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Wohngeld

Frage: Wohngeld
(56 Antworten)


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Hallo miteinander,


vielleicht kennt jemand das Problem:
Ich habe eine Absage vom Wohngeldamt bekommen.
Ich mache seit 01.08.2009 ne Ausbildung, BAB wurde bereits abgelehnt...

Folgendes steht jetzt vom Wohngeldamt drin:

"Der Antrag wird abgelehnt, weil kein Wohngeldanspruch besteht.
Nach § 20 Abs 2 WoGG ist dieses Gesetz nicht auf Haushalte anzuwenden, zu denen ausschließlich Haushaltsmitglieder rechnen, denen Leistung zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem §§ 59, 101 Abs 3 oder § 104 Drittes Buch Sozialgesetzbuchdem Grunde nach zustehen würden. Das gilt auch, wenn dem Grunde nach Förderungsberechtigte der Höhe nach keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.
Der Ablehnungsgrund gilt nur dann nicht, wenn Ausbildungsförderungsleistungen ausschließlich als Darlehen gewährt werden."

Vielleicht kann mir jemand von euch sagen was damit jetzt gemeint ist.

Vielen Dank im Vorraus.
Frage von Obrigado (ehem. Mitglied) | am 21.11.2009 - 13:08


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Antwort von auslese | 21.11.2009 - 13:13
Na
das heißt soviel wie: Entweder du kriegst BAB oder Wohngeld, beides geht nicht.

Wohnst du noch bei deinen Eltern?


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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 21.11.2009 - 13:14
ja aber die Absage von BAB hab ich denen ja mit zugeschickt...
nein ich wohne seit 01.09.09 nich mehr bei meinen Eltern...


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Antwort von auslese | 21.11.2009 - 13:18
Oh, ach so. Ja, hab ich falsch verstanden.
Dann wird es so sein, dass deine Eltern zu viel Einkommen haben - d.h. sie werden dazu verpflichtet, laut Gesetz, für deinen Unterhalt zu sorgen.

Es geht mich ja nichts an, aber wieviel verdienen die denn Netto?


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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 21.11.2009 - 13:20
kann ich dir gar nich sagen aber ich habe nur einen elternteil...
aber wohngeld ist doch unabhängig vom einkommen meiner eltern oder?


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Antwort von miroke (ehem. Mitglied) | 21.11.2009 - 13:20
gab es auch eine begründung warum BAB abgelehnt wurde?
also ich kriege BAB und da steckt unter andren mein geld für die miete und fahrtkostenanteil für den weg zur arbeit weil des auch noch bissl weiter weg ist.
verdienen deine eltern viel oder woran könnte das liegen, dass dein BAB-Antrag abgelehnt wurde?


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Antwort von miroke (ehem. Mitglied) | 21.11.2009 - 13:22
naja im normalfall soll man es aber trotzdem mit BAB probieren.
wohngeld ist, sag ich mal ganz dumm, nicht so ne ausbildungssache.


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Antwort von StTischtennis (ehem. Mitglied) | 21.11.2009 - 13:23
du bekommst kein wohngeld, weil du theoretisch als azubi anspruch auf bafög hast. man müsste daher einen antrag auf bafög stellen. das hast du ja schon getan. nun haben die beim bafög geprüft wie dein verhältnis einkommen zu ausgaben ist und da ist wohl dein einkommen ausreichend, da bafög abgelehnt wurde. d.h. für dich, dass du weder anspruch auf bafög hast,noch auf wohngeld, da dein einkommen zu hoch ist. falls du daran zweifelst, würde ich es mal noch mal mit bafög probieren. oft wurde bei meinen komilitonen nämlich verschwiegen, dass es auch werbekosten gibt... und damit rutschen viele, die sonst keinen anspruch auf bafög hätten nämlich doch rein und bekommen es.


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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 21.11.2009 - 13:25
Also wir vermuten, dass es daran liegt, dass meine Schwester jetzt fest arbeitet... aber ich zitiere mal die Absage:

Dem Antrag kann leider nicht entsprochen werden.
Dem Auszubildenen stehen die für seinen Lebensunterhalt und für seine Berufsausbildung erforderlichen Mittel anderweitig zur Verfügung (ich befürchte damit ist das Kindergeld gemeint), Berechnung siehe Anlage. Rechtsgrundlage dieser Entscheidung sind die §§ 59 ff SGB III. Die Einkommenanrechung beruht auf § 71 SGB III in Anwendung der Vorschriften des Vierten Abschnitts des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) mit den hierzu ergangenen Rechtsverordnungen.


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Antwort von auslese | 21.11.2009 - 13:26
Nein, Wohngeld ist immer abhängig vom Einkommen der Eltern bzw von dir. Da du aber keiner beruflichen Tätigkeit nachgehst, sondern eine Ausbildung machst, hast du kein Einkommen, bist somit nicht wohngeldberechtigt, müsstest also zu Hause wohnen.

Es gibt aber, um dir etwas Hoffnung zu machen, die Möglichkeit über die sog. "Härtefallregelung" einen Antrag auf eigenen Wohnraum zu stellen. Da müsstest du dann aber nicht zur Wohngeldstelle, sondern zur Arge.


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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 21.11.2009 - 13:27
Bafög hab ich nie beantragt, das war BAB... aber bei Bafög müsste ich das ja später zurückzahlen, des ist auch nicht so toll... aber ich muss doch BAB oder Wohngeld kriegen als Azubi oder nicht?


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Antwort von miroke (ehem. Mitglied) | 21.11.2009 - 13:33
wie weit weg wohnste von deinen eltern?
ist ja auch nicht ganz irrelevant


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Antwort von auslese | 21.11.2009 - 13:34
Nein, staatliches Kindergeld steht grundsätzlich immer dem Erziehungsberechtigten zu, es sei denn der Jugendliche lebt nicht mehr im Elternhaus oder hat bereits eine eigene Wohnung - dann steht das Kindergeld auch dem Kinde zu.
Zitat:
aber ich muss doch BAB oder Wohngeld kriegen als Azubi oder nicht?

Nein, denn deine Mutter wird ein zu hohes Einkommen haben, denn bei jeder Berechnung (also wenn du staatliche Leistungen in Anspruch nehmen möchtest) des Kindes wird das Einkommen der Eltern mit berücksichtigt - und du sagtest ja, dass dein ANtrag abgelehnt wurde.


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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 21.11.2009 - 13:34
hmm, so etwa 8 km von denen entfernt...


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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 21.11.2009 - 13:36
ja aber begründen kann ich das nicht, aber ganz ehrlich: wenn ein elternteil reicht, dass man keinen Anspruch auf BAB und Wohngeld hat, dann kann doch niemand BAB oder wohngeld kriegen der beide elternteile hat, des is doch nich möglich....


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Antwort von auslese | 21.11.2009 - 13:39
Doch, dank Agenda 2010, Hartz4 und Jobs im Niedriglohnsektor ist das sehr wohl möglich :-)


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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 21.11.2009 - 13:42
@miroke: darf ich fragen wie du BAB bekommen hast? Also wie du die Bedingungen erfüllen konntest?


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Antwort von auslese | 21.11.2009 - 13:44
EDIT:
Zitat:
Also wir vermuten, dass es daran liegt, dass meine Schwester jetzt fest arbeitet...

Das spielt bei der Berechnung tatsächlich noch eine Rolle.

Könnte es sein, dass deine Schwester noch mit in der Bedarfsgemeinschaft, d.h. bei euch zu Hause wohnt?

Und wie ist das jetzt eigetlich, du hattest geschrieben, du wohnst seit September in einer eigenen Wohnung.. Wer finanziert den Spaß eigentlich?


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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 21.11.2009 - 13:49
Ja meine Schwester wohnt bei meinen Eltern...

Und meine Wohnung zahle ich ganz alleine, deswegen benötige ich ja so dringend einen finanzielle Hilfe...


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Antwort von miroke (ehem. Mitglied) | 21.11.2009 - 13:49
also naja bei mir gibts schonmal nen erheblichen distanz unterschied.
ich wohn in erfurt, meine eltern in schweinfurt. das sind ca. 160 km entfernung zum elternhaus.
mein vater ist berufstätig verdient aber auch nicht die welt und meine mutter ist hausfrau.
was mein bruder verdient hat mit der ganzen sache nix zu tun, da er nicht mein erziehungsberechtigter oder sowas in der art ist.
hat zwar lang gedauert aber mein antrag wurde gleich beim ersten mal angenommen.


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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 21.11.2009 - 13:51
hmm, das klingt nicht zwingend anders als bei mir, bis auf die distanz natürlich aber die wurde ja in dem schreiben nie erwähnt...
das is doch alles echt ein rotz...

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