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Wohngeld

Frage: Wohngeld
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Hallo miteinander,


vielleicht kennt jemand das Problem:
Ich habe eine Absage vom Wohngeldamt bekommen.
Ich mache seit 01.08.2009 ne Ausbildung, BAB wurde bereits abgelehnt...

Folgendes steht jetzt vom Wohngeldamt drin:

"Der Antrag wird abgelehnt, weil kein Wohngeldanspruch besteht.
Nach § 20 Abs 2 WoGG ist dieses Gesetz nicht auf Haushalte anzuwenden, zu denen ausschließlich Haushaltsmitglieder rechnen, denen Leistung zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem §§ 59, 101 Abs 3 oder § 104 Drittes Buch Sozialgesetzbuchdem Grunde nach zustehen würden. Das gilt auch, wenn dem Grunde nach Förderungsberechtigte der Höhe nach keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.
Der Ablehnungsgrund gilt nur dann nicht, wenn Ausbildungsförderungsleistungen ausschließlich als Darlehen gewährt werden."

Vielleicht kann mir jemand von euch sagen was damit jetzt gemeint ist.

Vielen Dank im Vorraus.
Frage von Obrigado (ehem. Mitglied) | am 21.11.2009 - 13:08


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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 25.11.2009 - 10:16
brutto
bin ich bei 547 euro im ersten lehrjahr...


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Antwort von miroke (ehem. Mitglied) | 25.11.2009 - 10:29
da ich einige sachen nicht genau wissen konnte, kann ich da nix genaues sagen. aber so ungefähr 120 € BAB müsstest du scho bekommen.
also wenn dann würdest du halt nicht so nen hohen Satz bekommen weil du recht viel als azubi verdienst.


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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 25.11.2009 - 10:40
aber das is ja eben das schöne: ich brauch nicht allzu viel geld dazu!
die 100euro würden mir reichen um z.b. GEZ zahlen zu können und für n paar klamotten, da würden mir die 100euro reichen..


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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 26.11.2009 - 15:56
kennt das jemand mit dem Zuschuss vom JobCenter?
Das soll ich ja jetzt machen... da könnt ich dann von der GEZ befreit werden und auch ne Monatskarte vergünstigt bekommen.. angeblich...


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Antwort von algieba (ehem. Mitglied) | 26.11.2009 - 16:12
Der Zuschuss vom Jobcenter heißt AlgII/Hartz IV.
Wenn du das (aufstockend) kriegst, dann kannst du dich mit dem Bescheid von der GEZ befreien lassen (aber nur für den Bewilligungszeitraum; was du denen bereits schuldest, musst du denen wohl zahlen).
Ob du die Monatskarte vergünstigt bekommst, hängt von deiner Kommune ab. Also, ob es da Nahverkehrsvergünstigungen für Hartz-IV-Empfänger gibt (heißen meist Sozialtickets).


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Antwort von auslese | 26.11.2009 - 20:37
Zitat:
Er hat mir jetzt den Tipp gegeben zum JobCenter zu gehen und nach einem Zuschuss zu den ungedeckten Unterkunftskosten
zu beantragen, aber es sieht eher schlecht aus weil ich kein BAB bekomme...

Bei BAB selber soll ich einen Widerspruch einreichen, aber die Chancen stehen schlecht weil die Fakten ja gegeben sind, dass
du zu viel Einkommen hast, genauso wie ich...

Da hat er dir nen ziemlichen Stuss erzählt. Ein Mietzuschlag steht dir ganz gewiss nicht zu, da du eben nicht BAB-berechtigt bist.
und Werbungskosten (ua könntest du dort deine Fahrtkosten geltend machen) kannst du mWn als Azubi auch nicht absetzen, da du ja noch keine Lohnsteuern zahlst, anders sähe es aus, wärest du BAB-berechtigt, aber biste ja nicht.
Und joa, mit ner eigenen Wohnung wirst du dich wohl übernehmen. Musst du wissen, wie und wo du deine Prioritäten setzt.


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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 27.11.2009 - 08:53
hmm, okay...
also Hart IV wär ja so ne sache, des würd ich mir jetzt nich unbedingt antun wollen weil man da ja im Formular sein ganzes Leben eintragen muss...
aber ohne diesen Zuschuss wär ich ja dann wohl aufgeschmissen und müsste ja alles selber finanzieren, also auch GEZ, kann das sein`?


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Antwort von RichardLancelot | 27.11.2009 - 09:15
Ich hoffe du nimmst mir das jetzt nicht übel, aber du stellst ständig die gleichen Fragen.
Und zum Thema HartzIV: Bist du denn da bezugsberechtigt?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/auszubildene0344e199030cc990a.php


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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 27.11.2009 - 12:01
ja ich weiß, die fragen binden sich, aber ich bin in einer schwierigen situation mit der ich nie gerechnet hätte...
was würdest du an meiner stelle machen lancelot?


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Antwort von RichardLancelot | 27.11.2009 - 14:33
Über Texte kommt vieles falsch rüber, darum möchte ich betonen dass das kein Vorwurf ist
Ich hätte mir ehrlich gesagt vor meinem Auszug intensiv Gedanken gemacht, ich hätte mit meinen Eltern ein Konzept zur Finanzierung erarbeitet, ich hätte mich bei der GEZ abgemeldet (zur Not hätte ich vorher einen Scheinverkauf über einen Rundfunkempfänger getätigt) und ich würde auch das Gespräch mit meinem Chef suchen ob es nicht 40-50€ mehr im Monat sein können. Ich war auch schon studieren, hab Lehre gemacht und war 2 Jahr in der Berufsschule zur schul. Ausbildung und ich hab es irgendwie ohne staatl. Mittel hinbekommen. Darum denke ich dass du das auch schaffen kannst. Mach dich doch nicht abhängig von Sozialleistungen.
btw: HartzIV kannst du natürlich erstmal versuchen.


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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 27.11.2009 - 17:13
hmm, da haste auf jeden fall recht, ich bin da ein bißchen blauäugig rangegangen... ich war mir sicher, dass ich wohngeld bekomme und auch von der GEZ befreit werde, damit hätte ich ja überhaupt kein problem alles zu finanzieren...
wenn die GEZ nicht wäre würde es eventuell sogar klappen, aber ich werd davon halt nicht befreit...
ich kann auf keinen fall beim chef nach einer gehaltserhöhung fragen, ich hab ja montag grade mal die probezeit meiner ausbildung hinter mir gelassen...
hartz IV ist echt so ne sache, ich will das echt nicht haben weil ich befürchte, dass das arbeitsamt mich irgendwann genauso stressen wird wie die GEZ... aber mir bleibt ja nix anderes übrig...


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Antwort von auslese | 27.11.2009 - 17:39
Du schon wieder...
Zitat:
hartz IV ist echt so ne sache, ich will das echt nicht haben weil ich befürchte, dass das arbeitsamt mich irgendwann genauso stressen wird wie die GEZ... aber mir bleibt ja nix anderes übrig...

Du wirst kein Hartz 4 bekommen, da du nicht bedürftig bist bzw wird das Amt nichts zahlen, da deine Mutter zuviel verdient. Es wird immer zuerst geschaut, was man bei den Eltern holen kann.
Und außerdem hast du doch auch das Geld für eine eigene Wohnung ;) So ein "Privileg" ist für Auszubildene (sofern nicht anders geregelt, da unzumutbar) gar nicht vorgesehen. Wahrscheinlich werden die dir sagen, dass du wieder bei deiner Mutter einziehen sollst.
Zitat:
wenn die GEZ nicht wäre würde es eventuell sogar klappen, aber ich werd davon halt nicht befreit...

Weshalb bezahlst du auch die GEZ..?


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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 30.11.2009 - 22:26
ich zahl gez weil ichs muss, is doch ganz einfach... ich würd auch lieber drauf verzichten....


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Antwort von viorella (ehem. Mitglied) | 15.12.2009 - 18:17
solange du keine soziale hilfe erhälts wirst du auch nich von der GEZ befreit...(meiner meinung nach ist das eh nur abzocke und jedesmal wenn ich aufm kontoauszug sehe wieviel ich für den mist bezahle da könnte ich platzen) ich war auch in der gleichen situation, bin stundenlang in den ämtern rumgeirrt bis ich mir dann letztendlich einen bildungskredit nehmen musste, den ich dann nach 4 jahren zurückbezahlen muss(mit zinsen natürlich).ich kriege 300 euro monatlich und nach 4 muss ich 120 monatlich zurück bezahlen.


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Antwort von auslese | 16.12.2009 - 00:29
Zitat:
ich zahl gez weil ichs muss, is doch ganz einfach... ich würd auch lieber drauf verzichten....

..weil du also "musst" xD
Bleibst du auch immer, wenn rot ist, vor der Ampel stehen, obwohl kein Auto kommt?
Du solltest evtl mal anfangen, die Dinge, wie sie zu sein scheinen, zu hinterfragen. Mit der GEZ unterstützt du ein System, was durchsetzt ist von Parteifunktionären und damit sozusagen zu einem unlauteren "Meinungswettbewerb", da freier und unabhängiger Journalismus verhindert wird, führt.
Es ist zwar gut, dass es eine staatlich festgelegte und von ihr regulierte Rundfunkanstalt gibt, die va kritisch/investigativ berichtet, aber dann sollte diese auch eine transparente Administrative mit unabhängig gewählter Kontrollinstanz haben - eine die eben nicht durch politische Direktmandate manipulierbar wäre.

 
Antwort von GAST | 16.12.2009 - 00:45
warum sind bab und wohngeld zusammen nicht möglich ?
damals war das gang und gebe , wie ich aus geschichten höre .

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