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Konstitutionelle Monarchie<---->parlamentarische Regierung ?

Frage: Konstitutionelle Monarchie<---->parlamentarische Regierung ?
(8 Antworten)

 
Hallo!
Ich habe folgende Hausarbeit aufbekommen, die ich selbst nicht bewältigen kann...
:

Erkläre folgenden Satz:
"Wir haben eine konstitutionelle Monarchie, aber keine parlamentarische Regierung!"

Ich kann damit echt nichts anfangen. Brauche dringend eine hilfreiche Antwort! Freitag muss die Hausaufgabe vorgestellt werden. Danke im Vorraus,

Mara.
GAST stellte diese Frage am 12.05.2009 - 13:39


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Antwort von Tiina94 (ehem. Mitglied) | 12.05.2009 - 13:45
Konstitutionelle Monarchie
Die konstitutionelle Monarchie ist eine Sonderform der Monarchie,
in der die Macht des Fürsten oder Königs durch eine geschriebene Verfassung (Konstitution) mehr oder weniger stark eingeschränkt wird.Es existiert in der Regel ein Parlament, das die Gesetzgebung entweder allein oder in Kooperation mit dem Monarchen wahrnimmt. Die Entlassung der Regierung bleibt in konstitutionellen Monarchien dem Herrscher überlassen (z. B. im Deutschen Reich 1871-1918), wenn es Aufgabe des Parlaments ist, wird diese Staatsform dann parlamentarische Monarchie genannt.


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Antwort von Tiina94 (ehem. Mitglied) | 12.05.2009 - 13:46
... Ich denke parlamentarische Monarchie ist das selbe, wie parlamentarische Regierung.


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Antwort von algieba (ehem. Mitglied) | 12.05.2009 - 13:50
Bloß mit Monarch...
Das könnte schon ein Unterschied sein!


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Antwort von Tiina94 (ehem. Mitglied) | 12.05.2009 - 13:52
bei Google gibt`s nichts mit parlamentarische Regierung und ich hab`s auch noch nie gehört, vllt irgendwas, wo das Parlament dás Sagen hat, wie bei der parlamentarischen Monarchie.


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Antwort von algieba (ehem. Mitglied) | 12.05.2009 - 13:56
Wer regiert denn in Dtl.?
Ein König? Oder ein Parlament...^^


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Antwort von Tiina94 (ehem. Mitglied) | 12.05.2009 - 13:57
Eija kp.. hast du mehr Ahnung?

__________________________________________
Als Parlamentarisches Regierungssystem bezeichnet man jene Ausformungen parlamentarischer Systeme westlicher Demokratien, in denen die Regierung in ihrer Amtsausübung auf die direkte oder indirekte Unterstützung durch das Parlament angewiesen ist. Hierbei sind die beiden Institutionen personell miteinander verzahnt und das Parlament besitzt ausgeprägte Kompetenzen, in erster Linie die Absetzung der Regierung.


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Antwort von algieba (ehem. Mitglied) | 12.05.2009 - 14:06
Äh, das war natürlich gerade extrem ungenau von mir. Die Regierung sind KanzlerIn plus Minister. Die und die Exekutive werden vom Bundestag (Parlament=Legislative) kontrolliert.


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Antwort von auslese | 12.05.2009 - 18:36
Zitat:
"Wir haben eine konstitutionelle Monarchie, aber keine parlamentarische Regierung!"

Das ist nur auf Deutschland zwischen 1871 und (dem 9. November) 1918 zutreffend.

Was genau verstehst du eigentlich nicht?

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