Menu schließen

Arbeitsrecht

Frage: Arbeitsrecht
(5 Antworten)

 
hey alle zs,ich bräuchte eure hilfe.wäre nett,wenn ihr mir bitte helfen könntet,danke.


1.Frau Weiss ist 33 jahre alt und arbeitet als bauzeichnerin in einem großen Architektenbüro.
Da sie seit ahct jahren diese tätigkeit ausübt,kennt sie sich gut aus.Als ein neuer chef die abteilung im juli übernimmt,wird Frau Weiss fristlos gekündigt.
-Jetzt soll ich erläutern,ob frau Weiss die kündigung wiederspruchslos hinnehmen muss.

2.Welche möglichkeiten hat ein arbeitnehmer im falle einer sozial ungerechtfertigten kündigung?

danke im voraus !
GAST stellte diese Frage am 03.12.2008 - 13:47


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von ortagol (ehem. Mitglied) | 03.12.2008 - 13:55
schonmal
etwas vom kündigungsschutzgesetz gehört?


Autor
Beiträge 40283
2103
Antwort von matata | 03.12.2008 - 13:58
Fristlose Kündigung

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsrecht-kuendigung_fristlose.htm

http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/kuendigung/fristlose_kuendigung_arbeitsvertrag.htm

http://inhalt.monster.de/12245_de-de_p1.asp

http://www.dr-hildebrandt.de/verhaltensbedingt/verhaltensbedingt_18.htm

http://www.arbeitsratgeber.com/ausserordentliche-kuendigung-0281.html
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 588
3
Antwort von the_wolfi | 03.12.2008 - 14:03
1. Der Chef darf sie nicht fristlos kündigen, weil
-er drei Monate Kündigungsfrist einhalten muss
-er keine Gründe genannt hat warum er sie kündigt

---> Nein, sie muss seine fristlose Kündigung nicht einfach so hin nehmen und kann Widerspruch einlegen

2. Der Arbeitgeber muss schön besondere Gründe angeben weshalb er sie fristlos kündigt.
-sie hat betriebliches Eigentum gestohlen
-sie ist unzuverlässig und verantwortungslos
-sie hat mutwillig betriebliches Eigentum zerstört

 
Antwort von GAST | 03.12.2008 - 14:17
ehmm und noch was habe vergessen einzutippen

3.Vergleichen Sie die künigungsschutzbedingungen innerhalb eines betriebes mit 5 bis 10 mitarbeitern und eines betriebes mit mehr als 10 beschäftigten.stellen Sie die wesentlichen unterschiede stichpunktartig gegenüber.

danke


Autor
Beiträge 588
3
Antwort von the_wolfi | 03.12.2008 - 14:30
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsschutzgesetz

Geh das mal durch. Ich meine das der Betriebsrat nochmal einen besonderen Kündigungsschutz genießt.

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Sonstiges-Experten?

4 ähnliche Fragen im Forum: 0 passende Dokumente zum Thema:
> Du befindest dich hier: Support-Forum - Sonstiges
ÄHNLICHE FRAGEN: