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Was tun? Käufer beanstandet die Ware

Frage: Was tun? Käufer beanstandet die Ware
(15 Antworten)

 
Also ich hab in ebay ein Handy verkauft. Als das handy beim EMpfänger ankam, schreibt er


Das handy ist bei ihnen nass geworden. sprich wasserschaden. so stand es nicht in der beschreibung.


aber dass stimmt nicht es funktionierte alles einwandfrei


und nun will er mir das handy zurückschicken und sein geld wieder haben oder er geht zum anwalt

p.s es wurde versichert verschickt
GAST stellte diese Frage am 01.10.2010 - 23:25


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Antwort von matata | 01.10.2010 - 23:31
Das ist doch eine beliebte Masche, zu behaupten, dass etwas beschädigt angekommen ist.
Wo ist das Problem? Er soll dir das Handy wieder schicken, und sobald du es hast, schickst du ihm das Geld zurück und ziehst aber die Versandkosten ab. Wenn das Handy ja funktioniert, kannst du es dem nächsten verkaufen.
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Antwort von GAST | 01.10.2010 - 23:33
kann er sowas eigl. rechtlich gesehen?

was kann ich dafür wenn da "wasserschaden" sind hab es versichert verschickt


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Antwort von matata | 01.10.2010 - 23:37
Natürlich kann er das behaupten. Du kannst ihn nicht daran hindern. Wenn du dich weigerst, bekommst du bloss eine schlechte Bewertung durch ihn.
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Antwort von GAST | 01.10.2010 - 23:38
sch. Bewerung ist nicht schlimm

aber was wäre mit dem anwalt?


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Antwort von John_Connor | 01.10.2010 - 23:45
Hast du in deiner Anzeige reingeschrieben, dass es sich hierbei um eine privatauktion handelt und eine Garantie ausgeschlossen ist?
Kümmer dich in zukunft um eine rechtliche Absicherung.

 
Antwort von GAST | 01.10.2010 - 23:49
ja sowas

Da dies eine private Auktion ist, weise ich hiermit darauf hin, dass ich jegliche Garantie, Gewährleistung und Rücknahme des Artikels ausschließe.


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Antwort von John_Connor | 01.10.2010 - 23:51
ja also! :P
Dann hat sich das erklärt.
Wenn du dir sicher bist, dass dein handy nicht von dir beschädigt wurde, dann weise ihn auf diesen Satz hin und sag ihm, dass er sich an die post oder an die telefonseelsorge wenden soll. Ein Anwalt kann da auch nix dran rütteln. Auf das Risko hat er sich ja selbst eingelassen. Hättest ihm auch nen lumpigen Schuh schicken können...^^

 
Antwort von GAST | 01.10.2010 - 23:52
jetzt wirklich das heißt ich kann ihm sagen:

dann bitte ich sie an hermes sich zu wenden in der beschriebung stand einddeutig

Da dies eine private Auktion ist, weise ich hiermit darauf hin, dass ich jegliche Garantie, Gewährleistung und Rücknahme des Artikels ausschließe.


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Antwort von S_A_S | 01.10.2010 - 23:54
Hatte das Handy nun einen Wasserschaden von dir?
Wenn ja, dann hättest du das wirklich (!) erwähnen müssen, da kann man sich auch eben nicht rausreden mit "private Auktion" und "Keine garantie".

Wenn es versicherrt verschickt wurde und das beim Transport passiert ist, dann ist der Paketdienst dafür zu Rechenschaft zu ziehen.

 
Antwort von GAST | 01.10.2010 - 23:56
nein es hatt kein wasserschaden es funktionierte 100%


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Antwort von S_A_S | 02.10.2010 - 00:02
Naja so manches gerät funktioniert auch noch nach einem Wasserschaden erst Mal. Das ist in so weit mal ne komplexere Sache, die hier nicht weiter ausgeführt werden muss.
ABer wenn du sagst, dass das Teil nie Wasser abbekommen hat von deiner Seite aus bis zum Versand, dann hat es das auch nicht.

In dem Fall ist das das Problem des Paketlieferanten oder vom Käufer. Wobei du hast das versichert verschickt. Da wäre ich mir nicht so sicher ob es dann nicht auch dir obliegt das beim Lieferanten zu beanstanden.

 
Antwort von GAST | 02.10.2010 - 13:04
Wenn das Handy beim Transport nass geworden wäre, hätte man das doch an der Verpackung sehen müsssen.
Ist es nicht so, dass wenn der Käufer das Packet ohne Beanstandung angenommen hat der Lieferant aus dem Schneider ist? Waren ja keine Schäden sichtbar und nassen Pappkarton erkennt man doch.

Woher will der Käufer eigentlich sofort wissen, dass es einen Wasserschaden hat?

 
Antwort von GAST | 02.10.2010 - 13:13
Hab grad mal in den AGBs von Hermes nachgeschaut:
Zitat:
Der Auftraggeber oder Empfänger hat einen äußerlich erkennbaren Schaden spätestens bei der Ablieferung der Sendung, einen nicht äußerlich erkennbaren Schaden innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war.


Beim Versand entstandener Wasserschaden ist meiner Meinung nach sichtbar und damit zahlt Hermes auch nix, da der Kunde es angenommen hat.

Du musst das Handy auch nicht zurücknehmen bzw ihm das Geld überweisen. Vlt schickt der Käufer sein altes kaputtes Gerät und behält das "Neue" von dir^^
Solang du die IMEI nicht kontrollierst fällt das nicht mal auf.


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Antwort von cleosulz | 02.10.2010 - 15:41
Lass dir mal beschreiben, woran er den Wasserschaden erkennen will?
Ob äußerlich etwas zu sehen ist/war?
Behauptet der Käufer, dass das Gerät defekt ist?
Warum will er Wandelung des Kaufvertrags (= Gerät zurück ; Geld zurück)?

Wenn das Gerät bei dir nicht mit Wasser in Berührung gekommen ist, dann musst du dir ja auch keine Gedanken machen.
Vor allem, wenn das Gerät tip-top war, als du es aufgegeben hast.

Wenn du Zweifel hast:
Mach es, wie Matata vorgeschlagen hat.

Zum angeblichen Wasserschaden:

Ein Handy-Verkäufer erzählte mir, dass die Hersteller eine Garantieleistung ausschließen, wenn die Geräte mit Wasser in Berührung gekommen sind. Dabei würde es unter Umständen reichen, wenn das Gerät während eines Regenspazierganges in der Hosentasche war oder bei feuchtem Wetter länger im Auto lag. Ein Kunde hätte so sehr transpiriert, dass das Handy in der Brusttasche feucht geworden sei.
Die Gerätehersteller hätten irgendwelche Möglichkeiten festzustellen, ob das Gerät "feucht" geworden sei.
=> irgendwo ist da ein Färbepunkt, der anzeigt: Feuchtigkeitsschaden

Der Käufer hätte das nicht geglaubt.
Er habe ein identisches Gerät genommen, es testen lassen: OK.
Dann habe er es mehrere Tage (im Sommer) wieder in der Brusttasche getragen und zum Händler gebracht: Test: mit Wasser in Berührung gekommen.

Ob das so stimmt? Aber möglich ist vieles.

http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=94480
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Antwort von GAST | 02.10.2010 - 21:25
Du solltest einfach garnichts tun, und alles so schildern wie es war. (falls es gerichtlich werden sollte) Er kann Dir nichts, da niemand Dir etwas anhängen kann. Bzw. Das Gegenteil widerlegen kann. & falls die mit Zeugen ankommen, sind Sie halt geschmiert, da es seine Freunde sind.

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