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Referat: Nationalsozialismus - Der BDM (Bund deutscher Mädel)

Alles zu Nationalsozialismus und Politik Hitlers

Bund deutscher Mädel



1. Erziehung

1.1. Im BDM vorherrschende allgemeine Erziehungsansprüche und das Mädchenbild

1935 erschien im Januarheft von „Wille und Macht“, dem Führerorgan der NS- Jugend, ein Artikel der damaligen Reichsreferentin Trude Mohr über die Zielsetzung des BDM:

„Unser Ziel ist der g a n z e Mensch, das Mädel, das gesund und klar seine Fähigkeiten einsetzen kann für Volk und Staat. Deshalb liegt uns nichts an der Anhäufung irgendwelcher Wissenschaften, trockener Zahlen und Begriffe, deren Sinn wir nicht verstehen, sondern alles an der Heranbildung der Gemeinschaft und der M ä d e l e r h a l t u n g. Der BDM ist Erziehungsbund. Erziehen kann man aber gerade Mädel nicht durch Kommando und Gewalt, sondern indem man ihnen eine gewisse Zeit zum Wachsen und Reifen gibt, und indem man ein Bild vor die Mädel stellt, nach dem sich Führerin und Gefolgschaft ausrichten können.

Im BDM wird eine klare und sichere Aufbauarbeit mit dem Endziel geleistet, unserem Land eine Mädelgeneration zu geben, die zu wirklichen Trägerinnen nationalsozialistischer Weltanschauung geformt worden ist, die fähig ist, den nationalsozialistischen Gedanken auch in spätere Geschlechter weiterzutragen.

Die angesprochenen Erziehungsgrundsätze bleiben global und unkonkret; als Ziele lassen sich herausfiltern: das „ganze und gesunde Mädel“, der Einsatz für „Volk und Staat“, die Herausbildung der Gemeinschaft und der „M ä d e l h a l t u n g“(statt intellektueller Wissensanhäufung). BDM wird verstanden als Erziehungsbund, in dem Erziehung nicht durch Gewalt und Kommando, sondern durch Reifungsprozesse und Vorbild zu erfolgen habe. Schließlich will der BDM „Trägerinnen nationalsozialistischer Weltanschauung“ formen, die diese Weltanschauung an ihre Kinder und Enkelkinder weitervermitteln.

Da diese Aussagen in ihrer Allgemeinheit in den späteren Jahren nur wenig modifiziert wurden, sind sie einer näheren Betrachtung wert. Deutlich ist zunächst, dass die Mädchen zu Formen, zu erziehen und heranzubilden oder an anderer Stelle „auszurichten“ waren, dass dem Land eine Mädelgeneration zu geben war. Mädchen wurden als Objekte begriffen und ihnen konnte bis auf das biologisch verstandene Wachsen und Reifen keine Subjektäußerung zukommen. Die Manipulationsabsicht ist eindeutig ablesbar. Mädchen sollten zu „Trägerinnen der NS- Weltanschauung“ geformt werden; diese Aufforderungen, die vom Reichsjugendführer von Schirach für die Arbeit des BDM aufgestellt worden war, galt zusammen mit der Zielsetzung des Führers, „Und ihr im BDM erzieht mir die Mädchen zu starken und tapferen Frauen!“ als erste Erziehungsparole. Deutlich zeigt sich die unkonkrete und offene Bestimmung dieser von Männern für die BDM- Arbeit aufgestellten Anforderungen. Der Versuch einer näheren inhaltlichen Explikation scheitert: Die „Trägerin“ habe um die „Lebensnotwendigkeiten und Existenzfragen des deutschen Volkes zu wissen“, Opfer für „Volk und Land“ zu bringen, habe ein „bewusst Mädel“ zu sein; das „politische Mädel“ zeichne sich dadurch aus, dass es in die „nationalsozialistische Gedankenwelt eindringe“.

Die Kette ließe sich fortsetzen, Begriffe wurden durch neue Begrifflichkeiten ersetzt ohne neue inhaltliche Bestimmungen. Im Ergebnis zielte der Anspruch des BDM, alle Mädchen zu „Trägerinnen...“zu machen, dahin, dass sich alle Mädchen für den NS einzusetzen hätten, alle Mädchen in die „Volksgemeinschaft“ einzuordnen wären, um den „Volksganzen“ zu dienen. Wichtige Bedeutung hatte beim „Dienst für das Ganze“ die Perspektive von „morgen“; die augenblickliche Arbeit hatte einer Zukunft zu dienen, in der nach nationalsozialistischer Betrachtungsweise die entscheidenden “Existenzkämpfe“ der Nation stattfinden würden.

Zurück zu den Aussagen der Reichsreferentin: Das Weitertragen „der nationalsozialistischen Gedanken auch in spätere Geschlechter“ weist auf die Rolle der Mädchen als zukünftige Mütter und Erzieherinnen hin. Belege für die Vorbereitung der Mädchen auf diese tradierte Frauenrolle lassen sich in fast allen Publizierungen von BDM- Führerinnen finden. Die ausdrückliche und ausschließliche Betonung, wie sie von führenden NS- Männern für die Mädchenerziehung immer wieder gefordert wurde und wie sie sich explizit in dem häufig benutzten Zitat Hitlers aus „Mein Kampf“ zeigte, „Das Ziel der weiblichen Erziehung hat unverrückbar die kommende Mutter zu sein“, trifft in ihrer Unbedingtheit indes für das Selbstverständnis des BDM nur in den Anfangsjahren zu. In den Jahren bis 1933 war das Mutterideal ausschließliches Leitbild; in den folgenden Jahren erfuhr dieser Grundsatz zwar keine grundlegende Modifikation, aber doch ein erwähnenswerten tendenziellen Wandel. Die Bundesführerin des BDM 1933 und kurzzeitige – ab Sommer 1933 – Reichsleiterin der NSF und der Deutschen Frauenfront, Lydia Gottschewski, schrieb 1934:

Hier muss ein Irrtum entgegengetreten werden. Es ist falsch, die Mädel ständig und dauernd „zum Muttertum“ erziehen zu wollen, das haben die meisten wirklich nicht nötig. Sie würden sich auch – lebendig wie sie sind – mit Händen und Füßen dagegen wehren, in eine Lebensordnung eingespannt zu werden, die erst in fünf oder zehn Jahren für sie verbindlich wird.“

Auch die späteren BDM- Reichsreferentinnen wehrten sich gegen die vier „K`s“ als Kern der Erziehung: Küche, Kleider, Kinder, Kirche. Mädchen war wie den Jungen eine eigenständige Lebenszeit, die dem Erwachsenenstatus vorgelagert war, zuzugestehen. Jugend wurde als eigene Lebensphase mit eigenen Gesetzen und Regeln betrachtet, die in der Ausgestaltung der Erziehungsarbeit zu berücksichtigen war. Das Mutterideal war der Jugendphase nachgestellt; und die richtige mädchengemäße Erziehung zum „völkischen Einsatz“ hätte der jungen Frau automatisch die Richtung zur Mutterschaft zu zeigen, ohne ständig „von der Bestimmung des Weibes“ reden zu müssen.

Der von Mädchen geforderte Einsatz bezog sich zunächst allgemein auf die „Lebensfragen und Existenzkämpfe“ der Nation. Der Krieg wurde dabei als eine Form des Existenzkampfes einbezogen. Schon 1935 zitierte die damalige Reichsreferentin im Zusammenhang mit den Verpflichtungen der Mädchen für das Volk aus dem §1 des Wehrgesetzes vom 17. März 1935 den Abs. 3: „Im Krieg ist über die Wehrpflicht hinaus jeder deutsche Mann und jede deutsche Frau zur Dienstleistung für das Vaterland verpflichtet“. Diese Konkretisierung programmatischer Ansprüche war derweil 1935 Ausnahme im BDM. Die Forderung nach Einsatz und Pflichterfüllung blieb in der Regel bis 1939 unspezifiziert; der Zweck des Einsatzes wurde mit „für das Vaterland“, für den „Führer“ etc. ausgewiesen. Der Einsatz hatte aufopferungsvoll , verantwortungsbewusst, unbedingt zu sein. Im Krieg erhielten diese Einsatzappelle ihre greifbare Sinngebung.

Neben der Erziehung zur Gemeinschaft war in den Grundsätzen von Trude Mohr die Heranziehung des „ganzen Menschen“ und die Bildung der richtigen „Mädelhaltung“ gefordert worden. Unter dem „ganzen Menschen“ wurde das Mädchen mit seinem Körper, Seinem Geist, seinem Charakter(= Seele) verstanden. Die Heranziehung dieses ganzen Mädchens umfasste seine „sportliche Ertüchtigung“, seine „weltanschauliche Schulung“ sowie die Weckung der „sozialen Einsatzbereitschaft“. Körper, Geist und Charakter sollten in eine „harmonische Beziehung“ zueinander gesetzt werden, um so die Fundamente für die „richtige mädchengemäße Haltung“ zu schaffen.

Bestandteil der richtigen „Mädelhaltung“ war die „kulturelle Haltung“. Nach NS- Auffassung war die Frau viel stärker „Kulturträger“ als der Mann; die BDM- Hauptreferentin im Kulturamt der RJF, Erna Bohlmann, bezeichnete die Frau als „Künstlerin auf dem Gebiet der Lebensgestaltung“, sie hätte ihre größeren Fähigkeiten auf dem Gebiet der „Volkskultur“ und weniger auf dem Gebiet der „großen Kunst“ Der Kulturbegriff wurde damit für den BDM vage auf alle Gebiete der „Lebensgestaltung“ eingegrenzt. „Lebensgestaltung“ war andererseits beliebig auszudehnen; so könnten die Mädchen eine viel engere Beziehung zu den Traditionen, die im Liedgut, in Sagen, Märchen oder Tänzen fortlebten, entwickeln als die Jungen; sie ständen der Heimat, dem „Deutschtum“ naturgemäß näher. Insbesondere zählten auch die Wohnraumgestaltung, die Werkarbeit sowie die Kleiderwahl zu dieser „Lebensgestaltung“. Liest man die Ausführungen zu diesen Gestaltungsaufgaben der Mädchen, so stechen die Hinweise auf die „rechte geschmackliche Auswahl“ oder die „gelungenen Farbzusammenstellungen“ ins Auge. Es wird schließlich deutlich, dass die Forderung zu „kultureller Lebensgestaltung“ bis hin zur Forderung der „hauswirtschaftlichen Ertüchtigung“ der Mädchen reichte und letztendlich damit genau jene Aufgabengebiete gemeint waren, die Frauen und Mädchen schon seit Jahrhunderten zugewiesen wurden. Eine besondere Betonung lag auf dem „Mut zum eigenen Schaffen“ und dem „Kennenlernen“ der Gesetze des Zweckmäßigen und Naturgemäßen“. Diese Aufforderung wird von H. Braun als „Selbermach- Lebensweise“ bezeichnet; hier soll, bezogen auf die oben angesprochene “richtige Lebenshaltung“ der Mädchen, von „Selbermach- Haltung“ gesprochen werden. Im Selbstverständnis des BDM hatte der Erziehungsanspruch, die Mädchen zum „Selbermachen“ zu befähigen, durchgängig Bedeutung; beim Basteln und Werken, bei der Kleidung, bei Säuglings- und Krankenpflege, bei Musikveranstaltungen, überall dort ließ sich dieser Anspruch wiederfinden. Als Zielorientierung galt die Schaffung des „Echten, Arteigenen, Schönen, Gediegenen, und Natürlichen“, Werte die auf bäuerliches Brauchtum zurückgingen. In den Lebensverhältnissen der Bauernfamilien war idealtypisch die angestrebte Verbindung von überschaubaren Arbeitsbedingungen, Selbstversorgung und Naturverbundenheit erreicht.

Erziehungsziele

Wir wollen keine Mädel erziehen, die sich romantischen Träumereien hingeben, die nur etwas malen, singen und tanzen können oder das Leben einseitig verzerrt sehen – sondern Mädel, die fest in der Wirklichkeit stehen und bereit sind, sich für ihr Ideal praktisch bis zum letzten einzusetzen und Opfer dafür zu bringen. Unsere Jungmädel nehmen gemeinsam mit ihren Kameeraden vom Jungvolk den Kampf gegen Hunger und Kälte. Wenn sie selbst an kalten Tagen viele Stunden mit der Sammelbüchse durch die Straßen ziehen, so beweisen sie die wahre, sozialistische Gesinnung.

Quelle: J. Rüdiger 1939; J. Rüdiger war von 1937 – 1945 Reichsreferentin

Je stärker und lebendiger wir die Jugend heute in diese mitreißende und verpflichtende Gedankenwelt des Nationalsozialismus hineinführen, um so sicherer und selbstverständlicher muss die nächste Generation, die dann den Staat zu tragen hat, stehen. Wenn es um die Belange der Nation geht, gelten dieselben Forderungen für Mann und Frau. Es ist die Größe des Führers, dass er auch dies für das Volk als Verpflichtung aufgestellt hat. Im Wehrgesetz vom 17. März 1935 heißt es im § 1 Absatz 3: „Im Kriege ist über die Wehrpflicht hinaus jeder deutsche Mann und jede deutsche Frau zur Dienstleistung für das Vaterland verpflichtet.“

Der Volksgemeinschaft, der Zukunft dient somit unsere heutige Arbeit. Mädel, die heute als Selbstverständlichkeit Kameradschaft, Einsatzbereitschaft und Treue leben, die bewusst die Gesundheit des Leibes und der Seele wollen, die wissen, dass sie – mögen sie stehen, wo sie wollen – für ihr Volk stehen und niemals als Einzelmensch Rechte haben können, die dem Volksganzem schaden würden, solche Mädel, die man zu Zehntausenden heute aufwachsen sieht, müssen morgen eine Frauengeneration bilden, wie unser Land sie braucht.

Quelle: Trude Mohr; Wille und Weg; T. Mohr war Reichsreferentin des BDM (1934 – 1937)

Die „Selbermach- Haltung“ wurde erst durch die Fähigkeiten, entsagen und entbehren zu können , im Interesse der „Volkswirtschaft“, komplett. Das Erziehungsziel, die „kulturelle Haltung“ der Mädchen zu formen, das eng mit dem Prinzip des Selbermachens verknüpft war, bedingte in der Praxis die „mädchengemäße Ausrichtung“ der BDM- Arbeit, die sich durch die aufgezeigten Bereiche der als kulturell verstandenen Arbeit sehr stark – neben den Unterschieden in der „körperlichen Ertüchtigung“ – von der Erziehungsarbeit für die Jungen abhob.

Als weiteres Ziel war oben von der Reichsreferentin ausgeführt worden, Mädchen nicht durch „Kommando und Gewalt“, sondern in dem man ihnen eine gewisse Zeit zum „Wachsen und Reifen“ und ein Vorbild geben sollte, zu erziehen: Die Abgrenzung gegen „Kommando und Gewalt“ stand nicht alternativ zu Gehorsam, Zucht und Disziplin, diese „Tugenden“ wurden ausdrücklich von den Mädchen gefordert. Gemeint war zum einen die äußere Form des Befehls- Gehorsam- Prinzips, die sich gegen den „rauen Umgangsstil“ abgrenzen sollte. Führerinnen hatten entschiedene Autoritäten für die untergebenen Mädchen zu sein, jedoch vom Anspruch her nicht mit Drill, sondern durch beispielhaftes Vorleben des Geforderten durchzusetzen. Das Mädchen sollte durch das Idealbild der NS- Gemeinschaft geworben und begeistert werden, freiwillig handeln und Zwang weitgehend ausgeschlossen sein. Zum anderen wurden „Gewalt und Kommando“ als Gegensatzpaar zu „Wachsen und Reifen“ gewesen. Damit war ein „Grundgesetz“ angesprochen: Grundlage der im BDM vertretenen Erziehungsvorstellungen war die biologistisch- rassistische Weltauffassung. Danach determinierten Naturgesetze, d. h. das biologische Wirken“ das eigentliche Wesen der Mädchen. Erziehungspersonen konnten diese Naturgesetze erkennen und die „gesetzmäßigen“ Entwicklungen der Mädchen fördern bzw. hemmen, jedoch niemals gegen diese „ewigen“ Gesetze, gegen den „Instinkt“ der bei Mädchen ein viel größeres Gewicht als das „logische Denken“ hätte, erziehen. Die biologischen und rassischen Erbanlagen und Reifungsprozesse ermöglichten nach dem vertretenen Verständnis die hohen Lebensleistungen des „nordischen Menschen“.

Die Entwicklung der Persönlichkeit wurde im BDM- Selbstverständnis von internen, erblichen, biologisch- rassischen Bedingungen determiniert, in die Erziehung randständig eingreifen konnte. Das Mädchen wurde somit zum Objekt seiner unverschuldeten Erbanlagen sowie von außen herangetragener Erziehungsansprüche; die erziehenden BDM- Führerinnen wurden zu ausführenden Organen dieser ihnen zumeist undurchschaubaren und mystischen biologischen Gesetzmäßigkeit. Weibliche Subjektivität musste folglich unbegriffen bleiben. Die Möglichkeiten, das Mädchen über biologische Zufälligkeiten hinaus, durch die aktive und bewusste Teilnahme an gesellschaftlichen Notwendigkeiten, die Besonderheiten ihres eigenen Lebensweges mitgestalten und schließlich ein eigenständiges Subjektsein erlangen, konnten theoretisch nicht erfasst werden. Ebenso wenig war es möglich, von diesen Denkblockaden und Erkenntnisschranken her die Aufgabe der Erziehenden bei der Entfaltung eigenverantwortlich handelnder Individuen auch nur zu problematisieren.

An erziehungstheoretischen Maßstäben gemessen muss das pädagogische Selbstverständnis des BDM als theoriearm und konzeptlos bezeichnet werden. Die Orientierung der BDM- Führerinnen an biologistisch- rassistischen Grundsätzen reduzierte die dem Erziehungsgeschehen ausgesetzten Mädchen auf ein Objektdasein und beschnitt die Möglichkeit erzieherischer Tätigkeit vorab. Übrig blieb die „Ausrichtung“ die Dienstbarmachung der Mädchen für die „Volksgemeinschaft“. Vorhandene, insbesondere jugendbewegte Inhalte und Momente des traditionellen Frauenbildes wurden dieser Zielsetzung eingepasst.

Der BDM hatte nicht Selbstzweck zu sein, sondern Teil der „Volksgemeinschaft“. Im Rahmen dieser Prämisse formulierten die BDM- Führerinnen Ansprüche und Anforderungen an die Erziehungsarbeit des BDM. Die objektive gesellschaftliche Basis, auf der die Erziehungsansprüche realisiert werden sollten, wurde zu keiner Zeit und an keiner Stelle hinterfragt oder einer Analyse unterzogen.

Diesen Abschnitt beschließend soll das idealtypische Bild des „deutschen Mädels“. Nachgezeichnet werden. „Deutsch“ war dabei die erste unabdingbare Voraussetzung; das Mädchen hatte „arisch“ und gekoppelt damit „erbgesund“ zu sein. Dies voraussetzend lässt sich das Idealbild, wie es den Intentionen des BDM entsprach, folgendermaßen charakterisieren: Der Typ des „deutschen Mädels“ war einsatz- und opferbereit für die „Volksgemeinschaft“; es erkannte unhinterfragt die nationalsozialistischen Werte und Normen an und fügte sich diszipliniert in die Gemeinschaft der Gleichaltrigen ein. Das „deutsche Mädel“ war sportlich, pflegte seinen Körper, achtete auf Gesundheit und war äußerlich sauber und ordentlich gekleidet; es war tüchtig und selbstanständig in beruflicher, insbesondere in hauswirtschaftlicher Hinsicht. Schließlich war es sich seiner späteren Aufgaben als Frau, als „Mutter des Volkes“ und Mutter eigener Kinder bewusst. Dieser Typ des Mädchen hatte kulturell und musisch bewandert zu sein, war unterhaltsam, verstand sich als zukünftige Gefährtin des Mannes und als verantwortungsvolle „Hüterin“ des familialen Friedens.



1.2. Kleidung und Körperpflege

Ein weiterer Punkt der Erziehung war die Darstellung des Körpers durch die Kleidung. Die Bundestracht des BDM mit weißer, kurzärmeliger Bluse und blauschwarzem Rock sei als bekannt dahin gestellt. Die 1933 reichseinheitlich eingeführte Tracht sollte den Kriterien „praktisch und schön“ genügen. Die Mädchen wurden aufgefordert die Tracht, die an allen Feiertagen des Reiches und der „Bewegung“ sowie bei allen besonderen Familien- und Schulfestigkeiten getragen werden durfte und zu jeden Dienst getragen werden musste, „tadellos in Ordnung“ zu halten. Sie sollte nur „peinlich sauber“, gewaschen und gebügelt sowie mit „ordentlich gekämmten“ Haaren ohne Schmuckstücke angezogen werden.

Die äußere Form, das vorschriftsmäßige Tragen der vom BDM auch als „Ehrenkleid“ bezeichneten Bundestracht, hatte den Beweis dafür zu liefern, dass das Mädchen „ein rechtes, brauchbares Glied in der Gemeinschaft des BDM und damit des deutschen Volkes ist“. Wieder stand als zentraler Gedanke die Aufgabe der eigenen, individuellen Körperlichkeit. In der Gemeinschaft glichen sich die Körper an: die Uniform erzeugte das Bild eines körperlosen Ganzen, das „in Reih und Glied“ geordnet war. Kein Schmuck, nicht einmal ein zufälliger Schmutzfleck oder eine ungeordnete Haarsträhne als winzige Zeichen einer eigenständigen Ausdrucksform waren erlaubt. Von hundert oder tausend Mädchenkörpern blieb das „strahlende Weiß der Blusen“, das „zwischen dem Braun der HJ- Uniform und dem Dunkelblau der Pimpfe“ den Betrachter erfreute. Das Weiß symbolisierte Einheitlichkeit; die Uniformen waren oben am Hals der Mädchen durch einen schwarzen Schlips geschlossen, unten durch kurze weiße Söckchen in braunledernen, halbhohen Bundschuhen eingegrenzt; sie ließen dadurch jedes Mädchen als eine Ganzheit wirken, die keinen Moment eine Öffnung, ein Zeichen persönlicher Gefühlswelt freisetzen durfte. Für die Fest- und Dienstkleidung der Führerinnen galt dasselbe: Das hochgeschlossene Jackenkleid, die farblich abgestimmten Mäntel und gleichfarbenen Hüte zeigten äußerlich abgegrenzte, unangreifbare, d.h. unnah- und unberührbare Personen, verborgen blieb dabei jede emotionale Äußerung individuellen Seins.

Das bisher zur Kleidung und der damit verbundenen Körperdarstellung Gesagte bezog sich allein auf die Bundestracht der Mädchen. Es gab darüber hinaus vielfältige Äußerungen des BDM, insbesondere innerhalb der Arbeitsgemeinschaften des BDM-Werkes „Glaube und Schönheit“, über die Kleidung der Mädchen für die Zahlreichen Alltagssituationen, in denen das Tragen der BDM- Tracht nicht erlaubt war. Diesen Äußerungen zufolge hätten in der Privatkleidung dieselben Kriterien(„der gleiche innere Geist“) zu gelten wie für die Dienstkleidung: Schlichtheit, Klarheit, Natürlichkeit, „praktischer und doch schöner Stil“, denn alles „Schillernde und auffällig Glänzende passte zum heutigen Mädel nicht“. Trotzdem war ein Schmücken der Kleidung in „angemessenen“ Grenzen erlaubt. Vorbilder dazu gaben historische Trachten und Bauernstickereien, die Mädchen wurden angehalten, Kleider selbst herzustellen, hatten dabei allerdings den ökonomischen und politischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Sie hatten „möglichst deutsche Erzeugnisse zu verwerten“, und während des Krieges war im „Führerinnendienst“ des BDM- Werkes zu lesen: „Wir haben auch in der Kleidung unseren kulturellen Führungsanspruch in Europa zu verteidigen“.

Waren die Ansprüche an die Kleidung auch nicht vom Ziel der Selbstbestimmung und Subjektentwicklung der Mädchen bestimmt, so ergab sich doch aus den Forderungen nach „Natürlichkeit“ und Eigenarbeit („Selbermach- Haltung“) ein erwähnenswerter Umstand: Die im BDM geforderte Modeerziehung und Kleiderwahl ermöglichten eine Kritik an den von Männern Frauen zugewiesene Modetrends, ermöglichten eine Abgrenzung von real bestehenden privaten Geschäftsinteressen an der Frauenmode. Der Anspruch, dass sich „das deutsche Mädel artgemäß“ zu kleiden hatte, schuf somit Möglichkeiten einer Kritik an der vorhandenen Vermarktung der Frau, um gleichzeitig die Loslösung von eigenen individuellen Körperbedürfnissen um so fester zu zementieren.

Mode

Frauchen kriegt ein Halsband um ...

... und wird an die Leine genommen! Jawohl, und wenn ihr noch so verständnislos den Kopf schüttelt und euch an die Stirn tippt: ich habe mich nicht verschrieben und ihr habt euch nicht verlesen! Es ist wirklich und wahrhaftig so....

Der letzte Modeschrei – nur noch ein letztes sonnenstichiges Röcheln – ist, dem goldigen Schnauzerlein sein gelbes, grünes oder rotes Halsband und seine totschicke, geflochtene Leine abzunehmen und um die eigene mehr oder minder schlanke Taille zu winden. Das Halsband kommt natürlich um den eigenen alabasterzarten Schwanenhals – um des Kontrastes willen! Schnauzerlein bevorzugt selbstverständlich die gleichen Farben wie Frauchen – o Gott, wie hält Herrchen nur die beiden Riemen auseinander? Oder hat es sich vielleicht als unumgänglich notwendig herausgestellt, beide an die Leine zu nehmen? Und darum die ganze Modetorheit! ...

Quelle: Das Deutsche Mädel, Zeitschrift des BDM, August 1937



Wir wissen weiter, dass es aus Gründen der Arbeitsbeschaffung Pflicht ist möglichst deutsche Erzeugnisse zu verwerten und zu propagieren. Wenn wir auch wohl vorläufig doch nicht ganz auf eingeführte Stoffe und Rohmaterialien verzichten können, so müssen wir doch versuchen, uns mit der Zeit mehr und mehr von ausländischen Erzeugnissen freizumachen. Die deutsche Stoff- und Textilindustrie hat in Anbetracht der Lage bereits seit langem eine große Auswahl neuer Stoffe erzeugt. So entstanden im Laufe der letzten Jahre die vielen neuartigen Gewebe aus Zellwolle, Kunstseide und Zellophan.

Nachdrücklich trat im Rahmen dieses Leistungskampfes 1936 immer wieder von Seiten der Fachschulstudentinnen die Forderung hervor: Wir dürfen uns nicht von der wirtschaftlichen und politischen Abhängigkeit der Weltmode beeinflussen lassen, sondern müssen versuchen, jeder an seinem Platz nach einer einfachen, schönen, unserem Wesen entsprechenden Form und Linie zu streben. Aus diesem Grunde muss ganz energisch Front gemacht werden gegen einer Anzahl führender deutscher Modezeitschriften; da auch heute noch die meisten der dort gezeigten Modelle aus französischen, englischen und amerikanischen Werkstätten stammen.

Quelle: Das Deutsche Mädel, Zeitschrift des BDM, Januar 1937

Zur „sicheren Körperhaltung“, körperlichen Bewegung und dem „geschmackvollen Kleiden“, die der BDM von den Mädchen im Umgang mit ihrem Körper forderte, gehörte ergänzend die „richtige Körperpflege“. Körperpflege beinhaltete in erster Linie „Gesundheitsführung und richtige, gesunde Ernährung“. Gewünscht war zum einen „ordentliches und sauberes“ Aussehen, das auch durch Haar-, Nagel- und Zahnpflege mitbedingt würde, und zum anderen gesunde Lebensführung, um „Leistungsfähigkeit und Widerstandskraft des Körpers“ zu erlangen. Die Genussgifte Alkohol und Nikotin wurden aufs Schärfste abgelehnt.

Unschwer lässt sich das Bild des einfügsamen, jede Auffälligkeit vermeidenden Mädchens aus den Darstellungen ablesen, ohne dass deshalb Nützlichkeit und wissenschaftliche Gesichertheit vieler Ernährungstipps und Gesundheitshinweise in Zweifel gestellt werden dürfen. Die mit der Körperpflege und Gesundheitserziehung einhergehende Ideologie betonte die bäuerliche Überlegenheit über die „Verstädterung des Volkes“, die Anwendbarkeit des Gelernten für die hauswirtschaftlichen Aufgaben einer Familienmutter und vor allem die bekannte Verantwortung vor dem „Volkesganzen“.

2. Das Mädchen als künftige Hausfrau und Mutter

Die nationalsozialistische Frauenpolitik sah im Mädchen entsprechend Hitlers Forderungen nur die künftige Hausfrau und Mutter. Gerade der Biologieunterricht, der durch die nationalsozialistische Schulreform zum Weltanschauungsunterricht aufgewertet worden war, sollte das Mädchen in diesem Sinne auf seine Lebensaufgabe im Dienste der Volksgemeinschaft vorbereiten, nämlich im Sinne der nationalsozialistischen Rassenlehre ausgewählten arischen Partner möglichst viele reinrassige nordische Kinder großzuziehen.

2.1.Die nationalsozialistische Schulpolitik und das Fach Biologie

Die Schule wurde im Nationalsozialismus zum Werkzeug der Politik; im staatlichen Auftrag hatte sie politische Bildung zu betreiben. Alle Unterrichtsfächer sollten dieser Zielsetzung entsprechend ihren unterschiedlichen Möglichkeiten gerecht werden. Es ging darum, die Parteilehren zu vermitteln, der Führerkult sollte gepflegt werden, individualistisches Denken und Verhalten musste zugunsten der namenlosen Gemeinschaft aufgeben, die Identifikation des Schülers mit Volk und Führer ermöglicht und Rassebewusstsein erzeugt werden. Parteiinstanzen bestimmten, welche Bildungsinhalte den Schülern vermittelt werden sollten, und enthoben die Pädagogen der Entscheidung, was sie zu lehren hatten. Nicht fachlich- wissenschaftliche, sondern vorrangig politische Kriterien waren ausschlaggebend für die Auswahl der Themen und die Art ihrer Behandlung im Unterricht. Nur so konnte der loyale nationalsozialistische deutsche Bürger erzeugt werden, der mit Begeisterung bereit war, für Führer, Volk und Vaterland zu leben und zu sterben.

Wichtiges Thema war hierbei die Begründung und Rechtfertigung des Dogmas von einer rassischen Ungleichwertigkeit der Menschen und Völker – im Sinne der Rassenhygiene – und die, von der völkischen Bewegung übernommene, „Apotheose fortpflanzungskräftiger Volksgesundheit“ im biologisch materialistischen Sinne. Hier kam der Biologie in der Volksbindung immense Bedeutung zu. Neben der für die damalige Zeit typischen ganzheitlichen, organismischen Naturauffassungen waren ältere Theorien ausschlaggebend, die Hitler schon vor der Niederschrift von „Mein Kampf“ beeinflusst hatten. Er hatte in unkritischer, rein emotionaler Weise die Inhalte sozialdarwinistischer Programmschriften, die Rassenlehre Chamberlains und Gobineaus und Einzelheiten aus wissenschaftlichen Arbeiten zur menschlichen Vererbungslehre, Rassenhygiene, Anthropologie und Bevölkerungslehre miteinander verbunden. Die von ihm gezogenen Schlüsse sind als Hauptpropagandathesen der NS- Ideologie hinreichend bekannt und müssen daher hier nicht noch mal erläutert werden. Die Rassenhygieniker hatten bereits seit Anfang des Jahrhunderts die Umorientierung der Schulen gefordert, die Hitler nun – allerdings nach seiner eigenen erweiterten Vorstellungen – in die Tat umsetzte. In „Mein Kampf“ forderte Hitler:

Die gesamte Bildungs- und Erziehungsarbeit des völkischen Staates muss ihre Krönung darin finden, dass sie den Rassesinn und das Rassegefühl instinkt- und verständnisgemäß in das Herz und Gehirn der ihr anvertrauten Jugend hineinbrennt. Es soll kein Knabe und kein Mädchen die Schule verlassen, ohne zur letzten Erkenntnis über die Notwendigkeit und das Wesen der Blutreinheit geführt worden zu sein.

Da diese Gedanken in erster Linie Lehrinhalte des Schulfaches Biologie waren, erhielt diese Disziplin ungeahnte Bedeutung und dadurch einen erheblichen Prestigegewinn.

Bereits am 1. Oktober 1933 wurde in Preußen, 1935 im ganzen Reich, die Rassenkunde für alle Abschlussklassen verbindlich eingeführt und zu einem Thema der Abschlussprüfung erklärt, „von den niemand befreit werden darf.“ Da sich der Biologieunterricht auf die Unter- und Mittelstufe beschränkte, ging diese Bestimmung allerdings zunächst an der Schulwirklichkeit vorbei. Die Umgestaltung des Biologieunterrichts ließ sich nicht sofort in die Tat umsetzen, umfangreiche und langwierige Vorbereitungen waren erforderlich. So wurden 1933 bis 1938 als erste Maßnahme die Lehrer gleichgeschaltet; allzu unliebsame Lehrer wurden entlassen, die übrigen Lehrern wurden in entsprechenden Schulungslagern umgeschult, das heißt politisch indoktriniert. Gleichzeitig wurden neue Lehrpläne mit nationalsozialistischen Inhalten konzipiert, die 1938/1939 für alle Schultypen offiziell als Erlasse herausgegeben wurden. Entsprechend diesen neuen Lehrplänen wurden dann auch neue Biologieschulbücher erarbeitet, die in den Jahren 1939 bis 1942 fertiggestellt waren. Erst zu diesem Zeitpunkt waren also alle Rahmen Bedingungen für eine wirklich durchgreifende Unterrichtsreform gegeben, die aber wiederum vielerorts durch die Kriegssituation erschwert wurde. Durch das rasche Ende des Dritten Reiches war es den Nationalsozialisten allerdings nicht mehr möglich, auch nur eine Schülergeneration von der ersten bis zur letzten Klasse entsprechend ihrer Schulreform auszubilden.

Die Biologie war 1938 endgültig zum Kernfach in der nationalsozialistischen Schule mit durchgängig zwei Wochenstunden in allen Klassen geworden. Man sprach ihr eine zentrale Erziehungsfunktion zu und bestimmte als primäre Lehrinhalte die Erb- und Rassenlehre. Damit erhielt die Biologie eine Schlüsselfunktion und gewann ungeheuer an Bedeutung. Aber die Rolle des Biologieunterrichts innerhalb der nationalsozialistischen Erziehung erschöpfte sich nicht in der Vermittlung der Rassenlehre. Weitere typisch nationalsozialistische Ziele waren die Erziehung zu Heimat- und Naturliebe und die Erziehung des einzelnen zum Glied in der Gemeinschaft. Da viele das Geistesleben beherrschende Begriffe wie „Art und Rasse, Sippe und Gattung, Lebens- und Volksgemeinschaft, Auslese- und Führertum, Vererbung, Entartung, Aufartung“ usw. biologische Begriffe seien, sollte die Biologie auch die Grundlage für andere Unterrichtsfächer sein.

2.2. Ablehnung der Koedukation der nationalsozialistischen Frauenpolitik

Koedukation von Jungen und Mädchen wurde von den Nationalsozialisten abgelehnt. Ziel der weiblichen Ausbildung sollte unverrückbar die kommende Mutter sein. Die Berufstätigkeit sollte dem Manne überlassen sein, die Frau sollte sich ganz dem Manne und als Mutter ihren Kindern und ihrer Familie widmen. Entsprechend wurde an Mädchenschulen der naturwissenschaftliche und der fremdsprachliche Unterricht zugunsten der in allen Schulen eingeführten „Fächer des Frauenschaffens“ (Hauswirtschaft, Handarbeit u.a.) reduziert. Auch die Inhalte eines Teils der anderen Fächer wurden auf die „besonderen Lebensgebiete der Mädchen“ ausgerichtet, und der Ausbildungssektor für „Frauenberufe“ wurde auf- bzw. ausgebaut. Gleichzeitig wurde die höhere Schulausbildung der Mädchen eingeengt und das Frauenstudium beschränkt. Es durften nur etwa zehn Prozent der Studierenden Frauen sein.

Entsprechend lautet der Grundsatz der Schulpolitik des Zentralinstituts für Erziehung und Unterricht über die Mädchenbildung aus dem Jahre 1934:

Die früheren Richtlinien betrachteten (...) das Mädchen als gleichwertig gegenüber dem Knaben, um den Glauben von der Minderwertigkeit der Frau zu überwinden. Hierbei übersahen sie aber, dass Mädchen und Knaben eigenwertig sind und darum niemals in die gleiche Wertungsebene gestellt werden können. So ist der Mann gekennzeichnet durch Mut und Gerechtigkeitssinn; er denkt objektiv und berechnend, die Frau hingegen zeigt Mitleid und Barmherzigkeit, Aufopferung und Duldungsfähigkeit entsprechend ihrer Bestimmung, Kindern das Leben zu schenken. Ihre ganze Lebensauffassung ist subjektiv und ihr Urteil mehr gefühlsmäßig. Infolge dieser Eigenwertigkeit der Frau ist es direkt naturwidrig, ihr Aufgaben zu übertragen, die dem Manne auf Grund seiner Eigenschaften zukommen.

Als Konsequenz dieser nationalsozialistischen Grundhaltung zum weiblichen Geschlecht wurde gefordert, dass Unterricht für Mädchen überwiegend von Lehrerinnen erteilt werden sollte. In den Richtlinien für die Volksschule1939 wurden für die Mädchenausbildung folgende Schwerpunkte festgelegt: Kenntnis der Bedeutung deutscher Werkstoffe, Fertigkeiten im Ausbessern und Instandhalten von Wäsche und Bekleidung, Fertigkeiten in Handarbeit, Kochen, Haus- und Gartenarbeit. Die besondere Volkswirtschaftliche Mitverantwortung der Frauen wurde hervorgehoben. In den Richtlinien für die höhere Schule 1938 fällt vor allem die starke Betonung der „Fächer des Frauenschaffens“ auf, das heißt Hauswirtschaft, Handarbeit, Pflege und Beschäftigungslehre. Betont wurden:

• die Gesamtverantwortung der Frauen für Volk und Staat,



• die Kulturaufgabe der Frau,

•die besonderen karitativen Aufgaben der Frauen innerhalb der verschiedenen NS- Hilfswerke,

• die Verantwortung der Frau im Rahmen der staatlichen Verbrauchslenkung,

•die besonderen Aufgaben der Frauen bei der Gesundheits- und Kinderpflege und der Kindererziehung.

Grundsätzlich sollten Mädchen nur Mädchenschulen besuchen. Da dies nicht überall möglich war, regelten im August 1938 und im Januar 1939 zwei Erlasse den Schulbesuch von „Mädchen an Jungenschulen“. Hier werden die gleichen Schwerpunkte der Mädchenausbildung wie für die reinen Mädchenschulen gefordert, was sich allerdings nur in eingeschränktem Maße verwirklichen ließ.

2.3. Biologieunterricht in der Mädchenschule

Wera Pischel- Preiser äußert sich 1935 über die „Sonderaufgaben des Biologieunterrichts für Mädchen“. Hier, wie überall in entsprechenden Abhandlungen, wird betont, dass im Unterricht der Mädchen es das „allerwichtigste Ziel“ sei, sie sich „ihrer wesentlichen Pflichten als Frau und Mutter bewusst werden zu lassen“. Dies wird in Form eines Gleichnisses noch mal überhöht dargestellt:

Wenn ich mich einmal in einem Gleichnis ausdrücken darf, so möchte ich den Biologieunterricht als Parallele setzten zu einer Symphonie: Aus allen vielgestaltigen Variationen, aus einer logisch sich fortsetzenden Reihe von Erlebniswerten soll das immer wiederkehrende Leitmotiv herausklingen: Das schönste und höchste Ziel einer Frau ist es, in wirklichkeitsnaher Verbundenheit mit Natur der Weiterentwicklung unseres ewigen Deutschland zu dienen.

In einer „lebensgesetzlichen Mädchenschule“ diene der Biologieunterricht dazu, den jungen Mädchen Lebensgüter zu vermitteln, „die in ihrer Gesamtheit den Mutterinstinkt lebendig werden lassen“. In den Vordergrund werden Rassen- und Erblehre gestellt, damit das Mädchen so geformt wird, dass es später als Frau den Mann reinster nordischer Rasse auswählt. Ergebnis einer solchen Erziehung soll das „lebensgesetzlich denkende Mädchen sein, das gar nicht anders kann, als der nationalsozialistischen Ideologie zu handeln.

Dieses lebensgesetzliches denkende Mädchen fühlt sich in enger Verbundenheit mit ihren Artgenossen, fühlt sich als Welle des großen Stromes deutschen Volkstums. Dieses Gefühl ist für uns Nationalsozialisten ja das A und O, das die einfachen Lebens Gesetze mit dem politischen Gestaltungswillen unseres Führers verbindet. Ganz von selbst ergibt sich daraus, dass die so erzogene Frau bestrebt sein wird, das Fortbestehen unseres Vaterlandes mit ihrem Wunsche nach kräftigen, gesunden, gutrassigen Kindern zu fördern.

Ein solcher Unterricht setzte allerdings fachlich qualifizierte Biologielehrer voraus; an diesen mangele es, wobei an Mädchenschulen noch ein größeres Defizit zu beklagen sei als an Jungenschulen. Pischel- Preiser setzte sich vehement dafür ein, dass in mittleren und höheren Klassen an Mädchenschulen nur Lehrerinnen im Biologieunterricht eingesetzt werden sollen.

Ich betone das Wort Lehrerinnen, denn es ist meine persönliche Ansicht, dass in wesentlichen Altersstufen nur eine Frau dem jungen Mädchen das mit Verständnis und Gefühl vermitteln kann, was wir Nationalsozialisten vom Biologieunterricht rein menschlich erwarten.

Bevor die Ausführungen einer weitern Biologielehrerin über die Bedeutung des Biologieunterrichts an Mädchenschulen wiedergeben werden, soll einer kurzer Blick auf die statistische Verteilung der Biologielehrer an den höheren Schulen geworfen werden. Ernst und Günther Lehmann berichten 1938 über eine Umfrage, die sie an sämtlichen höheren Schulen über die Interessengebiete gemacht hatten. Hier findet sich auch eine Statistik über die geschlechtliche Verteilung der Erzieher an den verschiedenen Schultypen: 3906 Biologielehrer insgesamt, 3193 männliche (91,7 %) und 713 (8,3 %) weibliche. An Jungenschulen waren davon 2722 eingesetzt, 2676 männliche (98,3 %) und 46 weibliche (1,7 %), an Mädchenschulen 1184, davon 517 männliche (43,7 %) und 667 weibliche (56.3 %). Die Statistik zeigt deutlich, dass die Frauen mit 8,3 % noch unterrepräsentiert waren und dass sie in erster Linie, mit einem Anteil von 56,3 % an den Mädchenschulen eingesetzt wurden.

Hildegard Lutz aus München setzte sich noch mal intensiv dafür ein, dass an Mädchenschulen ausschließlich Frauen Biologie unterrichten sollten; in diesem Zusammenhang äußert sie sich auch über die Bedeutung des Biologieunterrichts an Mädchenschulen:

Die Stellung des Biologieunterrichts im gesamten Bildungsgut der deutschen Schulen hat durch die reichsrechtliche Anordnung vom 5. Februar 1935 „über Vererbungslehre und Rassenkunde im Unterricht sämtlicher Volks-, mittleren und höheren Schulen“ eine bedeutende Stärkung erfahren; durch diese Verordnung wurde nicht etwa nur das Stoffgebiet eines Unterrichtsfaches und die ihm zustehende Stundenzahl erweitert, es wurde vielmehr die Biologie, die bisher häufig nur als Sachunterricht mit materiellem Bildungsinhalt gewertet war, als Erziehungsmittel für die gesamte Persönlichkeitsentwicklung grundsätzlich anerkannt; es wurde ihr das Lehrziel gesetzt „durch diese Schulung vom Sehen, Fühlen, Denken und Wollen...über die Wissensgrundlagen hinaus....nationalsozialistische Gesinnung“, Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Gesamtheit des Volkes, tiefinnerliches Gefühl für Volksgemeinschaft und Volksverbundenheit und den Willen, dem deutschen Volke zu dienen, zu wecken.

Der Weg, der zu diesem Ziel führe, müsse aber je nach Altersklasse und Schulart, insbesondere bei Knaben- und Mädchenschulen unterschiedlich gewählt werden, da bereits die bei den Jungen und Mädchen unterschiedliche Veranlagung zutage trete: Im Jungen zeigt sich schon das männliche Prinzip, er betrachtet die Umwelt objektiv, sie ist ein Gegenstand seines lebhaften Interesses, er ist eingestellt auf den Dienst an der Sache, das Mädchen dagegen fühlt und lebt das Leben an sich als Selbstzweck und wertbetont erscheint ihm das Tun, was dem Persönlichen bzw. dem Lebenden dient. Die Motive, die zur Arbeit, zum Streben nach Verstehen und Begreifen der Umwelt führen und damit Arbeitsfreude und Wissensdrang wecken, sind demnach bei Knaben und Mädchen verschieden und aus dieser Verschiedenheit ergibt sich die Forderung nach einer besonderen Prägung des Biologieunterrichts an Mädchenschulen. Diese Notwendigkeit zeigt sich in kleinen schon in Naturkundeunterricht der Unterstufe, sie tritt im Unterricht für Rassenkunde und Vererbungslehre mit aller Deutlichkeit zutage, denn wenn dieses Stoffgebiet im Dienste der Charaktererziehung und Willensbildung stehen soll, dann muss es in der naturgegebenen Wesenslage der Mädchen verankert werden.

Diese Ausführungen von Hildegard Lutz stehen völlig in Einklang mit den Anweisungen des Zentralinstituts für Erziehung und Unterricht über die Mädchenbildung aus dem Jahre 1934. als Konsequenz dieser nationalsozialistischen Grundhaltung zum weiblichen Geschlecht wurde gefordert, dass Unterricht für Mädchen überwiegend von Lehrerinnen erteilt werden sollte. Gleichzeitig wurden Inhalte für den Unterricht an Mädchenschulen festgelegt.

2.4. Eine mädchengerechte Stoffbehandlung im Biologieunterricht

Bei Hildegard Lutz finden sich auch Vorschläge zur Stoffverteilung im Biologieunterricht an Mädchenschulen. Nach der eingehenden Betrachtung der in den Klassen Sexta bis Untertertia zu behandelnden Themen wendet sich Hildegard Lutz dann den „tiefgreifenderen“ Themen der oberen Klassen zu:

Wenn man – ausgehend von diesem Wissen – in der 6. Klasse vom Mensch spricht und darlegt, dass Ei- und Samenzelle die einzigen stofflichen Träger des Erbguts sind, ja dass vielmehr die beiden winzigen Zellkerne die ungeheure Zahl der von den Eltern auf die Kinder übertragenen Erbanlagen bergen, dass das Schicksal des späteren Menschen in dieser unendlich kleinen Stoffmenge schon umschlossen ist, dann sind die jungen Mädchen durch die Größe des Geschehens derart beeindruckt, dass keine niedrige Vorstellung aufkommen kann. Im Gegenteil, wenn etwa am Anfang dieser Unterrichtsstunde eine überreife Großstadtschülerin mit schlüpfrig – lächelnder Miene vor uns sitzt, so weicht regelmäßig nach kurzer Zeit dieses Lächeln dem offenen Gesichtsausdruck eines jungen Menschen, der staunend von einer Welt vernimmt, die schöner und tiefer ist als das, was ihm bisher imponiert hat. Und die Frage nach dem Verlauf dieser Vorgänge führt uns zur Besprechung der Kernteilung, zu Kernschleifen und Reduktionsteilung, zu den Vererbungsversuchen, zu den Begriffen dominanter, rezessiver Vererbung, reinerbig, spalterbig usw. Aber all das ist kein nüchternes Sachwissen, es ist vielmehr die Erschließung einer Wunderwelt, in die uns das Schaffen der Vererbungs- und Zellforscher Einblick verschafft. An jedem lebenden Menschen hat sich dies Wunder wieder ausgewirkt und jedes Mädchen weiß, dass einst in ihm selbst dieses Wunder wieder Wirklichkeit werden kann. Wenn dann die Mutterschaft in diesem Lichte gesehen wird, erwacht von selbst das Gefühl für die Verpflichtung zur Reinheit und für die Verantwortung gegenüber der kommenden Generation. Damit ist die Brücke geschlagen zum Verständnis der Rassenpflege und Bevölkerungspolitik. Bei der Behandlung dieser Fragen ist vor allem eine zu starke Erschütterung der noch im Entwicklungsalter stehenden Jugendlichen zu vermeiden. Wohl müssen die ernsten Gefahren der Volksentartung, Erbkrankheiten usw. gezeigt und dadurch Verständnis für die Gesetzgebung angebahnt werden, doch darf nicht in empfindsamen Naturen eine „Angst vor dem Leben“, eine „Abscheu vor der Wirklichkeit“ erwachen; deshalb sind neben diesen Bildern immer gleich die positiven Maßnahmen zur Förderung der Volksaufartung in vollem Ausmaße zu würdigen. Hier kann auch die Bevölkerungsstatistik eine beredte Sprache sprechen, die ihren Eindruck nie verfehlt, wenn wir erkennen lassen, dass hinter diesen Zahlen die lebenden Menschen stehen. Die Eheschließung und Familiengründung, die früher für das junge Mädchen nur Erfüllung persönlichen Glücksstrebens bedeutete, erscheint jetzt als Pflicht gegenüber der Volksgemeinschaft. Dem unverbildetem Mädchen fällt es leicht, diese Pflicht zu bejahen, da ja die innere Stimme ihm den gleichen Weg weist. Trotzdem ist sie nicht gleichgültig, ob es seine spätere Aufgabe als Frau und Mutter in diesem Zusammenhang erfasst oder nicht, denn unwillkürlich wird dadurch die Gattenwahl beeinflusst und es ist von größter Wichtigkeit, dass das Wunschbild des künftigen Gatten, das das junge Mädchen unbewusst in sich trägt, von den Vorstellungen der Gesundheit und der Reinheit und von rassischen Wertungen geformt wird. Dies führt nach abschließender Behandlung der Ehegesetzgebung zu einer vertieften Betrachtung der Rassenkunde.

Der Biologieunterricht umschließt ein Wissen von einem Geschehen, das als tiefste Aufgabe und schönstes Glück von dem Mädchen vorahnend erfühlt wird und das als Lebensinhalt für die Frau von viel entscheidenderer Bedeutung als für den Mann. Darum muss die Schule mit größter Erfurcht vor dem Empfinden der jungen Menschen an ihre Aufgabe herantreten. Nur dann kann der Unterricht die Aufgabe erfüllen, die ihm gestellt ist: die Erziehung des deutschen Mädchen zum deutschen Frauentum.

Der Biologieunterricht erschien Hildegard Lutz offensichtlich besonders geeignet, dem heranwachsenden Mädchen seine wichtige Rolle als zukünftige Mutter vor Augen zu führen. Entsprechend Hitlers Ausführungen in „Mein Kampf“ sollte das Ziel der weiblichen Erziehung „ unverrückbar die kommende Mutter“ sein. Mit der Vermittlung dieser Grundthese der NS- Frauenideologie verbindet Lutz die Erziehung zur Reinhaltung der Rasse, die durch geschickte Vermittlung der Grundlagen der Erb- und Rassenlehre erreicht werden sollte.





3.Erinnerungen junger Mädchen an den BDM

Karin K., 20 Jahre alt

Neben die Schule trat für uns noch eine neue Form der Gemeinschaft: mit dem zehnten Lebensjahr begann für uns die pflichtmäßige Mitgliedschaft zum Jungmädelbund. Ich will nicht leugnen, dass wir wohl alle erst mit großer Begeisterung an diese Sache herangegangen sind. Man sprach uns an mit dem, was uns Freude machte. Wir spielten zusammen, lernten Lieder, oder unsere Führerin las uns Märchen vor, die wir dann an unseren Elternabenden aufführten. Alles Weltanschauliche lag uns noch ganz fern. Gewiss, wir bekamen eine Uniform, aber damit packte man uns auch bei unserm Stolz, und das Marschieren widersprach unserer Art damals durchaus noch nicht, lag in uns allen doch noch etwas Jungenhaftes, jedenfalls, wenn ich an mich denke.

Falsch war es vielleicht, dies stärker in uns wachzurufen, anstatt uns zum mädchenhaften zu führen. Sie wussten auch unsern Ergeiz anzufeuern. Sollte es nicht locken, selbst Wimpelträgerin oder Führerin zu werden? Wir konnten damals noch nicht erkennen, dass das Gute, nämlich das ehrliche Streben und die Bereitschaft zum vollen Einsatz, missbraucht wurde. Für uns Berliner lag die Begeisterung doch so nah! Was sahen wir alles, was erlebten wir! Immer war die HJ dabei.

Anni M., 21 Jahre alt

Ich möchte es nicht verschweigen, dass meine Tätigkeit im BDM, sich verhängnisvoll auf meine religiöse Entwicklung auswirkte. Ich bin von zu Hause aus streng christlich erzogen [...] Aber durch meinen Aufenthalt bei meinen Verwandten, die dem Christentum gleichgültig gegenüberstanden und begeisterte Anhänger des Nationalsozialismus waren, änderte sich allmählich mein Verhältnis zur Religion. Angesteckt durch die gehässigen Reden unseres Religionslehrer, der ein fanatischer Antichrist war, verlor ich immer mehr die innere Verbindung zur Kirche. Aber der entscheidende Anstoß zu meiner antikirchlichen Einstellung wurde erst durch die mir aufgezwungene Weltanschauung der HJ ausgelöst, die die Kirche und damit das Christentum streng ablehnte und bekämpfte. Wenn ich heut an jene Zeit zurück denke, kann ich es nicht begreifen, dass ich mich in dieser Richtung habe dermaßen beeinflussen lassen. Ja, ich muss gestehen, dass es sogar soweit ging, dass ich mich mit ausgesprochenen Widerwillen am Konfirmationsunterricht teilnahm und auch nur, um meine Eltern nicht zu verletzen.

Elisabeth G., 20 Jahre alt

Ich bin eine begeisterte Jungmädelführerin gewesen. Es hatte mir so viel Freude gemacht, mit den kleinen Mädeln zu singen, mit ihnen in die Natur hinauszuwandern und Sport zu treiben. Fleißig wurde für die Weihnachtsmärkte gebastelt. Durch die vielen Lager lernte ich meine Heimat kennen. Den größten Eindruck machte auf mich das Segeberger Pfingsttreffen, als Tausende von Mädeln und Jungen in weißen Blusen und braunen Hemden in dem Stadion des Kalkberges saßen und die schmetternden Fanfaren ertönten. Auf einmal sollte alles, was mir einmal etwas bedeutet hatte, nicht mehr sein? Die großartige Fassade brach vor meinen Augen zusammen. Ich fand nirgends einen festen Halt, da mir auch mein christlicher Glaube nichts mehr geben konnte. Völlig verzweifelt stand ich dem Laben gegnüber.
Inhalt
Die Belegarbeit handelt von der Erziehung und Bildung der "armen" Mädels im "Dritten Reich".

- Das Mädchen- und Frauenbild im Nationalsozialismus
- Erziehungsgrundsätze
- Kleider- und Körperpflege
- Das Mädchen als zukünftige Hausfrau und Mutter
- Ablehnung der Koedukation (6630 Wörter)
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von unbekannt
Schlagwörter
Erziehungsansprüche | Kleidung und Körperpflege | das Mädchen als Hausfrau und Mutter | Schulpolitik und das Fach Biologie | Ablehnung der Koedukation | Biologieunterricht in Mädchenschulen | stoffbehandlung im bio- unterricht | erinnerungen an die BDM- zeit; Quellenangabe teilweise vorhanden!!!
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