Muss man Polizisten Siezen ?
Frage: Muss man Polizisten Siezen ?(34 Antworten)
Hey gestern haben ein paar Polizisten uns den spaß verdorben und einer meiner freunde hat sie geduzt und der polizist hat gesagt er soll ihn siezen oder sie nehmen ihn mit. jetzt meine frage muss mann sie siezen und dürfen sie handys an sich nehmen und sachen löschen |
GAST stellte diese Frage am 09.03.2009 - 09:49 |
Antwort von GAST | 09.03.2009 - 09:52 |
Wenn er sagt, dass ihr ihn siezen sollt dann müsst ihr das auch. |
Antwort von GAST | 09.03.2009 - 09:52 |
Also siezen sollte man jede respektperson... das ist einfach höflich und gehört zum guten Ton... und das Handy abnehmen dürfen sie nicht ohne Durchsuchungsbefehl... sie können dich dazu auffordern die videos zu löschen und falls du es nicht machst können sie dich dafür anzeigen, da du keine Aufnahmen von anderen ohne einwilligung machen darfst... |
Antwort von GAST | 09.03.2009 - 09:56 |
ja abedr sie wollten dieses video nur weil drauf war wie der eine bulle das handy mit der faus weg scchlägt sonst nichts |
Antwort von GAST | 09.03.2009 - 10:00 |
Und? Du darfst nicht einfach Videos von Lute machen! Willst oder kannst du das nicht verstehen? Und wegen einer solchen Lapalie was gegen den Polizisten unternehmen zu wollen ist lächerlich, da er am längeren Hebel sitzt. |
Antwort von GAST | 09.03.2009 - 10:04 |
ich versteh das was du sagst aber wo hast du jura studiert das du mir das mit sicherheit sagen kannst wenn ich ein video mach von meinem kumpel und der bulle läuft in den focus der kamera dan is es doch nicht verboten oder was |
Antwort von GAST | 09.03.2009 - 10:06 |
Doch. Sobald der Polizist drauf ist, und nicht möchte, dass ein video von ihm existiert, muss das Video bzw entsprechende Stellen gelöscht werden. |
Antwort von John_Connor | 09.03.2009 - 10:07 |
Er ist halt drauf und deswegen kann er sagen, dass das Video gelöscht werden soll! Dafür muss man nicht Jura studieren! Es ist vergleichbar mit dem Urheberrecht an Fotos. Theoretisch gehört ein Foto immer dem Fotographen, das Recht am Foto hat aber die Person, die fotografiert wurde! Das ist bei einem Video genauso! |
Antwort von GAST | 09.03.2009 - 10:09 |
ok ok aber was ist mit dem SIEZEN und DUTZEN |
Antwort von John_Connor | 09.03.2009 - 10:10 |
Es ist denk ich mal angebracht, einen Beamten zu siezen! |
Antwort von GAST | 09.03.2009 - 10:10 |
Wenn er will, dass du ihn siezt, dann musst du das tun. Vorneweg gebietet es die Höflichkeit eh, jemanden anfangs zu duzen. |
Antwort von GAST | 09.03.2009 - 10:14 |
Ein nicht ausdrücklich erlaubtes Duzen wird (juristisch) als Beleidigung behandelt! Beleidigung kann jedoch nur der Geschädigte selbst anzeigen. Es ist im allgemeinen empfohlen, sich so zu verhalten, dass geltendes Recht nicht gegen einen anwendbar ist. In dieser Hinsicht hat dein Kumpel ernsthaft dumm gehandelt und muss in jedem Falle mit einer Anzeige rechnen, solltet ihr versuchen den Polizisten belangen. (Die Tatsache, dass jemand Uniform trägt, sollte zwar, muss aber nicht Respekt einflößen. @lissie) Ansonsten war es ein ganz klares Fehlverhalten seitens des Polizisten, der eigentlich wissen sollte, wie seine Rechte aussehen. Derartiger Missbrauch seiner Position muss, mit Hinblick auf die Professionalität die ein Streifen-Polizist mit sich bringen sollte, in keiner Weise hingenommen werden. Ob man als Polizist verbittert sein darf und ob man verbittert Handeln darf sind zwei verschiedene Paar Schuhe. |
Antwort von GAST | 09.03.2009 - 10:14 |
das heißt ich kann ihn dutzen aber sobald er gesiezt werden will muss ich das machen |
Antwort von GAST | 09.03.2009 - 10:16 |
Nein. Du darfst erst duzen, wenn er es dir erlaubt. |
Antwort von GAST | 09.03.2009 - 10:19 |
dürfen die mir eigentlcih auch sagen wo ich stehn darf und wo nicht weil wenn die mit jemnadem reden und ich stell mich dazu dann sagen die immer ,,GEHN SIE BITTe WEG" und ich sag dan immer nein ich darf ja wohl hier stehn und dan sagen die nein dürfen sie nicht verschwinden sie jetzt |
Antwort von GAST | 09.03.2009 - 10:20 |
Das hat mit `Respekt` viel weniger zu tun als mit geltendem Recht. Es gibt Urteile die besagen, dass Beleidigungen aus dem Affekt heraus anders behandelt werden als gezielte. In solchen Fällen kam es vor, dass den Angeklagten Formen wie `du Arschloch` (bei Rangeleien, etc) entwichen sind. `Sie Arschloch` wäre hier ganz klar gezielt, überlegt und härter (oder überhaupt) zu bestrafen gewesen. |
Antwort von GAST | 09.03.2009 - 10:24 |
Wenn sie sagen, dass du weitergehen sollst, dann hast du dem Folge zu leisten. Das ist aber auch generell so, da es etwas mit Privatsphäre zu tun hat. |
Antwort von GAST | 09.03.2009 - 10:27 |
Wenn es der allgemeinen Sicherheit dient, ist dem Wort eines Polizisten Folge zu leisten. Stell dir vor, ein Haufen Neonazis wartet auf eine Horde Punks. Wenn ein Polizist keinen Einfluss auf diese Gruppen hätte, wäre eine die Allgemeinheit gefährdende Situation die Folge. Keine der beiden Gruppen hört gerne auf Polizisten. Wenn der Polizist den Eindruck hat, dass du den Straßenverkehr störst, oder dafür sorgst, dass eine alte Oma aus Angst die Straßenseite wechseln muss, dann musst du seinen Weisungen Folge leisten. Die Jungens in grün (blau) wissen zumeist recht gut was sie in Hinblick auf Platzverweise dürfen und was nicht. Gewalt, Beleidigungen, etc sind jedoch zu keiner Zeit Mittel, Interessen durchzusetzen |
Antwort von GAST | 09.03.2009 - 10:29 |
Auch wenn ich als Privatperson ein Gespräch führe und sich einfach jemand dazu stellt kann ich dieser Person sagen, dass sie bitte gehen soll. |
Antwort von GAST | 09.03.2009 - 10:29 |
Auf den Punkt: Willkür darf seitens eines Polizisten nie vorherrschen. |
Antwort von GAST | 09.03.2009 - 10:31 |
@Soul: du hast aber keine Befugnis deine Interessen mit Gewalt durchzusetzen. Du musst sie von geeignetem Presonal durchsetzen lassen. |
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