Menu schließen

Darf ein Lehrer einen Schüler anfassen?

Frage: Darf ein Lehrer einen Schüler anfassen?
(24 Antworten)

 
Darf mich ein Lehrer anfassen.
Jetzt nicht sexuell, aber die TAschen am Körper abtasten?
GAST stellte diese Frage am 27.11.2008 - 21:23

 
Antwort von GAST | 27.11.2008 - 22:53
es wurde schon ganz am anfange gesagt, aber ich sage es gerne nochmal:

nur ein polizist darf dich - ohne deine erlaubnis - direkt am körper durchsuchen und in deine taschen reinfassen.
wenn man auf events durchsucht wird, passiert das im gegenseitigem einvernehmen, weil es ein teil des vertrages ist, den du beim betreten des festivalgrundstückes abschließt.
lehrer, ordnungsamt, ladendetektive und weiß der geier wer dürfen dir NICHT einfach so in die tasche fassen, wenn sie es dringend möchten und begründen könnnen, sollen sie die polizei rufen!


Autor
Beiträge 834
3
Antwort von glubber202 | 27.11.2008 - 22:53
Nundenn um das ganze mal halbwegs aufzuräumen.

grundsätzlich hast du als Mensch gewisse Grundrecht, das Recht auf Eigentum ist eines davon.

diese Grundrecht dürfen nicht eingeschränkt werden.

DEIN Handy bleibt DEIN Handy.
Du hast jedoch, wenn nicht du, dann stellvertretend für dich deine Erziehungsberechtigten, einen Schulvertrag unterschrieben.

In dem in vielen Ländern das Verbot von Mobiltelefonen und sonstigen Kommunikationsmitteln innerhalb der Schule verankert ist.

Du verstößt also mit dem mitführen eines Handys gegen diesen Vertrag.

Der LEhrer hat nun einige Befugnisse.
Er darf Dinge, die seinen Unterricht, die Klassenmoral oder Lernmoral der Schüler stören mit Unterrichtsverweis ahnden.

GENERELL DARF DICH DAS LEHRPERSONAL NICHT ( ! ) anfassen.

NEIN !

Ausnahme :

die sog. Verhaftung durch Jedermann.
bei begründetem Verdacht oder einer offensichtlichen Straftat ( Ordnungswidrigkeit ? ) darf JEDERMANN dich festnehmen, bist die Polizei zur Klärung des Sachverhaltes vor ORt ist.

Riecht der Lehrer also Gas aus deiner Tasche, sieht ein verbotenes Messer oder sonstiges Illegales, darf er dich sehr wohl anfassen. Genau wie ich, und jeder andere auch.

ACHTUNG

die Grauzone ist riesig ...

es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Ein Durchsuchen deiner Tasche nach einem Handy wird kaum schwerwiegende Folgen haben.

sprich :

NEIN er darf es nicht.

Wenn er es macht, du bist doch so erwachsen und musst überall erreichbar sein, verstößt wissentlich gegen geltende Regeln, verhälst dich wissentlich anders als andere .... warum sollte man dich nicht auch anders behandeln ?

denk mal drüber nach ;-)


Autor
Beiträge 834
3
Antwort von glubber202 | 27.11.2008 - 22:55
achja, auch das Ordnungsamt hat in gewissen Komunen Durchsuchungsrechte ... also nicht auf die Aussagen "die dürfen nichts" verlassen ...

außerdem ist eine fasthaltung durch das OA bis zum Eintreffen der LaPoli meistens ... unangenehmer ^^

 
Antwort von GAST | 27.11.2008 - 23:25
@glubber: wenn ich dich berichtigen darf: "festnehmen" darf nur die polizei oder eine andere vom staat dazu berufene exekutive...
"jedermann" kann und darf nur "festHALTEN"

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Sonstiges-Experten?

> Du befindest dich hier: Support-Forum - Sonstiges
ÄHNLICHE FRAGEN: