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Ausbildung Justizfachangestellte :)

Frage: Ausbildung Justizfachangestellte :)
(2 Antworten)


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Beiträge 77
0
Halloo ihr lieben.

Ich wollte mich um die oben genannte ausbildung bewerben.
Weißt jemand wie so die berufschancen nach der ausbildung sind ?
Frage von shirilein | am 01.10.2010 - 14:35


Autor
Beiträge 40243
2101
Antwort von matata | 01.10.2010 - 14:43
Das musst du beim für dich zuständigen BIZ anfragen oder jemanden,
den du gut kennst und grad jetzt diese Ausbildung macht.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

 
Antwort von ANONYM | 01.10.2010 - 16:46
Hallo,
wie die Berufschancen nach der Ausbildung in Nordrhein-Westfalen sind, weiß ich nicht. In Baden-Württemberg ist es jedoch so, dass die meisten Justizfachangestellten leider nur mit befristeten Verträgen übernommen werden.
Jedoch muss man dazu sagen, dass -wenn der Abschluss entsprechend ist - die meisten Auszubildenden gerne von Rechtsanwaltsbüros "übernommen" werden. Die Ausbildung bei der Justiz ist umfangreich und macht Spaß. Es ist ein abwechslungsreicher Beruf. Je nach dem, ob man später bei einer großen oder kleineren Behörde beschäftigt wird, hat man auch entsprechend Abwechslung.
Bei einer kleineren Behörde wird man oftmals mehr gefordert, da das Aufgabengebiet meist größer ist (weniger Spezialisierung).
Die Justizfachangestellten arbeiten mit den Beamten des mittleren Justizdienstes in sogenannten Service-Einheiten und alle machen (so ist das jedenfalls gedacht) die gleiche Arbeit.
In kleinen Behörden (z. B. kleine Amtsgerichte) macht die Arbeit richtig Spaß, man arbeitet selbständig. In größeren Gerichten/Staatsanwaltschaften ist es ab und zu monotoner.
Bei den Notariaten wird ebenfalls viel Selbständigkeit erwartet.

Ansich ein schöner Beruf. Wenn da nicht die Übernahmechancen wären.
Wie gesagt: In Ba-Wü ist es derzeit so, dass junge JFA nicht unbedingt eine Festanstellung erhalten. Es sind viele Kolleginnen noch in Erziehungsurlaub oder Sonderurlaub (geht wie bei den Beamten auch => Beurlaubung zur Betreuung/Erziehung eines Kindes unter 18 Jahren! Danach ist ein Wiedereinstieg in die alte Stelle möglich, die so lange durch einen befristeten Vertrag besetzt wurde).

Bewerb` dich also ruhig. Mach auch mal ein Praktikum.
Ich würde dir jedoch empfehlen, an einem kleinen Amtsgericht oder bei der Staatsanwaltschaft.

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