Was kann ich tun?
Frage: Was kann ich tun?(24 Antworten)
Hallo, ich habe da mal ne Frage was ihr in folgender Situation tun würdet: Und zwar haben im Dezember 08 ich mit meiner Freundin zusammen mit einen Freund der Familie eine WG gegründet. Ja, nun habe ich langsam kein Plan mehr was ich da machen soll und wie ich das alles noch bezahlen soll. Ein Nachmieter ist einfach nicht aufzutreiben, da unser Vermieter immer was auszusetzen hat. Nun hoffe ich das ihr einen guten Ratschlag für mich habt. |
GAST stellte diese Frage am 20.04.2010 - 12:21 |
Antwort von -max- (ehem. Mitglied) | 20.04.2010 - 12:44 |
da müsste man sich mal mit Mietrecht auseinandersetzen unter Betrachtung eines Härtefalles und das so ein Zusammenleben nicht mehr weiter unter menschenwürdigen Bedingungen möglich ist. Besorg dir eine Gratis-Beratung bei einem Anwalt (am besten natürlich spezialisiert auf Mietrecht) oder in Juristischen Foren. www.juraforum.de www.frag-einen-anwalt.de je nachdem was der sagt kann man dann weiterverfahren. Du musst dann halt ausziehen und der Restbetrag der Miete wird auf die anderen gesplittet. Ich wüsste nicht wieso das nicht gehen sollte. Du hast zwar einen vertrag unterschrieben, aber das sind ja keine normalen Bedigungen mehr. mehr kann ich dir leider auch nicht raten. |
Antwort von -max- (ehem. Mitglied) | 20.04.2010 - 12:45 |
Rechtschutzversicherung wäre natürlich von vorteil ;) kann man aber nur abschließen wenn nicht gerade ein Verfahren in Gang ist. bzw. gilt sie dann nicht dafür. |
Antwort von cleosulz | 20.04.2010 - 12:47 |
Mietvertrag: 3 Mieter für 1 Wohnung? Haben alle den Vertrag unterschrieben = sind alle gleichberechtigte Mieter? Was macht der 3. Mieter (guter Freund der Familie) - wohnt der immer noch dort? Du bist ausgezogen und hast anfangs noch den Mietanteil für die WG bezahlt? Jetzt nicht mehr? Was machst du beruflich ? Hast du eigenes Einkommen oder beziehst du (wie die Freundin wohl) Stütze = ist dein Einkommen im Sozialhilfebereich? Dann würde ich dir empfehlen beim Amtsgericht deines Wohnorts nach einem Beratungshilfeschein nachzufragen. Anspruchsberechtigt sind hier Personen, die über ein geringes Einkommen verfügen (gibt da eine bestimmten Höchstbetrag, je nach Anzahl der Unterhaltsberechtigten), es darf auch noch kein anhängiges Zivilverfahren da sein und ganz kostenlos ist das auch nicht. 10 EUR musst du noch für die einmalige Beratung dem Anwalt bezahlen. Erhältlich ist so ein Berechtigungsschein auch nur dann, wenn der Rechtspfleger nicht direkt weiterhelfen kann. Das mit dem Nachmieter kann der Vermieter auch nicht ohne weiteres ablehnen. Da muss er schon triftige Gründe haben. Ich bin mir aber sicher, dass es - bei den von dir geschilderten Umständen - sicher schwer ist, jemanden zu finden, der zu deiner Freundin + Familienanhang einziehen will. Wenn du böse bist, dann ziehst du gegen sie und ihren Freund vor Gericht (dazu der Anwalt). Auf jeden Fall würde ich die Wohnung mal kündigen. Ob das fristlos geht - keine Ahnung. Das müsste dir ein Anwalt sagen können. Sicher ist es nicht zulässig, dass deine Freundin ihren Freund auf Dauer aufnimmt zumal mit Hund. Fraglich wäre auch, ob die Wohnung für 3 Erwachsene, 1 Baby, 1 Dauerfreund und 1 Hund überhaupt groß genug ist bzw. nicht überbelegt ist. Der Vermieter könnte da bestimmt was machen. Vielleicht kannst du dich mit ihm zusammen tun? Auf jeden Fall würde ich dir raten, anwaltlichen Rat einzuholen. Außerdem: Mietsachen sind nicht gerade billig, da sich der Streitwert für die Gerichts- und Anwaltsgebühren aus der Jahresmiete errechnet. Aber du musst was machen. Egal war die 2 1/2 machen (der gute Freund der Familie hält sich ja raus), da du Mitmieter bist, hängst du im Zweifel mit drin und haftest zu 1/3 gegenüber dem Vermieter. Wenn die quasi die Wohnung zugrunderichten in deiner Abwesenheit, dann musst du - zumindest dem Vermieter gegenüber - für die Renovierung mithaften. Ob du dann deine Ansprüche gegenüber deiner Freundin + Anhang geltend machen kannst = das steht in den Sternen. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 20.04.2010 - 12:49 |
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1.pdf http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe http://www.sozialleistungen.info/con/themen/beratungshilfe.html ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von GAST | 20.04.2010 - 12:53 |
ja den Vertrag haben alle drei unterschrieben. Mein Mitbewohner Wohnt mitlerweile in Güstrow bei seiner Freundin, da er da Arbeitet und kommt nur zwischendurch mal nach hause. Es handelt sich um eine 4- Raumwohnung. Jeder hat ein Zimmer, dann das Wohnzimmer sowie Küche und Badezimmer. Nein ne Rechtschutzversicherung habe ich noch nicht. |
Antwort von GAST | 20.04.2010 - 12:57 |
ja für März habe ich die Miete noch bezahlt. Jetzt nicht mehr. Ich bekomme derzeit 559€ Bafög und 106€ Zuschuss vom Arbeitsamt. Bezahle für meine jetzige Wohnung 350€ Miete und 30€ Strom, mit dem 200 € Miete für die alte Wohnung sowie 30euro internet und 40 euro für handyvertrag bleibt da nix |
Antwort von cleosulz | 20.04.2010 - 12:57 |
Es gibt ganz viele verschiedene Möglichkeiten. Wir kennen deinen Mietvertrag nicht. Da hilft meiner Meinung nach nur, dass du jemanden deinen Mietvertrag anschauen lässt, der was von der Materie versteht (Anwalt oder Amtsgericht, wobei der Rechtspfleger beim Amtsgericht keine Rechtsberatung machen "darf" -aber: sofortige Auskunft, den Hinweis auf andere Möglichkeiten oder durch die Aufnahme eines Antrags ist möglich). http://www.wer-weiss-was.de/theme210/article4911578.html http://www.frag-einen-anwalt.de/WG-Klausel-zur-K%C3%BCndigung-__f39328.html http://www.mieter-themen.de/fachberichte_artikel_116.htm ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 20.04.2010 - 13:05 |
Da müsstest du 1 x Beratungshilfe wohl bekommen. Die Einkommensgrenze beträgt zwar 395 EUR. Abziehen kann man jedoch Miete + Nebenkosten, Sozialversicherungsabgaben wie Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Lebens- und Sterbeversicherungen usw. Falls du Erwerbstätig bist, kommen weitere 180 EUR für Mehrbedarf dazu. Wenn du Miete für 2 Wohnungen bezahlst, müsstest du nach meiner Einschätzung bezugsberechtigt sein. Pack also deine Unterlagen zusammen und lass dir einen Termin beim Amtsgericht wegen Beratungshilfe / Erteilung eines Berechtigungsscheins geben. Das machst du sinnvollerweise bevor zu zum Anwalt gehst. Nachträglich geht dies zwar auch. Manche Rechtspfleger machen bei der nachträglichen Bewilligung aber Zicken. Übrigens: So einen Berechtigungsschein bekommt man nur 1 x pro "Sache/Vorfall" und er ist auch nur für eine rechtliche Beratung. Für einen Prozess gibt es dann Prozesskostenhilfe. Aber das kann dir das Gericht bzw. der Anwalt erklären. Wichtig ist nur, dass du reagierst. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 20.04.2010 - 13:10 |
Du sprichts von unhaltbaren Zuständen und von Kopfschmerzen, wegen denen du ausgezogen bist. Gibt es dazu ein ärztliches Attest? - Warst du beim Arzt wegen den Kopfschmerzen (wäre gut = Nachweis für einen berechtigten Grund auszuziehen). Hast du vielleicht Bilder von den "Verwüstungen bzw. unhaltbaren Zuständen"? Beweissicherung ist immer gut. Mach doch mal ein Bild von der gemeinsamen Küche/Kühlschrank usw. In einem Prozess musst du nachweisen können, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht möglich ist usw. Ich würde jetzt aber nicht einfach mit dem Fototeam da reinstürmen und Bilder machen und gleich erzählen: Das brauche ich für den Anwalt usw. ---- also alles sehr diskret angehen ;) Du hast doch sicher auch noch Nachweise, dass du per Annonce nach einem Nachmieter gesucht hast und dass der Vermieter mögliche Mieter abgelehnt hat. Name, Datum, Grund usw. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von GAST | 20.04.2010 - 13:29 |
Ja bei Arzt war ich. Der sagte das er mir nur ein Artest schreiben kann wenn bei einem Allergietest herauskommt das ich allergisch gegen Hunde bin, und der war natürlich negativ. Ja ein Paar Bilder habe ich bereits, die sind aber nicht so gravierent, weil ich da vorher aufgeräumt hatte und die erst 2 Std wieder da waren. Mache die Heimlich, mache sie nebenbei wenn ich die kleine Fotografiere. Ja die Kontoauszüge habe ich für das was ich für die Annoncen bezahlt habe. Und für nen Nachmieter habe ich leider nur eine schriftliche Absage, die anderen hat der Vermieter immer Telefonisch abgesagt. |
Antwort von cleosulz | 20.04.2010 - 13:48 |
Na ja, bei den Nachmietern: Namen und Adresse von denen hast du bestimmt. Auch die Daten, wann du diese dem Vermieter "vorgestellt " hast? - wie hast du das gemacht: Adresse von den Nachmietern dem Vermieter gegeben oder unbekehrt und der Vermieter hat dir dann telefonisch gesagt: ne, den will ich net? Das mit dem Arzt ist jedenfalls nicht schlecht. Vermutlich kann er bestätigen, dass du wegen Kopfschmerzen da gewesen bist und ein anschließender Allergietest negativ war. Aber es muss ja schließlich ein Grund für den Test gegeben haben = die Kopfschmerzen bzw. andere körperliche Beschwerden. Umsonst bist du schließlich nicht zum Arzt gegangen und vermutlich hast du ihm ja auch gesagt, dass es wegen der Wohnungsverhältnisse dir schlecht geht ;) = Pluspunkt. Ansonsten hilft nur: rechtlichen Rat einholen. Viel Glück. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von GAST | 20.04.2010 - 13:51 |
Na ich habe denen die Wohnung gezeig und die mussten ne Selbstauskunft hin schicken und er hat dann angerufen oder gewartet bis ich mich mal gemeldet habe. Naja, okay danke für die Ratschläge, ich werde mich mal um so ein Beratungstermin kümmern. |
Antwort von ANONYM | 20.04.2010 - 14:00 |
Die Freundin (Mit-Mieterin) + Baby bekommen Stütze? Der Freund der Mitmieterin wohl ebenfalls. Weil beide keine gemeinsame Anschrift haben = mehr als dass ihnen zusteht wenn sie eine gemeinsame Wohnung hätten. Wohnen (schlafen + tagsüber aufhalten) tut er aber bei ihr? Wenn man böse wäre, könnte man beim Amt Mitteilung vom Sachverhalt machen, ebenso beim Jugendamt, wenn dem Baby was ab geht. Vielleicht würde der Freund ja doch bei der Freundin offiziell einziehen, wenn er wüsste, dass er notfalls Ärger vom Amt kriegen kann (möchte nicht von Drohung / Erpressung usw. sprechen - aber Fakten auf den Tisch....) Der einfachste Weg wäre ja, er würde in deinen Mietvertrag einsteigen und das Amt würde dann hier die Miete übernehmen. Dann hätte dein Vermieter keinen Mietausfall. Wenn der andere Mitbewohner (der, der gar nicht mehr da wohnt) meint, mit der mtl. Mietzahlung sei er auf der sicheren Seite: vermutlich falsch gedacht - er ist nach wie vor Mitmieter und genauso wie die anwesenden Mieter für den Zustand der Mietsache und den Verbrauch der Nebenkosten verantwortlich. Ich gehe davon aus, dass die Nebenkosten nicht pro Zimmer sondern für die Wohnung insgesamt abgerechnet werden. Wie wird eigentlich die Wohnung bezahlt? Gesamtmiete : 3 und alle bezahlen einzeln oder gemeinsam usw. Da kann es dem anderen Mitmieter nicht egal sein, wie hoch die Wasserkosten oder Heizkosten für die Wohnung sind. Nachzahlungen muss er wohl mitbezahlen. |
Antwort von thaddaeus1990 (ehem. Mitglied) | 20.04.2010 - 14:02 |
Ruf doch einfach mal beim Mieterschutzbund an,oder schreibe dahin ;) Die können dir auf jeden Fall sagen,wie du weiter aggieren könntest! |
Antwort von GAST | 20.04.2010 - 14:11 |
das bringt nix, seine Ex hat ihn da schon angeschissen letztes Jahr, weil sie mit ihn auf kriegsfuss ist und er sie mit nem kind sitzen lassen hat. Sie hat selbst angegeben wie oft er in seiner Wohnung is und so weiter. Er hat 3 Monate Sperre bekommen und das Amt hat die Miete direkt zu seinem Vermieter geschickt. Da hat er einfach sich von seiner Freundin aushalten lassen und der stört es auch nicht, hat auch wegen Betrug mal 3 monate sperre bekommen. Lässt sie sich geld von ihrer mutter geben und hat ja noch so darlehn oder so wo sie 5000 euro hat...die hat genug geld....die abrechnung is für die ganze wohnung. mieter zahlt jeder seit märz selbst seinen anteil ein. wird ganze miete durch 3 gerechnet. die abrechnung wird ja extra gezahlt und die is ihn schnuppe, da er ja nicht da is..... |
Antwort von thaddaeus1990 (ehem. Mitglied) | 20.04.2010 - 14:13 |
Studierst Du? Weil wenn ja,dann würde ich Dir empfehlen schleunigst der deutschen Sprache mächtig zu werden o.O |
Antwort von GAST | 20.04.2010 - 14:22 |
Keine Angst, ich bin der deutschen Sprache schon mächtig. Ich habe leider nur keine Zeit jetzt darauf zu achten, denn ich mache gerade nebenbei Hausaufgaben und außerdem geht es hier nicht um meine Sprache. Da kann ich abkürzen oder schreiben wie ich möchte, hauptsache die Leute verstehen mich. Und nein, ich studiere nicht! |
Antwort von GAST | 20.04.2010 - 14:40 |
du nervst merh sag ich dazu net |
Antwort von cleosulz | 20.04.2010 - 14:42 |
Nur weil ich neugierig bin - mit deiner Frage zur Beendigung des Mietverhältnisses hat es nichts zu tun. Die Mitmieterin (deine Freundin mit Baby) hat einen Freund, der zwar ständig da ist,Probleme macht, aber offiziell nicht in der WEG wohnt. Dieser Freund bezieht Geld von Amt und hat einen Hund. Dieser Freund hat eine Ex-Freundin mit Kind, die ihn "beim Amt angeschissen" hat, die aber nicht deine Mitmieterin mi Baby ist. Ist das Baby der Mitmieterin das Kind des Freundes? Von was lebt die Mitmieterin - Arbeitet sie, Elternzeit, Stütze usw? Die Verhältnisse in der WEG sind recht interessant. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von GAST | 20.04.2010 - 14:47 |
@rofessorstreber-----> du nervst auch. Dann guck doch wo anders! @leosulz Ja, das Kind ist von ihn. Soweit wir es wissen, da sie vorher mit den Bruder herum gemacht hat. Als Vater ist jedenfalls er eingetragen. Derzeit ist sie in Elternzeit. Davor hat sie Harz4 bezogen und ist auf 160€ Basis in einem Schuhladen als Aushilfe arbeiten gegangen, was ihr aber auch schon zuviel war. |
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