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handy vom lehrer weggenommen

Frage: handy vom lehrer weggenommen
(18 Antworten)


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ich hatte meine tasche auf dem tisch liegen und hatte mein handy in der tasche, habe es aber nicht benutzt..

mein lehrer meinte meine tasche aufmachen zu müssen und mein handy raus zu nehmen..
das durfte ich dann erst nach der Schule wieder haben..

Aber hat er das recht mein handy aus meiner tasche zu nehmen und es mit zu nehmen, wenn ich es nicht benutzte?
Frage von LadyKizz (ehem. Mitglied) | am 11.05.2010 - 10:44


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Antwort von cleosulz | 11.05.2010 - 10:58
Was ging der Handlung deines Lehrers voraus?
Warum sah er sich veranlasst,
deine Tasche zu öffnen?
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Antwort von GAST | 11.05.2010 - 11:02
soweit ich weiß, dürfen die lehrer nur Handys abnehmen, wenn man mit dem Handy den unterricht stört.
solange es in der Tasche/Hose sonst wo ist dürfen sie es nicht entgegennehmen auch wenn es ein Schulfremdergegenstand ist, es stört ja nicht wirklich.


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Antwort von LadyKizz (ehem. Mitglied) | 11.05.2010 - 11:03
keine ahnung..
ich habe ja NIX qemacht.. ich habe nur zugehört und aufgepasst..
aber er hat mich schon am ersten tag direkt rausgeworfen wegen meinem bruder.
der geht eine klasse über mir und macht nur scheiße..
und als der lehrer mich gefragt hat ob ich die schwester wäre durfte ich sofort aus der klasse raus gehen

 
Antwort von GAST | 11.05.2010 - 11:05
also wenn das so ist, würde ich diesen sachverhalt mal mit deinen eltern besprechen und dann wenn die keine lösung finden, zum direktor gehen. weil wenn dein bruder scheiße macht, und du dafür büßen musst, ist es nicht gerecht und das muss meiner meinung nach unterbunden werden.


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Antwort von LadyKizz (ehem. Mitglied) | 11.05.2010 - 11:07
Dsa bringt aber auch nicht viel denke ich..
dann steht da aussage gegen aussage..
er wird dem direktor sagen das ich scheiße mache und deshalb raus fliege


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Antwort von dh09 (ehem. Mitglied) | 11.05.2010 - 11:09
gibt doch ne ganze klasse voller zeugen, die das darlegen können...

 
Antwort von GAST | 11.05.2010 - 11:10
wollt ich gerade sagen, die klasse kann doch bezeugen, dass du nichts gemacht hast?


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Antwort von Grizabella | 11.05.2010 - 11:11
Also gar nichts machen ist meiner Meinung nach aber dann wirklich auch falsch, wenn das wirklich so ist und er dich grundlos raus wirft etc. Ich würde da schon mit jemanden darüber sprechen, Eltern und Vertrauenslehrer z.B.


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Antwort von cleosulz | 11.05.2010 - 11:13
Sorry, ganz glauben kann ich dir jetzt gerade nicht.
Bist du neu in der Klasse?
Sippenhaft ist verboten und nur weil du die Schwester deines Bruders bist, kann er dich doch nicht aus der Klasse werfen.
Da müsstest du dein Verhalten vorher vielleicht noch einmal überdenken, vielleicht war vorher doch irgend etwas, was neagtiv aufgefallen ist.

Zu deinem Problem mit der Schultasche.
Durchsuchen und reingucken ohne deine Zustimmung darf er meines Erachtens nicht. Das darf ja auch kein Landendetektiv usw.
Diese Erlaubnis hätte nur die Polizei. Evtl. Steht je was in eurer Schulordnung usw.

Wenn dein Handy aus war und nicht geklingelt hat, geht es ihn überhaupt nichts an.
An manchen Schulen darf man jedoch kein Handy mitbringen - da gilt also die Hausordnung, an die du dich halten musst. Wie das an deiner Schule ist, weiß ich ja nicht.

An deiner Stelle würde ich freundlich und bestimmt zu dem Lehrer hingehen und ihn darauf aufmerksam machen, dass du sein Verhalten heute während des Unterrichts nicht akzeptieren kannst. Deine Schultasche ist deine Privatsphäre und da hat er die Finger weg zu lassen. Durchsuchungen sind nicht Aufgabe des Lehrers und sollte es zu weiteren Übergriffen kommen, würdest du dich an die Schulleitung bzw. das Schulamt wenden.
Ansonsten wärst du jedoch an einer guten Zusammenarbeit interessiert.
Du wolltest die Sache jedoch geklärt haben.

Schönen Tag noch. - Übrigens, man kann auch durch gutes Verhalten und Mitarbeit im Unterricht auffallen ;) - zwinker.....
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Antwort von cleosulz | 11.05.2010 - 11:14
den Link hatte ich noch anfügen wollen:
http://www.gutefrage.net/frage/duerfen-lehrer-ranzen-durchwuehlen-lassen

Was sagen überhaupt deine Eltern zum Verhalten deines Lehrers?
Besprich das doch mit denen oder mit dem Vertrauenslehrer deiner Schule.
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Antwort von GAST | 11.05.2010 - 11:20
es hat ja niemand gesagt, dass er die tasche durchsucht hat. wenn die tasche auf dem tisch liegt und da ganz oben in der tasche das handy liegt, dass ist es für den lehrer vielleicht offensichtlich, dass mit dem handy im unterricht gespielt wird. und das machen nicht gerade wenige schüler. ich sehe es einfach als ein missverständnis und es muss nciht an die große glocke gehängt werden.

 
Antwort von GAST | 11.05.2010 - 11:26
Zitat:
es hat ja niemand gesagt, dass er die tasche durchsucht hat. wenn die tasche auf dem tisch liegt und da ganz oben in der tasche das handy liegt, dass ist es für den lehrer vielleicht offensichtlich, dass mit dem handy im unterricht gespielt wird. und das machen nicht gerade wenige schüler. ich sehe es einfach als ein missverständnis und es muss nciht an die große glocke gehängt werden.


richtig ... wenn die Tasche offen auf dem Tisch liegt, ist er davon ausgegangen das du den nterricht damit stören wollen würdest ...


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Antwort von cleosulz | 11.05.2010 - 11:29
@grabag:
Sie sagte, sie hätte die Tasche geschlossen auf dem Tisch und das Handy sei in der Tasche gewesen und der Lehrer hätte die Tasche geöffnet.

Also, ganz in Ordnung war das Verhalten des Lehrers nicht.
Aber eigentlich gehört eine Tasche nicht auf den Tisch, sondern daneben oder darunter und wir waren alle ja nicht dabei.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Vorfall so war, wie LandyKizz ihn einfach geschildert hat. Da muss vorher doch noch etwas gesprochen worden oder passiert sein.
So mir nichts dir nichts kommt doch kein Lehrer daher, macht eine Tasche auf, nimmt ein Handy raus und meint: Nach der Schule kriegst du es wieder .....

Aber sei es drum:
Prinzipiell hat der Lehrer in der Tasche nichts zu suchen und man kann ihn schon (in einem ordentlichen Ton) darauf hinweisen, dass es so etwas wie Privatsphäre gibt.

...........
Reine Spekulation: Vielleicht hatte sie vorher mit dem Handy herumgemacht und der Lehrer wollte eben nur sicherstellen, dass sie während dieser Unterrichtsstunde das sein lässt.
Verstehen kann ich ihn - richtig war sein Verhalten aber nicht.

Hochbauschen würde ich den Sachverhalt auch nicht, aber alles muss man sich ja nicht gefallen lassen und ein Gespräch mit dem Lehrer würde ich persönlich jedenfalls suchen.
Aber alles auf einer höflichen Gesprächsebene.

Man sollte es nicht glauben .... auch Lehrer sind Menschen
und Menschen machen Fehler, die manchen hinterher leid tun.
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Antwort von GAST | 11.05.2010 - 12:33
also egal was du machst kein lehrer hat das recht in deien tasche zu gucken, und vor allem erst recht nicht es aufmachen zu lassen.
ich hätte mich geweigert.
das mitm handy ist auch komisch... wenn du nicht gespielt oder gestört hast, sehe ich keinen grund dir dein handy wegzunehmen.

ich würd mal zum schulleiter gehen und ihn ansprechen.


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 11.05.2010 - 13:16
Er darf auf KEINEN Fall in deine Tasche schauen, sofern du es ihm nicht ausdrücklich erlaubst.

Wenn du wirklich aufmerksam am Unterrichtsgeschehen teilgenommen hast, dir also nichts vorzuwerfen hast, dann geh zum Direktor, zum Vertrauenslehrer. Wenn das nicht hilft, bzw. diese den Lehrer nicht dazubringen sich zu entschuldigen und diesen Eingriff in die Privatsphäre künftig zu unterlassen, dann wende dich an die Schulaufsichtsbehörde und schildere den Fall.

Sollte das alles nicht helfen: Polizei. Zeig ihn an. Die Finger eines (vorallem eines männlichen) Lehrers haben nichts in der Tasche eines Mädchens zu suchen. Und was man in der letzten Zeit so alles hört... da könntest du zumindest sagen, du fühltest dich unwohl, weil in der Tasche eben auch Tampons etc. lagern. (Dies sollte natürlich so formuliert werden, dass es nicht als üble Nachrede gewertet werden kann.)
Das ist aber wirklich die letzte Möglichkeit.

Versuch zunächst alles mit dem Lehrer und deinen Eltern zu klären. Schließlich sitzen Lehrer meist am längeren Hebel, vor allem, wenn er Zeugen (andere Lehrer) hat, die sagen, dass du eben nicht aufmerksam am Unterricht teilnimmst, sondern eher mit dem Handy beschäftigt bist.


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Antwort von Cyanwasserstoff (ehem. Mitglied) | 11.05.2010 - 13:35
Da unklar ist was im Vorhinein vorgefallen war kann ich auch nichts zu dem sagen warum der Lehrer sich veranlasst fühlte das Handy aus deiner Tasche bis zum Unterrichtsende zu beschlagnamen.
Aber die Tasche eines anderen Ohne dessen Erlaubnis zu öffnen geht über dem Bruch der Privatsphäre hinaus! Denn selbst die Polizei darf Taschenkontrollen nur mit richterlichem Beschluss durchnehmen ( die Beamten des Zolls sind hier eine Ausnahme ). Die Würde des Menschen ist unantastbar und dies war ein eindeutiger Verstoß gegen Artikel 1 des Grundgesetztbuches, denn mit Würde ist auch ein gewisser Grad an Respekt gemeint und dieses Verhalten war ein Verstoß gegen die Menschenwürde, denn niemand hat das Recht unerlaubt die Sachen anderer zu durchstöbern! Zum Ausschluß aus der Klasse aufgrund eines Vorfalles mit deinem Bruder ist auch eine Fehlentscheidung, denn niemand wird an den Maßstäben der Geschwister bewertet oder gar verurteilt!
Also ich schließe mich meinen Vorschreibern an und empfehle als erstes diesen Vorfall mit deinem Lehrer direkt anzusprechen und sollte dies nichts bringen den Kontakt zu deinen Eltern bzw. Notfalls zum Schuldirektor !


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Antwort von thaddaeus1990 (ehem. Mitglied) | 11.05.2010 - 14:00
Also ansich darf er Deine Tasche nicht öffnen.
Wenn jedoch Dein Handy angeschaltet war,so hat er das Recht,dieses bei der Direktorin/dem Direktor abzugeben,da dies laut Hausordnung verboten ist.
Aber wie gesagt darf er nicht in Deine Tasche greifen oder sie öffnen!

 
Antwort von GAST | 11.05.2010 - 14:11
man kanns ja auch übertreiben... was will man denn damit erreichen, wenn man zur polizei geht? für den lehrer wird es kaum konsequenzen haben. und da mann bestimmt noch länger mit dem lehrer auskommen muss, reicht es, wenn man den lehrer auf sein verhalten anspricht und nochmal die eigene ansicht schildert.

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