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Muss man Polizisten Siezen ?

Frage: Muss man Polizisten Siezen ?
(34 Antworten)

 
Hey gestern haben ein paar Polizisten uns den spaß verdorben und einer meiner freunde hat sie geduzt und der polizist hat gesagt er soll ihn siezen oder sie nehmen ihn mit.

und dan haben sie ihm sein handy weg genommen und videos gelöscht die mein kumpel 5min. vorher gemacht hat von den polizisten.
jetzt meine frage muss mann sie siezen und dürfen sie handys an sich nehmen und sachen löschen
GAST stellte diese Frage am 09.03.2009 - 09:49

 
Antwort von GAST | 09.03.2009 - 10:34
Hab ich irgendwo geschrieben, dass ich diese Gewalt habe? So viel dazu.
Die Folge von Widerverhalten könnte allerdings eine Strafanzeige nach sich ziehen. Aber eins kann ich dir sagen Onkelz: falls dir mal eine Beleidgung rausrutschen sollte, und der Polizist was von Beamtenbeleidiung sagt kannst du rekativ cool bleiben. Natürlich war das ein Fehlverhalten deinerseits, aber so etwas wie Beamtenbeleidigung gibt es nicht. Entschuldige dich bei dem Polizisten und hoffe auf sein Wohlwollen.

 
Antwort von GAST | 09.03.2009 - 10:38
Beamte sind im Allgemeinen recht zügig, was Strafanzeigen im Zusammenhang mit Beleidigungen/Widerstand anbelangt.

Wie gesagt: Man sollte sich so verhalten, dass nie die Möglichkeit besteht, belangt zu werden. Das sollte auch in der Pubertät möglich sein.

 
Antwort von GAST | 09.03.2009 - 11:04
Kann mich (vorallem Shattered_Soul) nur anschließen. Man hat sich nicht dreist i-wo daneben zu stellen wenn sich Personen unterhalten. Egal ob sie uniformiert sind oder nicht. Das macht man nicht, genausowenige wie fremde Personen (erst Recht wenn sie älter sind als man selbst) einfach zu duzen. Das würd mich genauso stören wie den Polizisten. Aber das hat was mit Anstand und Erziehung zu tun und sollte einem eigentlich schon als Kind beigebracht worden sein. Oder duzt du etwa deinen Arzt, Lehrer oder auch "nur" die Kassiererin an der Lidl-Kasse?

 
Antwort von GAST | 09.03.2009 - 11:58
wat´n das für ne aktion !?!?!

kla dürfen se des handy nehm und dann die videos löschen. die sind ja sicherlich ohne deren erlaubnis bzw einverständniss gemacht worden.
und siezen is einfach mal ne sache von erziehung !
jeder weiß, dass man ältere menschen als man selbst gesiezt werden müssen.
zudem haben se noch nen höheren status in der gesellschaft.
ich mein, da könnten wa alle zur kanzlerin och sagen : mensch angi olle bratze.... wat jeht ?!?!?


*mal ein song anmerk für die bullerei* ohne knüppel ohne helme seid ihr nichts !
ich kann nichts, ich bin nichts, gibt mir eine uniform :D :D *hust*


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Antwort von Double-T | 09.03.2009 - 12:05
Zitat:
jeder weiß, dass man ältere menschen als man selbst gesiezt werden müssen.

Heißt es nicht, dass jeder Völljährige (Erwachsene) gesiezt werden soll, bis er anderes gestattet?

 
Antwort von GAST | 09.03.2009 - 12:09
"Solange nicht die ausdrückliche Erlaubnis zum Siezen besteht."

...und:

Ein Polizist hat ohne weiteres NICHTS an dem Mobiltelefon eines Bürger zu suchen. Da muss schon bekannter Weise illegales Material drauf sein. Selbst dann ist das Telefon zu konfesszieren, nicht an Ort und Stelle zu untersuchen.


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Antwort von Double-T | 09.03.2009 - 12:16
Warum regen sich die Leute eigetlich immer auf, wenn etwas unbürokrtisch erledigt wird?

Dass der Polizist zufälligerweise ins Bild kam, ist unwahrscheinlich - aber dafür muss man die Situation erlebt haben.
Dass der Polizist aufgenommen wird und auf die bitte, dies zu löschen, das Handy weggesteckt wird, reicht sowieso schon als Konfesszierungsgrund. Schlussendlich wäre das Video sowieso gelöscht worden - bloß mit sehr viel weniger Arbeitsaufwand.


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Antwort von Twipsy (ehem. Mitglied) | 09.03.2009 - 12:17
Zitat:
Ein nicht ausdrücklich erlaubtes Duzen wird (juristisch) als Beleidigung behandelt!
Beleidigung kann jedoch nur der Geschädigte selbst anzeigen.


Das ist so pauschal nicht mehr richtig

Zitat:
Hamburg (Deutschland), 10.02.2006 – Dem Entertainer und Musik-Produzenten Dieter Bohlen wurde es nun gerichtlich erlaubt, Polizisten duzen zu dürfen. Diese ungewöhnliche Erlaubnis wurde dem Jurymitglied von Deutschland sucht den Superstar nun vom Hamburger Landgericht erteilt.

Der ehemalige Modern-Talking-Star hatte im Rahmen eines Streites wegen angeblichen Falschparkens mit einen Polizeibeamten die unformelle Anredeform benutzt. Ein daraufhin von der Staatsanwaltschaft Hamburg beantragter Strafbefehl wurde jedoch vom Gericht zurückgewiesen, da Bohlen jeden duze.

Eine Beschwerde dazu hatte ebenfalls keinen Erfolg, da das beanstandete Verhalten fester Bestandteil von Bohlens Umgangsformen sei, er lege „augenscheinlich ein gleiches Verhalten bei öffentlichen Auftritten an den Tag“. Daher könne man in diesem Fall das Duzen von Polizisten „nur als Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt“ werten.

(Quelle: http://de.wikinews.org/wiki/Gericht_erlaubt_Dieter_Bohlen_das_Duzen_von_Polizisten)


Mindestens eine Ausnahme gibt es also schon. Rein theoretisch müsste man jetzt vor Gericht nur noch beweisen, dass das Duzen ebenfalls zum eigenen Umgangston gehört und man sollte Recht bekommen

 
Antwort von GAST | 09.03.2009 - 12:54
Zitat:
Heißt es nicht, dass jeder Völljährige (Erwachsene) gesiezt werden soll, bis er anderes gestattet?

In Deutschland hat man ab 16 ein Anrecht darauf gesiezt zu werden.

 
Antwort von GAST | 09.03.2009 - 12:58
Ich stell mir grad so nen 16jährigen Emo vor, den ich siezen soll... I-wie bekomm ich das nich hin das ernst zu nehmen :OP

 
Antwort von GAST | 09.03.2009 - 12:59
Ich fands auch komisch in der Oberstufe auf einmal von Lehrern gesiezt zu werden, die einen schon jahre lang kennen.

 
Antwort von GAST | 09.03.2009 - 13:00
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das irgendwo geschrieben steht.

In den neuen Bundesländern gibt es ja zum Beispiel die Jugendweihe. Man sagt, dass man danach gesiezt werden kann. Durchschnittsalter dürfte aber bei 14-15Jahren ligen.

Vielleicht gibt es ja ungeschriebene Gesetze.
Außerdem hilft der gesunde Menschenverstand dann doch meist weiter.

 
Antwort von GAST | 09.03.2009 - 13:09
eben... welcher "fremde" zeigt einem auch seinen perso damit man weiß wie alt er is? wenn ne 14jährige wie 18 aussieht, sieze ich die eher als ne 20 jährige die aussieht wie 15.


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Antwort von cleosulz | 09.03.2009 - 14:55
Grundsätzlich sollte jeder so behandelt werden, wie man selbst möchte.
Wer gesitzt werden sollte, den sollte man siezen. Wenn das einem lästig ist, kann er ja das Du anbieten. Ich kann es zulassen oder nicht. Ich möchte wirklich nicht von jedem geduzt werden.

Älteren gegenüber gehört es sich, dass man sie siezt. Außerdem meine ich, dass es sich gehört, dass der ältere dem jüngeren das Du anbietet.
Da wo ich jobbe ist es so, dass selbst die 17-jährige Lehrlinge gesiezt werden und mit Frau .... angesprochen werden. Meistens wollten die jedoch, dass man sie duzt oder dass man sie mit den Vornamen anspricht und siezt. Das finde ich eine gute Alternative.
"Du Arsch" rutscht einem schneller raus, als "Sie Arsch".
Beamten gegenüber (egal ob in Uniform oder nicht) sollte man eh etwas zurückhaltender sein. Es gehört sich einfach nicht, dass man Menschen ohne ihr Einverständnis duzt.

Kennt ihr den Satz: Haben wir zusammen schon mal im Sandkasten gespielt oder zusammen Kirschen gegessen?
Damit kann man jemanden höflich darauf hinweisen, dass man nicht geduzt werden möchte.
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