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Weniger als 4 jahre bundeskanzler . warum?

Frage: Weniger als 4 jahre bundeskanzler . warum?
(10 Antworten)


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Ich hab mal eine Frage.

Kann mir jemand erläutern, warum manche bundeskanzler weniger als 4 Jahre in ihrem amt tätig waren ?
Ich finde dazu nicht das richtige im Internet.
Frage von janouna (ehem. Mitglied) | am 02.05.2010 - 10:50

 
Antwort von GAST | 02.05.2010 - 10:52
sie
können abgewählt werden (nach 3 jahre oder so)
z.b. schröder


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Antwort von janouna (ehem. Mitglied) | 02.05.2010 - 10:54
aber warum werden sie denn dann abgewählt?

 
Antwort von GAST | 02.05.2010 - 10:55
weil man findet das sie den stat nichts bringen oder eine falsche entscheidung getroffen haben


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Antwort von janouna (ehem. Mitglied) | 02.05.2010 - 10:58
Wie wird das denn alles besprochen und wie kann man ihn dann rauswählen ?


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Antwort von FramusGitarrist (ehem. Mitglied) | 02.05.2010 - 11:02
-> Misstrauensvotum


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Antwort von janouna (ehem. Mitglied) | 02.05.2010 - 11:05
ok daanke :):)

Dieser begriff hat mir sehr viel weiter geholfen ;)


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 02.05.2010 - 11:10
"abwählen" ist der falsche begriff.

ein bundeskanzler kann nicht vom volk abgewählt werden, er kann nur zurücktreten oder seines amtes enthoben werden.


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Antwort von Allegro (ehem. Mitglied) | 02.05.2010 - 11:21
-Wenn er seinen Job nicht richtig macht,dann wählt man ihn ab.
gut

-Damit er nicht `zu mächtig` wird
(;


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Antwort von janouna (ehem. Mitglied) | 02.05.2010 - 11:23
Ok danke :) könnt ihr mir den Mehrere Bundeskanzler nennen denen das passiert ist, also einer hat mir schon gesagt schröder wer noch?

 
Antwort von GAST | 02.05.2010 - 15:35
janouana, um das "Richtige" im Internet zu finden - so wie du es vorhast - musst du nur die richtigen Fragen stellen.
Jedes Land hat seine "Verfassung", das sind letztlich die "Spielregeln", nach denen das Land funktioniert.
Für Deutschland heißt die Verfassung "Grundgesetz"; wenn du in eine Suchmaschine "Grundgesetz - Bundeskanzler" eingibst, wäre das eine richtige, zutreffende Frage. Die Antworten dort - es reicht nebenbei schon der erste Link, Wikipedia, - es reicht schon aus, um bessere Antworten zu erhalten als dieses fürchterliche "Rum-Geeiere" von Halb- und Nichtwissen, was du hier gerade erlebt hast.

Ich zitiere aus Wikipedia:

Das "Konstruktive Misstrauensvotum":
Der Antrag nach Artikel 67 des Grundgesetzes muss nach der Geschäftsordnung des Bundestages von mindestens einem Viertel seiner Mitglieder eingebracht werden. Dabei muss der Antrag, den Bundespräsidenten zu ersuchen, den Bundeskanzler zu entlassen, gleichzeitig ein Ersuchen an den Bundespräsidenten enthalten, eine namentlich benannte Person zum Nachfolger zu ernennen. Damit wird sichergestellt, dass die neu formierte Mehrheit sich zumindest auf einen gemeinsamen Bundeskanzlervorschlag geeinigt hat und damit erwarten lässt, dass sie über ein gemeinsames Regierungsprogramm verfügt. Der Antrag bedarf zu seiner Annahme wiederum der Kanzlermehrheit, also der absoluten Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages.
Das konstruktive Misstrauensvotum ist in der Geschichte der Bundesrepublik bisher zweimal zur Anwendung gekommen: 1972 versuchte die CDU/CSU-Fraktion erfolglos, Bundeskanzler Willy Brandt zu stürzen und Rainer Barzel zum Kanzler zu wählen; 1982 stürzten CDU/CSU und FDP gemeinsam Bundeskanzler Helmut Schmidt und wählten Helmut Kohl zum Bundeskanzler.
....
Vertrauensfrage

Hat der Bundeskanzler das Gefühl, dass die Mehrheit des Bundestages seine Politik nicht mehr unterstützt, so kann er nach Artikel 68 des Grundgesetzes die Vertrauensfrage stellen und damit den Bundestag selbst zum Handeln zwingen. Er kann die Vertrauensfrage auch mit einer Sachentscheidung, also einem Gesetzentwurf oder einem anderen Sachantrag, verbinden. Stimmt der Bundestag dem Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht mit absoluter Mehrheit zu, so gibt es drei Möglichkeiten:
•Der Bundeskanzler kann sich entschließen, keine verfassungsrechtlichen Konsequenzen zu ziehen.
•Der Bundeskanzler kann dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen; der Bundespräsident entscheidet über diesen Vorschlag politisch eigenständig.
•Die Bundesregierung kann beim Bundespräsidenten beantragen, den Gesetzgebungsnotstand auszurufen, sofern der Bundesrat dem zustimmt und der Bundestag zuvor eine als dringlich bezeichnete Gesetzesvorlage abgelehnt hat. Der Bundespräsident entscheidet über diesen Antrag wiederum politisch eigenständig. Durch den Gesetzgebungsnotstand kann der Bundestag für sechs Monate weitgehend entmachtet werden.
In der Geschichte der Bundesrepublik ist die Vertrauensfrage bisher fünfmal gestellt worden. Zweimal (Schmidt 1982 und Schröder 2001) handelte es sich um eine echte Vertrauensfrage, während mit den Vertrauensfragen von Brandt 1972, Kohl 1982 und Schröder 2005 die Auflösung des Bundestags angestrebt und auch erreicht wurde. 1983 und 2005 klagten Abgeordnete beim Bundesverfassungsgericht gegen dieses Vorgehen. Beide Male verwarf das Gericht im Ergebnis die Klage."

Lorli

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