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Handy am Arbeitsplatz

Frage: Handy am Arbeitsplatz
(4 Antworten)


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Hey Leute :)
ich arbeite zur Zeit als Aushilfe in einem Supermarkt.
Heute als ich an der Kasse saß und nichts los war habe ich auf mein Handy geschaut woraufhin ein festangestellter Mitarbeiter (also höher gestellt) mir dieses weggenommen hat. Man muss hinzufügen, vof einigen Wochen als ich Regale eingeräumt habe hat er von weitem einmal gesehen dass ich mein Handy weggesteckt hab u d mich darauf aufmerksam gemacht es in den Spind zu legen. Jedoch meine Frage: Ist es trotz allem rechtens einfach so Eigentum zu entwenden? Ich habe es nach meiner Schicht wiederbekommen, fühle mich jedoch ein wenig ungerecht behandelt. LG :)
Frage von beNaturally (ehem. Mitglied) | am 12.07.2013 - 00:21


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Antwort von cleosulz | 12.07.2013 - 07:58
Private Gespräche am Arbeitsplatz können vom Arbeitgeber verboten werden, auch wenn sie nur eingehen = dem Betrieb keine unmittelbaren Kosten verursachen.
Entscheidend ist vielmehr, dass die Firma für die Arbeits­leistung ihrer Angestellten bezahlt.
Deshalb hat sie während dieser Zeit ein Anrecht auf die ungeteilte Arbeits­leistung. Sie muss nicht hinnehmen, dass Mitarbeiter die bezahlte Arbeits­zeit auch nur vorüber­gehend mit privaten Angelegenheiten verbringen.

Das gilt also auch, wenn du nur kurz mal deinen SMS-Eingang prüfst usw.

Er kann dich also zurecht darauf hinweisen, dass du dein Handy in deinen Spind legen sollst.
Wegnehmen und es bis Arbeitsschluss in Verwahrung nehmen ist nicht zulässig.
Dabei ist dies kein Entwenden = Diebstahl. Er hat das ja nicht in der Absicht an sich genommen, es für sich zu verwenden.
Der hat dich also quasi lediglich wie ein unreifes Kind behandelt = Papa hat dem Kleinen das verbotene Spielzeug weggenommen und für den Moment sichergestellt. => So was kennst du doch sicher auch von der Schule?

Sei froh, dass er dir das Handy nur in Verwahrung genommen hat.
Der 2. Vorfall wäre durchaus ein Fall für eine mündliche Abmahnung im Arbeitsrecht. Wärst du dort fest angestellt und nicht nur als Aushilfe tätig, würde dir das (ein Eintrag) in deiner Personalakte bestimmt nicht schmecken.

Und = um ein Handyverbot auszusprechen, braucht ein Chef keine Begründung
==> das Landesarbeitsgericht Rheinlandpfalz hat in einem Urteil ausgeführt:
„Es gehört zu den selbst­verständlichen Pflichten, dass Arbeitnehmer während der Arbeits­zeit von der aktiven und passiven Benut­zung des Handys absehen“.
Wer für die Arbeit bezahlt, darf verlangen, dass keine privaten Angelegenheiten in der Arbeitszeit erledigt werden.

Übrigens ==> In deinen Pausen darf er dir die Benutzung deines Handys nicht verbieten.

Aber sieh es doch auch mal anders herum:
Wie sieht es aus, wenn Kunden durch den Supermarkt gehen und sehen, dass das Personal sich mit dem Handy "beschäftigen"?
Mein erster Gedanke: Unmöglich, haben die nichts zu tun? Muss das jetzt auch noch bei der Arbeit sein, dass man im Internet surft oder Spiele spielt? Verfolgt Facebook die jungen Leute jetzt sogar noch an den Arbeitsplatz?

==> Das macht einen ganz schlechten Eindruck auf den Kunden!

Also: Handy in den Spind - und zur "Zeitkontrolle" wieder eine Armbanduhr tragen.
________________________
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Antwort von beNaturally (ehem. Mitglied) | 12.07.2013 - 13:50
Danke für deine ausführliche und aufschlussreiche Antwort. :)


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Antwort von cleosulz | 12.07.2013 - 14:38
Zitat:
Danke für deine ausführliche und aufschlussreiche Antwort. :)

Gerne ...

Zitat:
Ich habe es nach meiner Schicht wiederbekommen, fühle mich jedoch ein wenig ungerecht behandelt.


Dein Kollege (Zitat: höhergestellt - Zitat Ende; ich gehe davon aus, dass er dir gegenüber weisungsbefugt ist) war nur teilweise im Recht.
Dein Arbeitgeber darf dir die Nutzung des Handys während der untersagen und dich anweisen, es für die Dauer der Arbeit in den Spind zu legen.
Dann darfst du -während der Arbeitszeit- auch nicht einmal drauf schauen.

Was er eigentlich nicht darf: Er darf es dir nicht einfach aus der Hand nehmen und es bis zum Arbeitsende für dich verwahren.

Das kann ein Lehrer in der Schule vielleicht gegenüber einem uneinsichtigen minderjährigen Schüler machen.
Gegenüber einer volljährigen jungen Frau ist das jedoch nicht das korrekte Verhalten.
Insofern darfst du dich schon etwas "angekäst" fühlen.

Andererseits darf sich auch der Kollege "angekäst" fühlen, hat doch die Aushilfe die Frechheit, sich an seine neulich gut gemeinte Anweisung "kein Handy während der Arbeit bei sich zu tragen bzw. es während der Arbeitszeit im Spind zu lassen" einfach widersetzt.

Sieh es doch einfach positiv:
Er hat dich mit der Wegnahme einfach vor einem möglichen Rausschmiss bewahrt.

Anmerkung:
Auch wenn du es jetzt künftig im Spind lässt.
Du darfst nicht einmal drauf schauen ^^ = auch nicht um die Uhrzeit zu kontrollieren!
Nur in der dir zustehenden Pause kann er dir die Benutzung des Handys nicht verbieten.
________________________
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Antwort von LoveHa | 14.08.2013 - 17:47
Naja. Ich finde dass der noch gute gehandelt hat. Man könnte dir eine Abmahnung geben. Noch schlimmer als die Handy-Abnahme.

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