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"Gründung, Entwicklung und Perspektive der EU"

Alles zu Internationalisierung und Globalisierung

Gründung, Entwicklung und Perspektive der EU


Stellen Sie anhand der Bezeichnungen „EGKS“, „EWG“, „EG“ und „EU“ den Fortgang des bisherigen Einigungsprozesses dar!
EGKS
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (=Montanunion)
23.7.1952 in Kraft getreten
Unterzeichnerstaaten: Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien und die Beneluxstaaten
Für 50 Jahre Schaffung eines gemeinsamen Marktes für die Kohle und Stahl erzeugende Industrie
Binnenzölle werden aufgehoben und Außenzölle werden angeglichen
nationale Hoheitsrechte werden erstmals auf eine supranationale Behörde übertragen
mit Inkrafttreten der EGKS endet in der BRD die internationale Kontrolle des Ruhrgebiets, deutsche Stahlproduktion nicht mehr beschränkt
Machtorgane
oberste Gewalt wird durch eine Hohe Behörde mit Sitz in Luxemburg ausgeübt
Bindeglied zwischen den nationalen Regierungen und der Hohen Behörde ist der Ministerrat (muss bei allen grundsätzlichen Entscheidungen gehört werden)
Gemeinsame Versammlung, das Parlament der EGKS, als Kontrollinstanz ( 78 Abgeordnete aus allen Mitgliedsstaaten)
Streitigkeiten innerhalb der EGKS sollen durch Gerichtshof (9 Richter) entschieden werden

EWG
Römische Verträge, Einigung Frankreichs, Italiens, der Beneluxstaaten und der Bundesrepublik auf die Errichtung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM)
25.3.1957 unterzeichnet, treten am 1.1.1958 in Kraft
vollständige Wirtschaftsintegration soll erreicht werden
Symbol werden 12 gelbe Sterne auf blauem Grund
Abbau von Zollschranken, gemeinsame Zolltarife gegenüber Drittländern, Freizügigkeit für Arbeitnehmer, Niederlassungsfreiheit für Unternehmer und eine schrittweise Annäherung der Sozial-, Wirtschafts- und Währungspolitik ( EWG soll dazu beitragen, dass Mitgliedsstaaten enger zusammenwachsen und regionale Unterschiede in den Lebensverhältnissen nach und nach ausgeglichen werden

Machtorgane
Parlamentarische Versammlung (Abgeordnete von nationalen Parlamenten entsandt) übt Beratungs- und Kontrollrecht aus.
supranationalen Entscheidungen der EWG werden durch Ministerrat getroffen (besteht aus den jeweils zuständigen nationalen Fachministern).
Einrichtung einer Kommission ( jedes EWG-Land entsendet ein Mitglied) zur Durchführung dieser Beschlüsse
EG
supranationale Organisation von seinerzeit 15 europ. Staaten
ging aus der EWG hervor
Ziel war Errichtung eines Binnenmarktes und darauf aufbauend einer Wirtschafts- und Währungsunion
Zuständigkeiten in weiteren Politikbereichen (Verkehr, Soziales, Umwelt, Gesundheit, Bildung, Kultur, etc.)
EWG und EGKS bestanden parallel zur EG fort ( Europäische Gemeinschaften
EG seit Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht Europäische Union

Machtorgan
Europäische Kommission ( ausführendes Organ der EG mit Initiativ-, Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Aufsichts- und Kontrollbefugnissen
an Aufstellung des Haushaltsplans der EG beteiligt
20 Mitglieder, die von Mitgliedsstaaten auf 5 Jahre ernannt werden
treffen Entscheidungen für die Gemeinschaft in völliger Unabhängigkeit von den Mitgliedsstaaten
EU
ging aus der Europäischen Gemeinschaft hervor
Vertrag von Maastricht: Gründung des Staatenbundes aus zunächst 15 Staaten am 1.11.1993
gemeinsame Ziele der Staaten im Bereich Wirtschaft und Politik
Ziel ist, die gemeinsamen Ziele nach und nach zu harmonisieren, um eine Union von Staaten mit gleichem Rechtssystem zu schaffen
in letzter Zeit Diskussion von Inhalten einer europäischen Verfassung, sowie europäischer Außenpolitik, Sicherheitspolitik und einer europäischen Armee
Rechte europäischer Institutionen werden gestärkt (Abstimmung, Mitentscheidung, Abschaffung von Vetos)( Antinationalismus
wichtigstes Element des Maastricht-Vertrags Verwirklichung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (durch unwiderrufliche Fixierung der Wechselkurse bis zum Jahre 1999)
EU baut auf 3 Säulen auf, die ein Gerüst einer gemeinsamen Wirtschafts- Außen-& Sicherheits- und Innen- & Justizpolitik darstellen
Vollendung eines gemeinsamen Binnenmarktes, freier Verkehr von Personen, Dienstleistungen, Waren und Kapital
„opting out“- Klausel verhinderte die beabsichtigte Vollendung einer Wirtschafts- und Währungsunion in allen 15 Mitgliedsstaaten, machte die Schaffung der Euro-Währung aber überhaupt erst möglich ( GB und Dänemark nehmen nicht an Währungsunion teil
Machtorgane
Ministerrat (Rat der Europäischen Union)
wichtigstes Entscheidungsorgan der EU mit halbjährlich wechselndem Vorsitz unter den Mitgliedsstaaten
zusammen mit dem Europäischen Parlament zentrales Gesetzgebungsorgan der EG
ihm obliegen die maßgeblichen Entschlüsse in allen 3 Säulen der EU
tagt als Allgemeiner Rat (Außenminister der Mitgliedsstaaten), als Rat der Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN-Rat), auch in Zusammensetzung der jeweiligen Fachminister der EU- Mitgliedsstaaten ( z.B.: Agrar- Rat, Umwelt- Rat)
Stimmen, über die Mitgliedsstaaten bei Beschlüssen des Rats verfügen, richten sich nach deren Größe
Beschlüsse müssen z.T. einstimmig getroffen werden, sonst mit qualifizierter Mehrheit

Fazit:
Zunächst diente die EGKS als reine Zweckgemeinschaft zur Förderung der Wirtschaft nach dem Krieg. Es gab keine Anzeichen von Antinationalismus und die Gemeinschaft zielte nicht darauf ab, europäische Staaten zu vereinen.
Mit der EWG wurde ein wichtiger Schritt getan, um einen gemeinsamen Wirtschaftsraum, einen großen Binnenmarkt zu schaffen. Über die EG und jetzt schließlich durch die EU bildet sich eine Vereinigung der europäischen Länder heraus, die selbst schon staatenähnliche Züge annimmt ( Ausarbeitung einer Verfassung) und in deren Geflecht die Staaten weniger große Rollen spielen als 1952. Europa wird geeint, nicht zuletzt durch Osterweiterung und Währungsunion.
Der europäische Staatenbund vermittelt unter den einzelnen Staaten und nach und nach werden diese und deren Wirtschafts- und Justizsysteme an einander angeglichen.
Nennen Sie Gründe für die Notwendigkeit eines engen Zusammenschlusses der europäischen Staaten.

Gründe:

politisch:
Verbindung von Innen- und Außenpolitik der Mitgliedsstaaten
Beseitigung von innereuropäischen Konflikten
wirkt dem Nationalismus einzelner Staaten entgegen
Bildung eines Machtfaktors gegenüber Russland und den USA
auch militärische Stärke
Sicherung der Grenzen nach außen

wirtschaftlich:
Abschaffung der Binnenzölle, Bestimmung der Einfuhr- und Ausfuhrzölle( Preisregelung, z.T. positiv, aber auch negativ (Soll erfüllt – Vernichtung der Produktion, um Preisniveau zu halten)
freier Transit, freier Transport von Personen, Dienstleistungen, Kapital
Unternehmen können europaweit günstigsten Standort nutzen ( geringere Produktionskosten, aber auch Verlust von Arbeitsplätzen im Stammland des Unternehmens
Preisstabilität
Überweisungen innerhalb Europas gebührenfrei
Währungsunion( keine Geldwechsel zu schwankenden Kursen mehr, Gebühren entfallen
Subventionen und Fördermittel der Eu fördern Wachstum, Investitionen
3. Stellen Sie die grundlegenden Veränderungen zusammen, die von der Einheitlichen Europäischen Akte über die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza ergeben.

Einheitliche Europäische Akte:
Völkerrechtlicher Vertrag, trat am 1.7.1987 in Kraft
Bis dahin umfassendste Änderung der Gründungsverträge der EGKS 1951 und der EWG und EURATOM 1957
Sah endgültige Vollendung des gemeinsamen Binnenmarktes bis Ende 1992 vor
Erneuerung der Aufgabenbereiche und Befugnisse der Gemeinschaft
Entscheidungsstruktur in der Gemeinschaft verbessert ( Wiedereinführung von Mehrheitsentscheidungen im Rat, Stärkung des europäischen Parlaments)
Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) im Bereich Außenpolitik
( tatsächliche Verwirklichung des Binnenmarktes am 1.1.1993, Vertiefung der Vereinigung der nunmehr 12 Staaten
Überlegungen, dass Binnenmarkt nur funktionieren kann, wenn er in eine gemeinsame Wirtschafts- und Währungspolitik mit einer einheitlichen Währung(€) eingebettet ist –> Dreistufenplan
Zusammenarbeit von EP und Kommission bei Gesetzgebung

Maastrichter Vertrag:
Bisher weitgehendste Änderung der EG- Verträge
12 Mitgliedsstaaten vereinbarten, Gemeinschaft in eine vollständige Wirtschafts- und Währungsunion umzuwandeln
schrittweiser Aufbau der Politischen Union mit gemeinsamer Außen- und Sicherheitspolitik
Schaffung einer Unionsbürgerschaft
Schaffung der vollständigen Wirtschafts- und Währungsunion mit Einführung einer gemeinsamen Währung bis 1999
Ausbau der EG als Sozialgemeinschaft, Errichtung eines Kohäsionsfonds, um den ärmeren Ländern der EG den Einstieg in die Wirtschafts- und Währungsunion zu erleichtern
Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Rechts- und Innenpolitik ( Polizei, Asylpolitik)
Erweiterung der Rechte des Europäischen Parlaments
Zusammenarbeit von EP und Kommission, aber nun auch teilweise Mitentscheidung des EP
Amtszeiten von EP und Kommission fallen zusammen
Bei Bürgern der EU u.a. Gleichgültigkeit oder unterschiedliche Vorbehalte, u.a., da Vertrag kompliziert und verschachtelt (250 Seiten, 17 Protokolle, 33 Erklärungen)

Amsterdamer Vertrag:
sollte der europäischen Einigung den Weg ins 21. Jahrhundert zu weisen
bewegte sich im Spannungsfeld zwischen Vertiefung und Erweiterung
knapp 150 Seiten, enthält Veränderungen und Ergänzungen zum Maastrichter Vertrag
Erwartungen zu Konferenzbeginn: Europa soll stärker und verständlicher werden ( Resultat fällt uneinheitlich aus
Erster Säule wurde ein Beschäftigungskapitel zugefügt, um der Massenarbeitslosigkeit begegnen zu können und der EG in diesem Bereich mehr Kompetenzen einräumt (BRD wollte zunächst Verantwortlichkeit in Bezug auf Beschäftigung den Einzelstaaten vorbehalten)
Staaten sind angehalten, wirtschaftliche Daten zur Einführung der gemeinsamen Währung einzuhalten
In Außen- und Sicherheitspolitik lediglich Vereinbarung einer stärkeren Zusammenarbeit
Bemühungen, Institutionen der EU durchgreifend zu reformieren gescheitert, für EP wurden Bereiche, in denen Mitentscheidungsverfahren großen Einfluss hat, ausgedehnt, aber immer noch kein Anrecht auf Gesetzesinitiative oder auf Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission
„Flexibilitätsklausel“, ermöglichte es, dass nicht jeder weitere Schritt zur Integration von Staaten von allen Staaten gemeinsam getragen werden muss
wesentlicher Schritt zur Erweiterung der Union, 1998 Beitrittsgespräche mit Estland, Polen, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern
Ob durch diesen Vertrag das Ziel erreicht wurde, Europa den Bürgern näher zu bringen, ist äußerst fraglich. Die wenigen Reformen können dem Normalbürger durchaus als Luftballon auf dem Weg in die weitere Zukunft der EU erscheinen und damit eine eher abwartende Haltung auslösen.

Nizza Vertrag:
Vertrag zur Reformierung der EU - Institutionen
sollte Handlungsfähigkeit der EU verbessern
26.2.2001: Staats- und Regierungschefs einigen sich auf weitere Reformen der EU
auch nötig, da Vorbereitung auf die EU- Osterweiterung, mit der die EU auf 25/27 Mitglieder wachsen sollte
neue Sitzverteilung im Parlament,
Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments (Sitzzahl wird auf 732 erhöht): Möglichkeit der Nichtigkeitsklage gegen Handlungen der Institutionen, Erweiterung des Anwendungsbereiches des Mitentscheidungsverfahrens
Stärkung der Befugnisse des Präsidenten
Neudefinierung der qualifizierten Mehrheit im Rat: 1. qualifizierte Mehrheit und 2. Mehrheit der Mitgliedsstaaten stimmt zu
neue Zusammensetzung der Kommission: jeder Mitliedsstaat entsendet einen Kommissar
Europäischer Rat ernennt nun den Präsidenten der Kommission mit Zustimmung des EP
gescheitertes Referendum in Irland am 7.6.01, daher zunächst nicht ratifiziert, wurde am 19.10.2002 nach Informationskampagne wiederholt, Vertrag wurde ratifiziert
4. Schwierigkeiten im Laufe des Einigungsprozesses
Mit der Gründung der EGKS begann 1951 der Einigungsprozess. Damals war jedoch nur eine wirtschaftliche Einigung beabsichtigt, was nach dem Krieg sehr vorteilhaft war, da durch die Abschaffung der Binnenzölle innerhalb der Montanunion die Wirtschaft gefördert wurde. Zudem schaffte es die Bundesrepublik so, aus der Isolation nach dem 2. Wk zu kommen und Anschluss an die westeuropäischen Staaten zu finden. Die EGKS und die EWG führten zur Integration der BRD und zu einer Annäherung Frankreichs und Deutschlands (1963 Elysée Vertrag). Weiterhin näherten sich die westeuropäischen Staaten an. Im Laufe des fortschreitenden Einigungsprozesses kam es zu Problemen, da die politischen, wirtschaftlichen und juristischen Systeme der Staaten sehr verschieden waren. Außerdem wollte keine Nation ihre eigenen nationalstaatlichen Befugnisse aufgeben und sich komplett einer supranationalen Vereinigung unterordnen. Während der Wirtschaftskrise in den 70er Jahren geriet der europäische Einigungsprozess in eine Krise, weil die Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft verstärkt dazu übergingen, wirtschaftliche Probleme im nationalen Alleingang zu regeln. Auch wenn sich in dem Bereich Anfang der 80er Jahre eine Trendwende abzeichnete, gab es weiterhin auch weitere Probleme. Die Bevölkerungen der Mitgliedsstaaten sind zum teil sehr patriotisch und nationalistisch, wie z.B. in Frankreich. In jedem der Staaten gab und gibt es Antiglobalisierungsbewegungen, deren Anhänger davon überzeugt sind, dass der Staat für sich, Probleme besser lösen kann und dass es allgemein besser ist, für sich zu wirtschaften. Man kann diese jedoch verstehen, da Unternehmen abwandern, um Produktionskosten zu sparen, indem sie in Länder umsiedeln, in denen z.B. Arbeitskraft weniger kostet. Bis in die 90er Jahre waren die beiden Machtblöcke ein Problem und die Vorstellung einer Ost- Erweiterung war undenkbar, erst mit der Wende, dem Zerfall der Sowjetunion und dem langsamen wirtschaftlichen Aufschwung in Osteuropa, konnte man über eine Integration der osteuropäischen Staaten in die EU nachdenken.
5. Zeigen Sie positive und negative Folgen der EU - Osterweiterung auf

positiv:
wirtschaftlicher Aufschwung in Osteuropa
Exportpotential
Kaufkraft der osteuropäischen Bevölkerung, neuer Markt
für Unternehmen Standortvorteile (niedrige Löhne, billige Rohstoffe)
durch wirtschaftliche Integration auch politische Annäherung an die Demokratie
Schaffung demokratischer Verhältnisse (freie Wahlen, Pluralismus, Verfassung, etc.) als Vorraussetzung für Beitritt

www.europarl.de :
Stabilität und Wohlstand wird auf neue Mitglieder ausgedehnt
Politischer und wirtschaftlicher Wandel in Osteuropa seit 1989 wird gestärkt
Stärkung der Sicherheit und Stabilität dieser Länder ( steigende Chancen für Frieden und Wohlstand in der EU
Union wird gestärkt, innerer Zusammenhalt wird gefestigt, Einfluss in der Welt wird vergrößert
Überwindung der Trennung Europas, Bestätigung der Grundwerte der EU
EU mit 450 Mio. Menschen größter Wirtschaftsraum der Welt
Erweitertes Angebot für Konsumenten, mehr Wettbewerb

negativ:
Abwanderung von Unternehmen( Verlust von Arbeitsplätzen im Ursprungsland
Drücken der Preise
Sinkende Wettbewerbsfähigkeit gegenüber abgewanderten Unternehmen
billige Waren aus den Ostländern überschwemmen den Markt
keine Binnenzölle mehr, Tanken und Einkaufen im Nachbarland, Schädigung der Grenzbetriebe und -geschäfte
freier Personenverkehr, Gefahr von Menschenhandel, illegaler Einwanderung ( aber durch Übergangsfristen eingeschränkt)
BGS durch Verschiebung der Ostgrenze entlastet ( Personalabbau
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