?
Frage: Ausbildungsvertrag: Rechtliche Fragen ---> Antworten ?(5 Antworten)
Ich habe hier 3 Fragen, die ich leider nicht mal zu 100% richtig verstehe.. 1. 2. Wann besteht eine Zustimmungspflicht des Betriebsrates? 3. Für welche Beschäftigtengruppe besteht ein "Abschlussgebot"? Alles im Zusammenhang mit einer Bewerberauswahl. Vielen Dank im Voraus |
Frage von zinerva (ehem. Mitglied) | am 01.10.2012 - 13:14 |
Antwort von cleosulz | 01.10.2012 - 14:02 |
Zustimmungspflicht der Erziehungsberechtigten: - zur Bewerbung bzw. Abschluss eines Ausbildungsvertrages Jugendliche sind ja nich voll geschäftsfähig und daher bedarf es zum Abschluss eines Ausbildungsvertrages der Zustimmung beider Erziehungsberechtigten. Zustimmungspflicht des Betriebsrates: - zum Abschluss eines Ausbildungsvertrages ==> bei Betrieben ab einer bestimmten Größe muss ein Betriebsrat vorhanden sein, Dieser hat ein Mitbestimmungsrecht, was im BetrVG geregelt ist. § 99 BetrVG regelt die Mitbestimmung z.B. bei Einstellungen. Der Betriebsrat kann der Einstellung eines Auszubildenden die Zustimmung verweigern (§ 99 BetrVG). http://www.betriebsrat.de/portal/lexikon-fuer-die-taegliche-betriebsratsarbeit.html/do/lexikondetail/letter/B/shortlink/berufsausbildung Abschlussgebot? http://www.hobaag.de/docs/sonstiges/ar4.htm Zitat: Quelle: s. oben www.hobaag ... ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 01.10.2012 - 15:32 |
Stehen die Fragen im Zusammenhang mit einem Ausbildungsvertrag oder allgemein? Auch bei einem "normalen" Arbeitsverhältnis (also nicht nur bei einem Ausbildungsvertrag) besteht eine Zustimmungspflicht der gesetzlichen Vertreter eines minderjährigen Bewerbers. Die Zustimmung des Betriebsrates betrifft alle Arbeitsverhältnisse, nicht nur die von minderjährigen oder von volljährigen Beschäftigten. Und was das Abschlussverbot betrifft, gilt das für die Verpflichtung, dass ein bestimmter Anteil der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen sein sollen. Zitat: Näheres kannst du hier nachlesen: http://www.computerwoche.de/management/compliance-recht/1926402/index9.html ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von zinerva (ehem. Mitglied) | 03.10.2012 - 19:51 |
Es geht allgemein um di Bewerberauswahl aber das hat mir schon sehr geholfen dankeschön. Ich habe noch geschrieben, dass es einer Zustimmung der Erziehungsberechtigten bedarf, wenn deren Kind (egal ob erwachsen oder nicht) geistig behindert ist. Es handelt sich nicht um ein Abschlussverbot sonder ein Abschlussgebot. Macht das einen Unterschied? |
Antwort von cleosulz | 03.10.2012 - 20:14 |
http://lexikon.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&pp=3&art=6&lexi=&find=Vertrag_Abschlussgebot Ich versteh das so: Abschlussgebot => hat was mit unzulässiger Benachteiligung aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu tun. Abschlussverbot => es wird etwas verboten: Wenn ein Arbeitsvertrag gegen ein Abschlussverbot verstößt, ist er nichtig. Zitat: Lies dir mal noch den Artikel über Geschäftsfähigkeit durch: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit_%28Deutschland%29 Zitat: Ein Arbeitsvertrag mit einer solchen Person bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Ohne solch eine Zustimmung ist der Arbeitsvertrag nichtig. Dabei handelt sich jedoch nicht um ein Abschlussverbot => solche Verträge sind ja nicht generell verboten. Sie bedürfen lediglich der Zustimmung - damit sie abgeschlossen werden dürfen. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 03.10.2012 - 20:56 |
Nochmals was zum besseren Verständnis: Wenn ein Arbeitsvertrag gegen ein Abschlussgebot verstößt, dann kann er angefochten werden (ist aber nicht von vorn herein nichtig). Wo kein Kläger = kein Richter => eine fehlende Zustimmung kann nachgeholt werden und somit den Vertragsabschluss noch wirksam werden lassen. Anders ein Arbeitsvertrag, gegen der gegen ein Abschlussverbot verstoßt: So en Arbeitsvertrag kann nie wirksam abgeschlossen werden. Er ist immer nichtig. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
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