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Ressort- und Kollegialprinzip

Frage: Ressort- und Kollegialprinzip
(1 Antwort)

 
Der Bundeskanzler hat innerhalb der Bundesregierung die Richtlinienkompetenz (Kanzlerprinzip), das heißt er bestimmt die Grundzüge der Politik und ist dafür auch verantwortlich.
Die Bundesminister leiten ihre jeweiligen Aufgabenbereiche im Rahmen der Richtlinien des Kanzlers eigenständig (Ressortprinzip). Den Umfang ihrer Aufgabenbereiche bestimmt der Bundeskanzler. Sind zwei Bundesminister sich in einem Punkt uneinig, so entscheidet die Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss (Kollegialprinzip).

Zitat:
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesregierung_Deutschland


Könnt ihr mir bitte erklären was das Ressort- und Kollegialprinzip ist?.. Aber bitte möglichst gut verständlich, denn ich bin in Sachen Politik nicht gerade sehr bewandert ^^
GAST stellte diese Frage am 16.06.2010 - 17:38


Autor
Beiträge 8717
33
Antwort von auslese | 19.06.2010 - 02:24
Du hast gerade zuvor selbst erklärt,
was beide Begriffe bedeuten..

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