Referat: Die Stellung des Arbeitnehmers
Vortrag:“ Stellung des Arbeitnehmers“
Allgemein:
Wer in einem Arbeitsverhältnis steht und vom Arbeitgeber zugewiesene, weisungsgebundene Arbeit leistet
Sind im rechtlichen Sinn des Begriffs, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags für einen anderen unselbstständige Dienste zu erbringen verpflichtet ist
Nach dem Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1995 sind Arbeitnehmer wie folgt definiert: Arbeitnehmer sind Personen die auf vertraglicher Basis für eine andere gebietsansässige institutionelle Einheit abhängig arbeiten und eine Vergütung erhalten, die als Arbeitnehmerentgelt erfasst wird
Keine Arbeitnehmer sind: Kinder/Jugendliche, die noch in Schule gehen; Arbeitslose, Selbstständige, Beamte, Soldaten, Zivildienstleistende(die kein privatrechtliches Dienstverhältnis); Rentner und Pensionäre
In DT u. allen anderen demokratischen Staaten haben Arbeitn. Eingeschränkte Recht, Beruf und Arbeitsplatz frei zu wählen, Koalitionsfreiheit und eingeschränktes Streikrecht u. können sich zu Gewerkschaften zusammenschließen, die mit Arbeitgebern in regelmäßigen Abständen über die Löhne und andere Arbeitsbedingungen verhandeln u. Tarifverträge abschließen
Eingeschränkt werden diese Rechte durch die Wehrpflicht und das Verbot von Generalstreiks
Unternehmerische Entscheidungsbefugnisse und Mitbestimmung d. Arbeitnehmer:
Einführung und Erweiterung von Mitbestimmungsrechten für Arbeitnehmer ist seit langen ein weiteres wichtiges gewerkschaftl. Anliegen
Im 19. Jhr. Hatten Arbeitgeber in ihren Unternehmen praktisch unumschränkte Entscheidungsbefugnisse
Gewerkschaften argumentierten ein Unternehmen sei keine einseitige Veranstaltung seiner Eigentümer, ein Unternehmen sei vielmehr ein soz. Verband in dem die Interessen der Eigentümer mind. Gleichrangig seien
Arbeitnehmer forderten Mitbestimmungsrechte
Gewerkschaften konnten sich mit ihrer Auffassung teilweise durchsetzen
Betriebsrat:
In jeden B. mit mehr als 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann von diesen ein Betriebsrat gewählt werden, der in sozialen, personellen u. wirtschaftlichen Angelegenheiten eine Reihe von Mitwirkungsrechten hat
Handelt sich um Entscheidungsbefugnisse, informations- Anhörungs- oder Mitberatungsrechte entsprechend den Bestimmungen d. Betriebsverfassungsgesetztes
Unternehmungsmitbestimmung:
Aufsichtsrat bestellt und kontrolliert Vorstand, dem die Leitung des Unternehmens obliegt
Aufsichtsrat entscheidet auch über grundsätzlichen Fragen der Unternehmenspolitik z.B. über Produktionsprogramme, Stilllegung einzelner Unternehmensteile etc.
Zukunft des Unternehmens und Arbeitsplätze werden maßgeblich von den Entscheidungen des Aufsichtsrates beeinflusst
Unternehmensmitbestimmung d Arbeitnehmer ist wichtigste , aber auch der am meisten umstrittene Mitbestimmungsbereich
Pflichten des Arbeitnehmers:
Hauptpflicht: versprochene Arbeit zu leisten
Dabei gilt Grundsatz: Ohne Arbeit kein Geld
Nebenpflichten: Treuepflicht, Verschwiegenheitspflicht und pfleglicher Umgang mit den Materialien u. Werkzeugen
Kritik am Begriff:
Arbeitnehmer ist irreführend
Diejenige Pers. Die als Arbeitnehmer bezeichnet wird nimmt nicht Arbeit sondern gibt Arbeit o. Dienstleistungen u. nimmt in aller Regel Geld dafür
Insofern wäre die Bezeichnung Arbeitgeber für einen abhängig Beschäftigten angemessner
Begriff Arbeitgeber hat insofern einen gönnerhaften, der Begriff Arbeitnehmer einen ausnutzerischen Unterton
Inhalt
In diesen Vortrag musste ich über den Arbeitnehmer erzählen; ua: Pflichten, Mitbestimmungsrecht, Kritik am Begriff, Betriebsrat, Allgemeines,... (427 Wörter)
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von unbekannt
Schlagwörter
Stellung des Arbeitnehmers in der heutigen Zeit | Wirtschaft | Recht | Zusammenfassung | Pflichten | Unternehmen
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