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Referat: Euthanasie - Zwischen Verbot und Legalisierung

Alles zu Menschenrechte

Euthanasie- zwischen Verbot und Legalisierung


Euthanasie Bezeichnung für aktive Sterbehilfe
ist Beschleunigung oder Vorverlegung eines Sterbevorgangs auf Verlangen des Betroffenen
bezeichnet Erleichterung des Sterbens, oder Herbeiführung des Todes Bsp.: - bei unheilbaren Krankheiten durch Medikamenten (Schmerzlinderung

heutzutage in Dt. verboten
versch. Formen: - passive Sterbehilfe (Verzicht auf Lebensverlängernde Maßnahmen beim Sterben) ( Erlaubt in Österreich , Holland
aktive indirekte SH (Sterbender erhält schmerzlindernde Maßnahmen, auch wenn dadurch Sterbevorgang verkürzt) ( rechtlich erlaubt
aktive direkte SH (direktes Ziel: Tötung des Menschen) ( strikt verboten
Meinungsforscherinstitut Forsa startete Umfrage im Dez. 2000
Ergebnis: 2/3 der Deutschen ( 64%), befürworten aktive SH per Gesetz
Was für und was gegen aktive SH?

Pro- Argumente:
Menschen haben Möglichkeit in Würde zu Sterben, weil Sterbender nicht länger hilflos an Apparate gefesselt sein muss, keine Qualen mehr, nicht mehr unter schmerzen leiden muss ( kann vom Arzt „Giftspritze“ für Erlösung bekommen und bei Angehörigen in guter Erinnerung bleiben
ist Sterbender noch dazu im Stande, kann er seinen Todeszeitpunkt selbst bestimmen oder Person Vollmacht zu schreiben, welche möglichst von einem Notar begläubigt sein sollte
weiterer Aspekt Finanzielle; Sterbende am Leben zu halten sehr aufwendig und teuer; Belastung des Gesundheitssystems der Bundesrepublik; Giftspritze billigste Möglichkeit
jedoch in Dt. verboten, dies nur Thesen

Kontra- Argumente:
gäbe es Möglichkeit ( viele würden dies durchführen ( nicht immer
absehbar, ob doch noch Wandel geschieht und Patient aus Koma erwacht,
auch wenn Heilungschancen nicht sehr hoch
gleiches Problem bei Personen, bei denen man glaubt sie werden nie wieder gesund ( Tod – Erklärte ( - kein 100%ige Sicherheit, dass Betroffene noch mal Lebensmut zeigen und zu sich kommen
durch aktive SH Chance genommen weiterzuleben

Im § 1 Art. 2 Abs. 2 des dt. GG steht geschrieben:
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperl. Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In die Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“
In diesem Gesetz fest verankert, dass niemand Recht hat, über Bestimmung anderer Leben; jedes Leben lebenswert
Im § 1 Art. 1 Abs. 1 d. dt. GG: - Würde des Menschen unantastbar
„Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Meine Meinung: - jeder Mensch selber bestimmen über sein Leben und seinen eigenen Tod
aber Einschränkungen und Bedingungen zu beachten
gesunder Mensch will nicht leben ( Freitod wählen
kranker Mensch kann diese Entscheidung wählen, nicht ausführen ( hat Sterbender Vollmacht geschrieben sollte Arzt meiner Meinung nach Lebenserhaltende Maßnahmen einstellen und Sterbenden letzten Wunsch erfüllen
Kompromiss zur aktiven SH: aktive Sterbebegleitung in einem Hospiz ( Menschen können noch einige schöne Momente erleben, unerledigtes in Ruhe erledigen, sich mit zerstrittenen Personen versöhnen und in Frieden Abschied nehmen
in Hospizen keine Lebensverlängernden Maßnahmen
(Aufgabe: - Menschen mit schmerzlindernden Mitteln zu helfen
- bieten Sterbenden und Angehörigen aktive
Sterbebegleitung statt aktive SH an
- sollen Mensch Angst vor dem Sterben nehmen
- Geborgenheit bieten
- Sterbende können Behandlungsformen bestimmen
- geeigneter Mittelweg zwischen Pro und Kontra der Sterbehilfe
Inhalt
Dies ist ein Kurzvortag zum Thema Euthanasie. Euthanasie ist die aktive Sterbehilfe. Ausführlich werden Pro und Kontra Argumente der aktiven Sterbhilfe aufgelistet. Auch eine eigene Meinung ist vorhanden. (486 Wörter)
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