kein Praktikum?
Frage: kein Praktikum?(7 Antworten)
Samstag/ Sonntag/ gesetzliche Feiertage: Minderjährige: Grundsätzlich gilt für Minderjährige die 5- Tage- Woche. Am 25.12.09, hat dann mein Freund laut gesetz frei und mus nicht arbeiten stimmts? Was ist wenn der Chef sagt, du musst von 8-13 Uhr arbeiten? |
GAST stellte diese Frage am 15.12.2009 - 17:54 |
Antwort von BluBBs0309 (ehem. Mitglied) | 15.12.2009 - 17:56 |
Dann |
Antwort von GAST | 15.12.2009 - 17:58 |
? Am 25.12., 01.01., am ersten Osterfeiertag und am 01.05. dürfen Minderjährige ohne Ausnahme nicht beschäftigt werden. Da steht er darf nciht arbeiten, am 25.12.09, aber der Chef sagt er msus arbeiten |
Antwort von BluBBs0309 (ehem. Mitglied) | 15.12.2009 - 18:03 |
Dann darf er nicht arbeiten gehen und der Chef macht sich, meines Wissens, damit Strafbar. Warum erkundigt sich dein Kumpel nicht einfach selbst? Und warum stellst du so kuriose Fragen, die eigentlich schnell selbst zu beantworten sind? Und warum kündigt dein Kumpel nicht, wenn dort alles so Kacke ist? |
Antwort von brabbit | 15.12.2009 - 18:06 |
Onepiece braucht sich hier nicht rechtfertigen. Es gibt 1000 User hier die banale Fragen stellen. Wir helfen und doch alle gerne. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 15.12.2009 - 18:06 |
Wo arbeitet dein Freund denn, dass da am 25.12. gearbeitet wird? Wenn im Gesetz steht: Darf an bestimmten Tagen nicht beschäftigt werden, dann darf ein Jugendlicher da nicht arbeiten. Wenn dein Freund seinen Chef auf das Jugendarbeitsschutzgesetz hinweist, kann der das da schließlich nachlesen. Das JuArbSchG ist dafür ja da, dass es eingehalten wird, ansonsten gibt es ja auch noch das Gewerbeaufsichtsamt. Eine Anzeige/mitteilung dorthin wird sich aber voraussichtlich nicht förderlich auf das Betriebsklima auswirken. Dein Freund soll sich an den Betriebsrat wenden. LG Cleosulz ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von matata | 15.12.2009 - 18:08 |
In was für einem Betrieb arbeitet denn dein Kumpel? Es gibt tatsächlich auch Betriebe, die arbeiten das ganze Jahr: Spitäler und Krankenhäuser, gewisse Bäckereien und Konditoreien, im Gastgewerbe und in der Hotellerie. Das sind dann eben die Ausnahmen von diesen Regeln. Das soll doch dein Kollege mit seinem Chef selber abmachen. Und wenn er mit ihm nicht klar kommt, dann muss er halt bei der Gewerkschaft oder beim entsprechenden Berufsverband nachfragen. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von GAST | 15.12.2009 - 18:13 |
einzelhandelskaufmann real |
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