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An alle politiker^^

Frage: An alle politiker^^
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Wer muss Sozialversicherung entrichten?
Frage von borderlands (ehem. Mitglied) | am 25.03.2010 - 20:30

 
Antwort von GAST | 25.03.2010 - 20:32
Also
den Beitrag zur SV teilen (Besonderheiten beachten; nicht alles 50/50) sich AG und AN, abgeführt wird er vom AG. Der AN-Anteil wird vom AG dazu einbehalten.


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Antwort von borderlands (ehem. Mitglied) | 25.03.2010 - 20:35
sry aber ich versteh von deiner antwort garnix,
ich muss diese frage zu morgen echt gut beantworten aber ich weiß nich wie


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Antwort von Cyanwasserstoff (ehem. Mitglied) | 25.03.2010 - 20:37
AN= Arbeitnehmer ; AG= Arbeitgeber ; SV= Sozialversicherungen


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Antwort von Cyanwasserstoff (ehem. Mitglied) | 25.03.2010 - 20:39
5 Sozialversicherungen gibt es (Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung)
Für weitere Infos siehe :
http://www.netzwissen.com/gesellschaft-politik/sozialversicherung-saeulen.php


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Antwort von borderlands (ehem. Mitglied) | 25.03.2010 - 20:40
ja das weiß ich, was meint er mit teilen?


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Antwort von Cyanwasserstoff (ehem. Mitglied) | 25.03.2010 - 20:42
Er meint das bei bestimmten Sozialversicherungen einen Teil der AN und der andere Teil der AG übernimmt! Als AN zahlst du nicht den vollen Satz bei bestimmten Sozialversicherungen sondern vll nur 50 % und die anderen 50 % werden vom AG gezahlt ^^

 
Antwort von GAST | 25.03.2010 - 20:44
Okay, die Frage lautet ja wer sie entrichten muss. Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber einen Bruttolohn. Daran wird der Beitrag zur Sozialversicherung bemessen. Darunter fallen die Beiträge für die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Die Summe dessen, also der zu zahlende Beitrag zur Sozialversicherung (Oberbegriff für eben genannte) wird vom Arbeitgeber einbehalten und inklusive seines Anteils entrichtet.

 
Antwort von GAST | 25.03.2010 - 20:49
...Anmerkung: Genau, z. B. wird der Beitrag zur Unfallversicherung komplett vom AG übernommen, wohingegen der AN bei der Krankenversicherung stärker belastet wird..


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Antwort von Waldfee1 | 25.03.2010 - 21:06
So einfach ist es dann wohl auch wieder nicht. Was ist denn mit den ganzen Arbeitslosen, den Beamten, den Selbstständigen, ...?

Erstmal was ganz allgemeines zum Thema Sozialverischerung: Die Sozialvericherung ist ein vom Staat geschaffenes, auf Versicherungspflicht beruhendes Vorsorgesystem,für Arbeiter und Angestellte. Es hat die Aufgabe, den Eintritt bestimmter Risiken (Krankheit, Unfall, Rente,...) zu verhüten und bei Eintritt solcher Risiken unplanmäßige Ausgaben und Verluste an Arbeitseinkommen auszugleichen.

Die Sozialversicherung in Deutschland ist auf die Arbeitnehmer ausgerichtet. Trotzdem sind Selbstständige manchmal verpflichtet oder berechtigt ebenfalls den Schutz der Sozialversicherung in Anspruch zu nehmen und dafür zu bezahlen. Grundsätzlich besteht für Selbstständige jedoch Sozialversicherungsfreiheit. Auch Beamte haben keine Möglichkeit die gesetzl. Sozialversicherung in Anspruch zu nehmen.

Das Abführen der Sozialversicherungsbeiträge in der richtigen Höhe, gehört zu den Pflichten eines Arbeitgebers. In Deutschland besteht ein System der sozialen Sicherung für AN durch den AG. Es beruht auf dem Prinzip der Versicherung. Das heißt, die Versicherten zahlen Beiträge und erwerben dafür den Anspruch auf Leistungen im Bedarfsfall.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Bruttolohn des Arbeitnehmers berechnet und werden (mit wenigen Ausnahmen) zu gleichen Teilen von AG und AN getragen.

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