Entfernungsgeld auch bei Ausbildung?
Frage: Entfernungsgeld auch bei Ausbildung?(8 Antworten)
Hey hab mal ne Frage, ich hab heute Ausbildungsvertrag unterschrieben und die Ausbildung liegt quer durch Berlin mit S-Bahn, U-Bahn und Bus ne Stunde von mir entfernt. Jetzt meine Frage: ist das bei ner Ausbildung auch so? Oder kann man das irwie geltend machen, dass man da noch irwie einen Zuschlag bekommt? |
Frage von doublesmint | am 30.07.2010 - 14:06 |
Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 30.07.2010 - 14:13 |
gute frage.... |
Antwort von matata | 30.07.2010 - 14:18 |
Einen Zuschlag bekommst du wahrscheinlich nicht, aber es gibt die Möglichkeit, die Aufwendungen für eine Berufsausbildung als "Werbekosten" von der Einkommenssteuer abzuziehen: Zitat: nach Wiki ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von RichardLancelot | 30.07.2010 - 14:46 |
Bei Bund und Zivi sind die Zuschläge anders. Über den Zeitraum der Ausbildung könntest du zwar eine Kilometerpauschale beantragen, die gibt`s aber erst ab 30km Entferbnung zum Ausbildungsort. In jedem Fall gibt`s keine 72€ für 3km...das ist eigentlich schon fast lächerlich |
Antwort von doublesmint | 30.07.2010 - 14:58 |
ok dann warens 30, jedenfalls hab ich die damals bekommen die 72€ ^^ @matata: heißt das, ich muss jetzt die ganzen fahrscheine dann aufbewahren um die dann da abrechnen zu lassen oder wie wird das gehandhabt? |
Antwort von RichardLancelot | 30.07.2010 - 15:01 |
Zitat:Dann kontrolliere via Google Maps doch mal die Entfernung von daheim bis zur Arbeit. Um matatas Vorschlag umsetzen zu können musst du ohnehin mit deinem angehenden Chef quatschen ob er dabei mitmacht. |
Antwort von matata | 30.07.2010 - 15:14 |
Ich nehme nicht an, dass du für tägliche Fahrten jedesmal einen Fahrschein ziehst Für Abonnements oder Mehrfahrtenkarten lässt du dir eine Quittung geben. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 30.07.2010 - 17:07 |
Also Fahrtkosten steuerlich absetzen kann nur der, der auch Steuern bezahlt (also Lohn- und Kirchensteuer). Als Azubi bezahlt man in der Regel nur Sozialabgaben (Kranken-, Renten-, Pflegeversicherungsbeiträge). Sollte deine Ausbildungsvergütung jedoch so hoch sein, dass duch auch steuerpflichtig bist (herzlichen Glückwunsch!), dann kannst du die Entfernungspauschale geltend machen. Näheres erfährst du bei deinem Finanzamt oder google doch einfach mal danach. Diese Aufwendungen kann man jetzt wieder ab dem ersten Kilometer geltend machen = dein zu versteuerndes Einkommen verringert sich, du musst weniger Steuern bezahlen. Manche Firmen (wenige) zahlen einen Zuschuss zu den Fahrtkosten, wenn diese extrem hoch sind oder der Azubi hin und wieder extra zur Firma fahren muss (Überstunden oder Leerfahrten aus irgend einem Grund). Da musst du deine Firma fragen. Das ist rein freiwillig. Was noch in Betracht kommen könnte: Fahrtkostenzuschuss zur Fahrt in die Berufsschule. Das ist vermutlich jedoch in jedem Bundesland und auch von Kreis zu Kreis verschieden. Wenn die Entfernung Wohnort - Berufsschule eine bestimmte Entfernung überschreitet (z. B. 35 km einfache Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln), so kann man einen Zuschuss zur Fahrkarte erhalten. Einen Eigenanteil muss man aber nach wie vor bezahlen. Was jetzt für dich sinnvoll sein kann: Lass dir vom Ausbildungsbetrieb bescheinigen, dass du noch in Ausbildung bist. Dann kannst du meist eine Zeitkarte für Schüler erwerben, die meist noch preiswerter ist, als die üblichen Wochen, Monats- oder Mehrfachfahrkarten. Wie die Preisgestaltung in Berlin jedoch ist, weiß ich nicht.... da kennst du dich wohl besser aus. Aber ein Zuschlag extra vom Chef für die Fahrt zur Ausbildungsstätte kenne ich in der Form nicht. Dafür bezahlt er dir ja Ausbildungsvergütung (was kein Lohn für geleistete Arbeit darstellt). ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 30.07.2010 - 17:10 |
Preisgestaltung VVB: http://www.vbbonline.de/index.php?cat=2&sCat=387#anker2 ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
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