Menu schließen

Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Texte

Frage: Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Texte
(2 Antworten)

 
Im Namen de‚ deutschen Volke‚
In der Strafsache gegen
1.) den Hans Fritz Scholl aus München, gebo-
ren in Ingersheim am 22.
September 1918,
2.) die Sophia Magdalena Scholl aus München,
geboren in Forchdenberg am 9. Mai 1921,
3.) den Christoph Hermann Probst aus Aldrans
bei Innsbruck, geboren in Murnau am 6. No-
vember 1919 […]
Die Angeklagten haben im Kriege in Flugblät-
tern zur Sabotage der Rüstung und zum Sturz
der nationalsozialistischen Lebensform unse-
res Volkes aufgerufen, defätistische
1
Gedanken
propagiert und den Führer aufs Gemeinste be-
schimpft und dadurch den Feind des Reiches
begünstigt und unsere Wehrkraft zersetzt.
Sie werden deshalb mit dem
Tode
bestraft.
IhreBürgerehre haben sie für immer verwirkt.
Gründe.
Der Angeklagte Hans Scholl hat seit Frühjahr
1939 Medizin studiert und steht – dank der Für-
sorge der nationalsozialistischen Regierung – im
achten Semester! Zwischendurch war er im
Frankreichfeldzug in einem Feldlazarett und
von Juli bis November 1942 an der Ostfront im
Sanitätsdienst tätig.
Als Student hat er die Pflicht vorbildlicher Ge-
meinschaftsarbeit. Als Soldat – er ist als solcher
zum Studium kommandiert – hat er eine beson-
dere Treuepflicht zum Führer. Das und die Fürsorge, die gerade ihm das Reich angedeihen ließ,
hat ihn nicht gehindert, in der ersten Sommer-
hälfte 1942 Flugblätter der „Weißen Rose“ zu
verfassen, zu vervielfältigen und zu verbreiten,
die defätistisch Deutschlands Niederlage vo-
raussagen, zum passiven Widerstand, der Sabo-
tage in Rüstungsbetrieben und überhaupt bei je-
der Gelegenheit auffordern, um dem deutschen
Volk seine nationalsozialistische Lebensart und
also auch Regierung zu nehmen.
Das, weil er sich einbildete, dass nur so das deut-
sche Volk durch den Krieg durchkommen kön-
ne!
Von Russland im November 1942 zurückge-
kehrt, forderte Scholl seinen Freund, den Mit-
angeklagten Probst, auf, ihm ein Manuskript zu
liefern, das dem deutschen Volk die Augen öff-
ne! Einen Flugblattentwurf wie gewünscht lie-
ferte Probst dem Scholl auch tatsächlich Ende
Januar 1943.
In Gesprächen mit seiner Schwester Sophia
Scholl entschlossen sich beide, Flugblattpropa-
ganda im Sinne einer Arbeit gegen den Krieg
und für ein Zusammengehen mit den feindli-
chen Plutokratien
2
gegen den Nationalsozia-
lismus zu treiben. Die beiden Geschwister, die
ihre Studentenzimmer bei derselben Vermie-
terin hatten, verfassten gemeinsam ein Flug-
blatt „An alle Deutschen“. In ihm wirdDeutsch-
lands Niederlage im Krieg vorausgesagt, der
Befreiungskrieg gegen das „nationalsozialisti-
sche Untermenschentum“ angesagt und wer-
den Forderungen im Sinne liberaler Formalde-
mokratie aufgestellt. Außerdem verfassten die
Geschwister ein Flugblatt „Deutsche Studentin-
nen und Studenten“ (in späteren Auflagen
„Kommilitoninnen und Kommilitonen“). Sie
sagten der Partei den Kampf an, der Tag der
Abrechnung sei gekommen, und scheuen
sich nicht, ihren Aufruf zum Kampf gegen den
Führer und die nationalsozialistische Lebens-
art unseres Volks mit dem Freiheitskampf ge-
gen Napoleon (1813) zu vergleichen und auf
ihn das Soldatenlied „Frisch auf, mein Volk,
die Flammenzeichen rauchen“ anzuwenden!
[…]
Wer so handelt, versucht gerade jetzt, wo es gilt,
ganz fest zusammenzustehen, einen ersten Riss
in die geschlossene Einheit unserer Kampffront
zu bringen. Und das taten deutsche Studenten,
deren Ehre allzeit das Selbstopfer für Volk und
Vaterland war.




Tode‚urteile
wegen Vorbereitung zum Hochverrat
Der Volksgerichtshof verurteilte am 22. Februar 1943 im Schwurgerichtssaal des Justiz-
palastes den 24 Jahre alten Hans Scholl, die 21 Jahre alte Sophie Scholl, beide aus München,
und den 23 Jahre alten Christoph Probst aus Aldrans bei Innsbruck wegen Vorbereitung zum
Hochverrat und wegen Feindbegünstigung zum Tode und zum Verlust der bürgerlichen
Ehrenrechte. Das Urteil wurde am gleichen Tag vollzogen.
Die Verurteilten hatten sich als charakteristische Einzelgänger durch das Beschmieren von
Häusern mit staatsfeindlichen Aufforderungen und durch die Vorbereitung hochverräteri-
scher Flugschriften an der Wehrkraft und dem Widerstandsgeist des deutschen Volkes in
schamloser Weise vergangen. Angesichts des heroischen Kampfes des deutschen Volkes ver-
dienen derartige verworfene Subjekte nichts anderes als den raschen und ehrlosen Tod.



Was sind denn die unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den beiden texten.. ich habe einiges aufgeschrieben, brauche aber noch mehr, könntet ihr mir vllt helfen. Was fällt euch denn noch auf? Und was kann ich den zu der Sprache der beiden texten schreiben?
GAST stellte diese Frage am 11.02.2009 - 20:36

 
Antwort von GAST | 11.02.2009 - 21:12
Die Unterschiede:
Der erste Text ist sehr ausfuehrlich,
sprich, ziemlich detailreich.
Gemeinsamkeiten:
Beide enthalten die Namen und die Urteile.

Der zweite Text hoert sich wie eine Nacherzaehlung an, das erste wie ein Protokoll.

 
Antwort von GAST | 14.02.2009 - 13:59
Fällt euch denn noch etwas auf?

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Deutsch-Experten?

> Du befindest dich hier: Support-Forum - Deutsch
ÄHNLICHE FRAGEN:
BELIEBTE DOWNLOADS: