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Was wird bei den Kommunalwahlen in NRW gewählt.

Frage: Was wird bei den Kommunalwahlen in NRW gewählt.
(4 Antworten)

 
Also. Ich habe eine Politikhausaufgabe. Ein Zettel den wir gar nicht besprochen haben. Einen Lückentext. Nur bei manchen Sachen habe ich keine Ahnung. Mag sein, dass sie einfach sind und ich einfach nur nicht drauf komme. Wäre nett, wenn ihr mir helfen könntet. ;)

Also.
[...]
1. Wahlberechtigt ist jeder Deutsche und __-____, der am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat.
[...]
2.Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger in einer Geminde und wird je nach Ort auch ___ oder _____ genannt. Die Mitglieder des Gemeinderates werden Gemeineratsmitglieder, Ratsherren oder Stadtverordnete bezeichnet. Wählbar ist jede _______ Person, die das 18. Lebenjahr vollendet hat und ihren Wohnsitz seit mindestens _ Monaten im Wahlgebiet hat.
[...]
3. Die Beigeordneten werden vom _____ gewählt. Ihre Amtszeit beträgt 8 Jahre. Sie sind nach dem Bürgermeister die ____ Beamten ihrer Gemeinde und insbesondere für die ____ der Verwaltung, des Haushaltes und der Bauleitplanung verantwortlich.
ANONYM stellte diese Frage am 25.08.2009 - 01:19


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Antwort von Peter | 25.08.2009 - 01:29
is das der ganze text oder haste auch selbst was geschafft?

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Antwort von matata | 25.08.2009 - 01:31
http://www.gruene-in-loehne.de/osts/gruenes-cms.de/httpdocs/userspace/NW/gruene_loehne/Dateien/Kommunalwahl_2009.pdf
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Antwort von ANONYM | 25.08.2009 - 01:32
Das ist ein Ausschnitt aus dem Text. Deswegen auch [...]
Der eigentliche Text ist drei oder vier mal so lang. :D


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Antwort von Peter | 25.08.2009 - 01:34
wollen wir mal nicht so sein...

1. Wahlberechtigt ist jeder Deutsche und EU-Bürger, der am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat.
[...]
2.Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger in einer Geminde und wird je nach Ort auch Jurist oder Internist genannt. Die Mitglieder des Gemeinderates werden Gemeineratsmitglieder, Ratsherren oder Stadtverordnete bezeichnet. Wählbar ist jede männliche Person, die das 18. Lebenjahr vollendet hat und ihren Wohnsitz seit mindestens 0,5 Monaten im Wahlgebiet hat.
[...]
3. Die Beigeordneten werden vom Bundeskanzler gewählt. Ihre Amtszeit beträgt 8 Jahre. Sie sind nach dem Bürgermeister die klügsten Beamten ihrer Gemeinde und insbesondere für die Korruption der Verwaltung, des Haushaltes und der Bauleitplanung verantwortlich.
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