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Wohngeld

Frage: Wohngeld
(56 Antworten)


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Hallo miteinander,


vielleicht kennt jemand das Problem:
Ich habe eine Absage vom Wohngeldamt bekommen.
Ich mache seit 01.08.2009 ne Ausbildung, BAB wurde bereits abgelehnt...

Folgendes steht jetzt vom Wohngeldamt drin:

"Der Antrag wird abgelehnt, weil kein Wohngeldanspruch besteht.
Nach § 20 Abs 2 WoGG ist dieses Gesetz nicht auf Haushalte anzuwenden, zu denen ausschließlich Haushaltsmitglieder rechnen, denen Leistung zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem §§ 59, 101 Abs 3 oder § 104 Drittes Buch Sozialgesetzbuchdem Grunde nach zustehen würden. Das gilt auch, wenn dem Grunde nach Förderungsberechtigte der Höhe nach keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.
Der Ablehnungsgrund gilt nur dann nicht, wenn Ausbildungsförderungsleistungen ausschließlich als Darlehen gewährt werden."

Vielleicht kann mir jemand von euch sagen was damit jetzt gemeint ist.

Vielen Dank im Vorraus.
Frage von Obrigado (ehem. Mitglied) | am 21.11.2009 - 13:08

 
Antwort von GAST | 21.11.2009 - 13:51
lol


ihr deutschen habt aber ur komische ämter xD
hier in österreich wien geht alles total easy xD


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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 21.11.2009 - 13:53
ja is schon klar, da wär ich auch lieber Ösi!


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Antwort von auslese | 21.11.2009 - 13:56
Zitat:
Ja meine Schwester wohnt bei meinen Eltern...

Und meine Wohnung zahle ich ganz alleine, deswegen benötige ich ja so dringend einen finanzielle Hilfe...

Schilder jetzt mal vernünftig, wie die Lebensumstände deiner Eltern sind.
Sind sie geschieden? Also lebt deine Mutter allein oder hat sie einen neuen Partner, sind aber nicht verheiratet..?


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Antwort von miroke (ehem. Mitglied) | 21.11.2009 - 13:58
bürokratie und deutschland gehören halt zusammen wie simpsons und die farbe gelb.

und ja deine schwester könnte wie auslese sagte doch ne rolle spielen wenn sie noch daheim wohnt und geld verdient. ich glaub da wird alles zusammen also ein haushalteinkommen berechnet, heißt Mutter+Schwester.


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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 21.11.2009 - 14:02
hach das is so fantastisch... aber das wohngeldamt wollte derartige sachen gar nich wissen... also was meine schwester verdient... des war nur bei BAB angefragt worden...

Ja meine Mutter verdient ganz normal, nix großes... sie wohnt mit meiner schwester alleine, mein leiblicher vater hat nie eine rolle gespielt, er war nie im haushalt vertreten...


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Antwort von auslese | 21.11.2009 - 14:04
Zitat:
und ja deine schwester könnte wie auslese sagte doch ne rolle spielen wenn sie noch daheim wohnt und geld verdient. ich glaub da wird alles zusammen also ein haushalteinkommen berechnet, heißt Mutter+Schwester.

Nur wenn die Mutter Hartz 4 ist oder zusätzlich Wohngeld beantragt, weil sie evtl zu wenig Einkommen hat.


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Antwort von miroke (ehem. Mitglied) | 21.11.2009 - 14:07
wohnt der trotzdem in der nähe?
so assi des ist, ne freundin von mir hatte das gleiche problem als sie bafög beantragt hatte. da wurde sie immer auf ihren vater verwiesen mit den sie aber seit jahren nie was zu tun hatte. also da muss ma scho wirklich sehr hart kämpfen wenn man sich da durchsetzen möchte -.-


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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 21.11.2009 - 14:09
ja bei BAB war des auch so... ich hab den nie gesehen und soll jetzt mit ihm kontakt aufnehmen... aber ich weiß nich wo er wohnt, des einschreiben kam zurück... da hätte sich das arbeitsamt drumm gekümmert, aber so weit kam es nie...


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Antwort von auslese | 21.11.2009 - 14:17
Zitat:
Ja meine Mutter verdient ganz normal, nix großes... sie wohnt mit meiner schwester alleine, mein leiblicher vater hat nie eine rolle gespielt, er war nie im haushalt vertreten...

Besteht Kontakt zum Vater? Er wäre zum Unterhalt der Kinder verpflichtet, es sei denn er ist gänzlich unbekannt und deine Mutter hat euch alleine großgezogen.
Zahlt er Unterhalt?
____
Deine Mutter verdient also "ganz normal".. - kriegt also auch kein Wohngeld (da zu hohes Einkommen)..?
Deine Schwester wird durch deinen BAB Antrag dazu verpflichtet, ihren anteiligen monatlichen Mietkostenbeitrag zu zahlen, dadurch ist deine Mutter finanziell "entlastet" und kann somit deinen Lebensunterhalt finanzieren. Alles ist natürlich vom Einkommen abhängig, da du aber keine konkreten Zahlen nennst, kann ich hier auch nur mutmaßen und dir keine verbindlichen Auskünfte geben.

Trotzdem verstehe ich nicht recht, wie du die Miete bisher überhaupt tragen konntest. Arbeitest du noch nebenher?


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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 21.11.2009 - 14:36
Es gibt überhaupt gar keinen Kontakt zum Vater, er hat auch nie Unterhalt oder irgendwas gezahlt, meine Mutter hat uns alleine großgezogen...
Ich kann dir gar nich sagen was sie verdient, ich habe ihre Lohnabrechnung nich vor mir liegen...

Die Miete kann ich zahlen weil ich verhältnismäßig viel verdiene als Azubi, etwa 430 euro netto... aber trotzdem reicht es nicht ganz um alles finanzieren zu können, das is halt das problem...


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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 21.11.2009 - 15:10
was gäbe es denn noch so für möglichkeitenh für mich? was würdet ihr machen?


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Antwort von cleosulz | 21.11.2009 - 15:46
Einen Antrag auf Bafög hast du noch nie gestellt?
Nur einen Antrag auf Ausbildungsbeihilfe?
Hast du schon einmal geprüft, ob - falls du einen Antrag auf Bafög stellen würdest - dieser gelehnt wird/würde.
Dann hättest du wohl Anspruch auf Wohngeld.
Würde dem Antrag auf Bafög zugestimmt, dann fällt der Wohngeldanspruch weg.
Guck mal da:
http://www.kiel.de/Aemter_61_bis_92/55/Wohngeld/WohngeldSchueler.htm

Dein Problem dürfte also sein, dass du - wenn du es beantragen würdest, Bafög beziehen könntest (ggf. teilweise als Darlehen) und damit nicht mehr wohngeldberechtigt bist.
Nur wenn Bafög und BAB abgelehnt werden, könnte Wohngeld bezahlt werden bzw. wenn Bafög ausschließlich auf Darlehensbasis gewährt wird.
________________________
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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 21.11.2009 - 18:57
ja dann erklärt sich das auch warum ich ne Absage bisher habe weil ja immer alles auf die anderen geschoben wird...


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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 25.11.2009 - 09:41
Hallo nochmal,
also ich hab ne Absage vom Wohngeldamt gesprochen und mit dem Bearbeiter gesprochen, welcher mir Folgendes mitgeteilt hat:

Grundsätzlich hätte ich Anspruch auf BAB, deswegen werde ich kein Wohngeld erhalten!
Wenn ich jetzt z.B. eine zweite Ausbildung beginnen würde und ich vom Arbeitsamt kein Recht auf BAB mehr hätte,
dann würde ich Wohngeld bekommen...

Er hat mir auch erklärt weshalb ich kein BAB bekomme:
Die Ausbildungsvergütung und das Einkommen von meiner Mutter sind zu hoch!

Meine Mutter hat, abgezogen von Freibeträgen, einen Einkommensüberschuss von etwa € 800,- !
Laut Arbeitsamt ist sie verpflichtet mir 55% dieses Überschusses an mich weiterzuleiten, das wären etwa € 368,54,- !
Addiert mit meinem Ausbildungsgehalt komme ich über €623,- und somit habe ich zu viel Einkommen für BAB
(€623,- ist die Grenze für BAB, wenn ich drunter bin bekomme ich das Geld, wenn ich drüber bin bekomme ich es nicht.)

Er hat mir jetzt den Tipp gegeben zum JobCenter zu gehen und nach einem Zuschuss zu den ungedeckten Unterkunftskosten
zu beantragen, aber es sieht eher schlecht aus weil ich kein BAB bekomme...

Bei BAB selber soll ich einen Widerspruch einreichen, aber die Chancen stehen schlecht weil die Fakten ja gegeben sind, dass
du zu viel Einkommen hast, genauso wie ich...

Hoffentlich hab ich das soweit verständlich aufgeschrieben ;)

Hat da jemand Erfahrung mit dem Zuschuss vom JobCenter?
Kann das wirklich sein, dass meine Mutter mit einem normalen Einkommen alleine schon zu viel verdient für BAB?


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Antwort von Hawk (ehem. Mitglied) | 25.11.2009 - 09:48
tja, damit haben die recht - in den leistungen nach bafoeg sind schon unterkunftskosten und einkommen beruecksichtigt, somit besteht kein anspruch auf wohngeld. Was das fuer Job-Center ist, hab ich keine ahnung, aber ich empfehle dir, irgendwo zu arbeiten)


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Antwort von miroke (ehem. Mitglied) | 25.11.2009 - 09:52
hm...also wenn nur eine person im haushalt arbeitet und dann BAB nicht genehmigt wird, dann müsste die Person eigentlich ganz gut verdienen.
Ist weng privat, aber west du mittlerweile wieviel deine Mutter Brutto im Monat verdient?
Kann mir das echt schlecht vorstellen, dass bei "normalen" Gehalt von einer einzigen Person der Antrag abgelehnt wird :O


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Antwort von Hawk (ehem. Mitglied) | 25.11.2009 - 09:57
nach bafoeg wird der einkommen der eltern vor 2 jahren beruecksichtigt, nicht von jetzt (zumindest beim studenten-bafoeg)


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Antwort von miroke (ehem. Mitglied) | 25.11.2009 - 10:00
geht ja nicht um bafög ^^
geht um BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)
aber ok, ich glaub hier ist es auch so mit den einkommen vor 2 Jahren.


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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 25.11.2009 - 10:01
britto weiß ich leider nich aber netto solls wohl so 1900 euro sein...
des kann doch niemals zu viel sein...


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Antwort von miroke (ehem. Mitglied) | 25.11.2009 - 10:06
und wieviel azubi lohn hast du brutto?
1 und 2. lehrjahr wär wichtig ^^
da kann ich ma für dich ungefähr im bab rechner gucken

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